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Autor Thema: 12.Tätigkeitsbericht des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz des SWR 2019  (Gelesen 984 mal)

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12. TÄTIGKEITSBERICHTDES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
1. Januar – 31. Dezember 2019 • Prof. Dr. Armin Herb


Download (PDF, ~800kb)
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8119_D.pdf



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Der Tätigkeitsbericht enthält einige interessante Informationen, die eine Kommentierung verdienen.

Das betrifft vor allem folgende Abschnitte:

3. Datenschutz im Verwaltungsbereich des SWR (Seite 25 ff.)

4. Datenschutz beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Seite 30 ff.)

6. Auskunftsersuchen und Beschwerden (Seite 35 ff.)


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Um mal beim 6. Abschnitt über "Auskunftsersuchen und Beschwerden" zu beginnen, so wird dort einiges statistisches Material geliefert:
Seite 35
Zitat
Die Beschwerden über vermeintliche Datenschutzverstöße zogen zum Jahresende 2019 wieder stark an. [...] die  EU-Datenschutz-Grundverordnung sorgt wohl dauerhaft für erhöhte Beschwerdezahlen.

Unterschieden wird dann zwischen Beschwerden, welche direkt an die Rundfunkanstalt (hier SWR) gerichtet sind und solchen, die an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen. Bei Herrn Herb als Datenschutzbeauftrager des SWR gingen im Jahre 2019 147 Beschwerden ein, beim zentralen BS im gleichen Jahr 10.417 !

Man lese den selbstgefällig schlaumeierischen Kommentar des rundfunkinternen Datenschutzbeauftragten zu den an ihn gerichteten Beschwerden (Seite 36):
Zitat
Nach wie vor wird oftmals versucht, über das Vehikel Datenschutz zum beitragsrechtlich gewünschten Ergebnis (in der Regel: Keine Zahlungen leisten zu müssen) zu kommen. So wurde und wird die Löschung oder Berichtigung von Daten mit der Begründung verlangt, es liege kein Rundfunkbeitragsverhältnis vor. Daten seien zu Unrecht erhoben oder zu Unrecht von den Meldebehörden übermittelt worden. Auffällig ist, dass die meisten Eingaben mithilfe eines aus Internetforen heruntergeladenen Formbriefes  bestehen. Es ist nicht immer einfach, den Beschwerdeführern   klarzumachen, dass zuerst die beitragsrechtlichen Fragen zu klären sind.

Man ist geneigt anzumerken, dass es auch nicht immer einfach sei, einem betriebsinternen Beauftragten die massenhafte rechtlich zweifelhafte Datenerhebung klarzumachen, die nur zum Zwecke der Zahlungsmaximierung erfolgt, so als sei die Finanzierung von Rundfunk eine über alle Datenschutzrechte erhabene Aufgabe.


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Und dann erfährt man im gleichen Abschnitt noch etwas über die Arbeitsteilung zwischen "Beitragsservice" und "Anstalt"
Zitat
Gehen Fragen oder Beschwerden direkt beim Zentralen Beitragsservice in Köln ein, so antwortet grundsätzlich die betriebliche Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice. Eingaben von Rundfunkteilnehmern aus dem Sendegebiet des SWR, die über einen Routineschriftwechsel hinausgehen oder datenschutzrechtliche Grundsatzfragen betreffen, beantworte ich ebenso selbst wie direkt beim SWR eingehende Anfragen oder Beschwerden
(Seite 37)

Und schließlich gibt es noch einen ermunternden Ausblick:
Zitat
Ausblick zu Auskunftsersuchen und Beschwerden
Beim Zentralen Beitragsservice in Köln war die Anzahl der Vorgänge zum Datenschutz im Dezember 2019 etwa doppelt so hoch wie jeweils in den davor liegenden Monaten. Beim SWR ist ein enorm starker Anstieg in den Monaten November und Dezember 2019 und auch bereits in den ersten Januarwochen 2020 festzustellen.
(Seite 37)


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