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Autor Thema: Kleine Anfrage ST: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Meinung  (Gelesen 931 mal)

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Landtag von SachsenAnhalt
Drucksache 7/6378
20.07.2020

Antwort  der  Landesregierung  auf  eine  Kleine  Anfrage  zur  schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE)

Öffentlichrechtlicher Rundfunk und Meinung

Zitat
Vorbemerkung des Fragestellenden:
In  der  Ausgabe  vom  14.  Juni  2020  der  Zeitschrift  Tichys  Einblick  kritisiert  Staatsminister  Rainer  Robra  den  Umgang  von  Berichterstattung  und  Meinung  im  öffentlichrechtlichen Rundfunk. 

Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

1.    Basiert  die  Aussage  des  Staatsministers  Robra  in  der  Zeitschrift  Tichys  Einblick,  Zuschauer  hätten  es  widerstrebend  zur  Kenntnis  genommen,  dass in der Praxis nicht selten Meinung gemacht, wo Berichterstattung hätte  stattfinden  müssen,  auf  einer  statistischen  Datengrundlage?  Wenn  ja,  welche Statistik ist das und um wie viele Zuschauer handelt es sich? Wenn nein, worauf beruht das Urteil des Staatsministers?

Dass Zuschauerinnen und Zuschauer eine klare Trennung von Meinung und Berichterstattung  erwarten,  wie  sie  im  Rundfunkstaatsvertrag  (§  10)  vorgegeben  wird, diese aber nicht immer wahrnehmen, wird in Gesprächen und Zuschriften, die die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur zum öffentlichrechtlichen Rundfunk  erreichen,  berichtet.  Die  „Tagesthemen“  haben  dies  zum  Anlass  genommen,  seit  einigen  Wochen  einen  Kommentar  mit  den  Worten  „dies  war  die  persönliche Meinung von ...“ zu kennzeichnen.

2.    In  welchen  Formaten  hat  Staatsminister  Robra  konkret  eine  vornehmliche  Meinungsmache im öffentlichrechtlichen Rundfunk wahrgenommen?

In  dem  Interview  wird  im  Rahmen  der  allgemeinen  Wahrnehmung  des  Programms über einen längeren Zeitraum durch den Staatsminister nicht nur auf die bereits staatsvertraglich gebotene Trennung von Berichterstattung und Meinung hingewiesen,  sondern  ebenfalls  auf  bereits  erkennbare  positive  Entwicklungen  bei der Tagesschau oder den Tagesthemen, bei denen Kommentare inzwischen im Abspann deutlich hervorgehoben werden. 

3.    Wenn  Kommentare  nicht  deutlich  von  Meinung  getrennt  sind,  dann  wäre  das  ein  Verstoß  gegen  die  Programmgrundsätze.  In  diesem  Fall  kann  das  Mittel  der  Programmbeschwerde  eingesetzt  werden.  Wie  oft  hat  Staatsminister Robra vom Mittel der Programmbeschwerde Gebrauch gemacht?

Als für Medien zuständiger Minister wird in Ansehung der Rundfunkfreiheit keine Programmbeschwerde  erhoben.  Die  Einhaltung  von  Vorgaben  des  Rundfunkstaatsvertrages wird immer wieder angesprochen.


Download des Originaldokuments (pdf, ~75 kb)[/b]
https://padoka.landtag.sachsenanhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6378dak.pdf


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