Um mal beim 6. Abschnitt über "Auskunftsersuchen und Beschwerden" zu beginnen, so wird dort einiges statistisches Material geliefert:
Seite 35Die Beschwerden über vermeintliche Datenschutzverstöße zogen zum Jahresende 2019 wieder stark an. [...] die EU-Datenschutz-Grundverordnung sorgt wohl dauerhaft für erhöhte Beschwerdezahlen.
Unterschieden wird dann zwischen Beschwerden, welche direkt an die Rundfunkanstalt (hier SWR) gerichtet sind und solchen, die an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen. Bei Herrn Herb als Datenschutzbeauftrager des SWR gingen im Jahre 2019 147 Beschwerden ein, beim zentralen BS im gleichen Jahr 10.417 !
Man lese den selbstgefällig schlaumeierischen Kommentar des rundfunkinternen Datenschutzbeauftragten zu den an ihn gerichteten Beschwerden (Seite 36):
Nach wie vor wird oftmals versucht, über das Vehikel Datenschutz zum beitragsrechtlich gewünschten Ergebnis (in der Regel: Keine Zahlungen leisten zu müssen) zu kommen. So wurde und wird die Löschung oder Berichtigung von Daten mit der Begründung verlangt, es liege kein Rundfunkbeitragsverhältnis vor. Daten seien zu Unrecht erhoben oder zu Unrecht von den Meldebehörden übermittelt worden. Auffällig ist, dass die meisten Eingaben mithilfe eines aus Internetforen heruntergeladenen Formbriefes bestehen. Es ist nicht immer einfach, den Beschwerdeführern klarzumachen, dass zuerst die beitragsrechtlichen Fragen zu klären sind.
Man ist geneigt anzumerken, dass es auch nicht immer einfach sei, einem betriebsinternen Beauftragten die massenhafte rechtlich zweifelhafte Datenerhebung klarzumachen, die nur zum Zwecke der Zahlungsmaximierung erfolgt, so als sei die Finanzierung von Rundfunk eine über alle Datenschutzrechte erhabene Aufgabe.