Landtag von SachsenAnhalt Drucksache 7/6378
20.07.2020
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE)
Öffentlichrechtlicher Rundfunk und Meinung Vorbemerkung des Fragestellenden:
In der Ausgabe vom 14. Juni 2020 der Zeitschrift Tichys Einblick kritisiert Staatsminister Rainer Robra den Umgang von Berichterstattung und Meinung im öffentlichrechtlichen Rundfunk.
Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
1. Basiert die Aussage des Staatsministers Robra in der Zeitschrift Tichys Einblick, Zuschauer hätten es widerstrebend zur Kenntnis genommen, dass in der Praxis nicht selten Meinung gemacht, wo Berichterstattung hätte stattfinden müssen, auf einer statistischen Datengrundlage? Wenn ja, welche Statistik ist das und um wie viele Zuschauer handelt es sich? Wenn nein, worauf beruht das Urteil des Staatsministers?
Dass Zuschauerinnen und Zuschauer eine klare Trennung von Meinung und Berichterstattung erwarten, wie sie im Rundfunkstaatsvertrag (§ 10) vorgegeben wird, diese aber nicht immer wahrnehmen, wird in Gesprächen und Zuschriften, die die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur zum öffentlichrechtlichen Rundfunk erreichen, berichtet. Die „Tagesthemen“ haben dies zum Anlass genommen, seit einigen Wochen einen Kommentar mit den Worten „dies war die persönliche Meinung von ...“ zu kennzeichnen.
2. In welchen Formaten hat Staatsminister Robra konkret eine vornehmliche Meinungsmache im öffentlichrechtlichen Rundfunk wahrgenommen?
In dem Interview wird im Rahmen der allgemeinen Wahrnehmung des Programms über einen längeren Zeitraum durch den Staatsminister nicht nur auf die bereits staatsvertraglich gebotene Trennung von Berichterstattung und Meinung hingewiesen, sondern ebenfalls auf bereits erkennbare positive Entwicklungen bei der Tagesschau oder den Tagesthemen, bei denen Kommentare inzwischen im Abspann deutlich hervorgehoben werden.
3. Wenn Kommentare nicht deutlich von Meinung getrennt sind, dann wäre das ein Verstoß gegen die Programmgrundsätze. In diesem Fall kann das Mittel der Programmbeschwerde eingesetzt werden. Wie oft hat Staatsminister Robra vom Mittel der Programmbeschwerde Gebrauch gemacht?
Als für Medien zuständiger Minister wird in Ansehung der Rundfunkfreiheit keine Programmbeschwerde erhoben. Die Einhaltung von Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages wird immer wieder angesprochen.
Download des Originaldokuments (pdf, ~75 kb)[/b]
https://padoka.landtag.sachsenanhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6378dak.pdf