Autor: 29. Juni 2020, 08:46
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/9378
19.05.2020
Antrag
der Fraktion der AfD
Corona-Solidarität auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Gebührenerhöhung stoppen!I. Ausgangslage
Infolge des Corona-Lockdowns steckt unser Land in einer der schwersten Wirtschaftskrisen seit Jahrzehnten. Millionen von Menschen sind auf Kurzarbeitergeld angewiesen, bereits arbeitslos geworden oder stehen vor den Trümmern ihrer unternehmerischen Existenz.
Vor dem Hintergrund der umfänglichen Entbehrungen, mit denen die Menschen im Land derzeit zu kämpfen haben, hat sich auch der Landtag in seiner Sitzung vom 29. April 2020 einstimmig zu einem symbolischen Verzicht entschieden und – zumindest vorübergehend – die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung ausgesetzt.
Ähnlich agieren die Führungsetagen zahlreicher Unternehmen: Spitzenmanager u.a. von Tui, Lufthansa, Douglas und Puma haben bereits angekündigt, teilweise auf ihr Gehalt zu verzichten.
Nur beim teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt geht der Trend in die Gegenrichtung: Hier beschlossen die Ministerpräsidenten noch vor wenigen Wochen eine Erhöhung um 86 Cent. Angesichts der Gesamtlage ist ein solches Vorgehen nicht nachvollziehbar. Schließlich ist das Gehaltsniveau bei den Sendern bereits jetzt außerordentlich hoch. Dies wurde auch von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten wiederholt kritisiert.1
Rekordverdiener bei den Anstalten ist der WDR-Intendant Tom Buhrow mit jährlichen Bezügen i.H.v. 399.000 Euro. Er bezieht damit ein etwa doppelt so hohes Gehalt wie der NRW- Ministerpräsident oder auch der Bundespräsident.
Derart fürstliche Bezüge, die keineswegs nur auf Intendantenebene gezahlt werden, sind angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage kaum zu rechtfertigen. Eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ohnehin überfällig, erst recht darf es daher in der aktuellen Lage keine Gebührenerhöhung geben.
Neben Vertretern der AfD hat sich dieser Forderung nun auch eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten der CDU angeschlossen, welche die Aussetzung der Gebührenerhöhung in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten fordert.2
II. Der Landtag stellt fest:
1. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihres Auftrags auskömmlich ausgestattet.
2. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen – wie alle Institutionen und Bürger – einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leisten.
III. Der Landtag beschließt:
Die Landesregierung wird aufgefordert, in der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Rücknahme der im März beschlossenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags hinzuwirken.
Sven W. Tritschler Markus Wagner Andreas Keith und Fraktion
Nordrhein-Westfalen - Beratung (öffentlich) Plenarbeschlussprotokoll 17/93 29.05.2020 Drucksache 17/9378 - wurde nach Beratung in direkter Abstimmung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Langguth abgelehnt.
Beschluss: Drucksache 17/9378 - wurde nach Beratung in direkter Abstimmung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Langguth abgelehnt.
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