Nichtzuschauer sind in der Tat auf jeden Fall zu befreien,
weil mit rund 30 Prozent weit "mehr als rund 3 Prozent", also nicht "typisierbar" (Juristenjargon für hochdeutsch: "bis zu etwa 3 Prozent Unrechtsquote ist bei Sammelverfahren rechtlich in der Regel noch irgendwie zulässig").
Wenn ich aber den Zusatz-Rechtsgrund begründen will "ferner auch Diskriminierung",
so muss ich das Anderssein hervorkehren. Dann wird der ARD-Jurist argumenetieren: Für das edle gute Fernsehen zählt dein Anderssein nicht, denn es ist ja Zeichen deines Bildungsbedarfes und genau deshalb brauchst gerade du uns. Also müssen wir dich durch die Zahlungspflicht zum Nutzen stimulieren, damit du weniger bildungsfern wirst.
Also muss ich dies aushebeln, indem ich im Gegenteil sage, "ARD, ZDF etc." sind Instrumente für Förderung von Bildungsferne und mein Andersein ist also kein Bösesein, sondern im Gegenteil ein "Besersein".
Man darf derartige Anträge nicht zu Ernst nehmen. Wir wollen damit nicht "durch alle Instanzen klagen und juristisch siegen". Wir wollen das Imperium in die Enge treiben und schauen, was dann kommt und ob wir dies je nach Antwort irgendwie strategisch nutzen können.
Ganz generell: Je mehr Anträge den Mitarbeitern die Absurdität ihres Jobs offenlegen und sie damit beschäftigen, desto mehr beginnt das System der Rudnfunkabgabe zu knirschen. Bundesweit gibt es nur rund 50 Personen, die anstaltsintern Akten bearbeiten. Das wäre bei Überlastung blockiert und das ist bereits jetzt ein wenig der Fall.