Ich hake nochmals nach:
- Nach hier vorliegender Info - vom BVerfG - war Richter Paulus
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(FDP-benannter Richter) wohl noch Frühjahr 2017 der "Berichterstatter" in Sachen "Sammelverfahren Rundfunkbeitrag".
- Vielleicht auch noch 2017-08 für die Anfrage bei dern Landesparlamenten - eher "ARD-kritisch".
- Aber vielleicht wurde ab 1. Januar 2018 der Geschäftsverrteilungsplan geändert, "womit ihm zufällig die Zuständigkeit entzogen wurde"?
Masing = SPD-benannter Richter
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https://en.wikipedia.org/wiki/Johannes_Masing"A nominee of the Social Democratic Party of Germany, "
Telefonat Juli 2020 mit BVerfG:
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Es war wohl in der Tat in den letzten Jahren Änderung der Geschäftsverteilung für genau diese Zuständigkeit.
Es gilt aber als Grundprinzip, dass solche Änderungen nicht benutzt werden sollen für entscheid-strategische Zwecke.
Wer weiß mehr?
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Sollte der Geschäftsverteilungsplan in Sachen Rundfunkabgabe während des Verfahrens geändert worden sein wie vorstehend aufgezeigt, so wäre das sehr wichtig für das sowieso geplante Neuaufrollen für die nun mal rund 30 % Nichtzuschauer, nicht nur die "in die höchstrichterlichen Urteilen irgendwie hinein 'kolportierten' nur 3 %".