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Autor Thema: Kündigung und Außerkraftsetzung des RBStV – Art. 20 GG  (Gelesen 14235 mal)

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Kündigung und Außerkraftsetzung des RBStV – Art. 20 GG

Das ist an das Verwaltungsgericht in Berlin, an das Abgeordnetenhaus und an den RBB gegangen. Ersters, weil dort die Klage ansässig ist und letztere beiden, weil sie die sogenannten Vertragspartner des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind.



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a
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Die Unterschrift fehlt  :laugh:


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k
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Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. :) ;)So wie die LRA's,den Zusatz würde ich schreiben,ich lach mich kaputt,was die wohl dazu sagen?


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koppi1947

d
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Bitte auf dem laufenden halten wie die Reaktion aussieht!

Insbesondere seitens des Verwaltungsgericht.... ich habe auch Klage erhoben nun fehlt mir noch die passende Klagebegründung (habe schon was in Arbeit).

Sollte die Argumentation gerichtlich "irgendwas" positives bewirken, schließe ich mich gerne an.


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a
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ich habe auch Klage erhoben...

Dann hast du ja einen Beitragsbescheid bekommen. Mir gibt man den Wisch ja leider nicht.


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d
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Dann hast du ja einen Beitragsbescheid bekommen. Mir gibt man den Wisch ja leider nicht.

Sei doch froh wenn die nich zu potte kommen ;-)

Irgendwann kommt er sicher...


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Hallo René, ich habe auch schon mehrmals das Grundgesetz gelesen, konnte diesen Artikel 20 aber nicht so gut in Verbindung zum RBSTV bringen.

Zu deiner Außerkraftsetzung kann ich einige Argumente beitragen, den Artikel 20 GG anzuwenden ist demnach völlig legitim:
Die Politik hat eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geschaffen, die sich weitestgehend der öffentlichen Kontrolle entzieht, mit einem Gebührensystem, das offensichtliche Mängel aufweist und einer riesigen Sender- und Programmauswahl, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der Grundversorgung zu tun hat. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert sich selbst, beeinflusst die Gesetzgebung,  indem er eine Allianz mit Politikern eingeht und handelt nach seinem eigenen Rechtsempfinden.
Die Bundesregierung hat die Landesregierungen da zu etwas ermächtigt, was in der Theorie ganz toll ist, aber in der Praxis leider durch Macht- und Geldgier der Politiker zu einem Zusammenbruch der gesamten deutschen Nation führen kann. Verbotenerweise verbinden sich Politik und meinungsbildende Rundfunkanstalten, um mit erkennbar Grundgesetzwidrigen Gesetzen den örR als stärkste Medienmacht in Deutschland zu erhalten.


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Aus Facebook vom René Meinhardt:

Zitat
Falls sich jemand auf diese Kündigung und Außerkraftsetzung beziehen mag, hier das Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht Berlin: VG 27 K 243.13

https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/735123096515836?comment_id=7682379&offset=0&total_comments=20


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