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Autor Thema: Der Beitrags-Lockdown - Rundfunkabgabe und Corona  (Gelesen 9152 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Rundfunkabgabe und Corona
Der Beitrags-Lockdown

Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
Bericht von Lisa Priller-Gebhardt

Zitat
Betriebe, die vom Lockdown betroffen sind, wollen die Rundfunkabgabe zeitweise stoppen - wie viele Privatpersonen. Das dürfte den öffentlich-rechtlichen Sendern noch Kopfzerbrechen bereiten.

[...]

Der Beitragsservice prüft, wie man Corona-Betroffenen jetzt entgegenkommen kann

"Aktuell rufen einzelne Verbände und Berufsinnungen ihre Mitglieder dazu auf, einen solchen Antrag einzureichen. Auf die Möglichkeit, sich befristet von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, weist beispielsweise der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, Dehoga, in Bayern hin. Er empfiehlt, um die Kostenbelastung weiter zu reduzieren, einen solchen Antrag für die Betriebsstätte zu stellen. Auch der Zentralverband des Bäckerhandwerks hat seine Mitglieder über eine solche Möglichkeit informiert."

Das Beitragsaufkommen für 2020 wird sich wohl anders entwickeln, als noch zu Jahresbeginn gedacht

[...]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33580.0

Siehe und diskutiere zu konkreten Anträgen u.a. unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2020, 03:37 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 448
Vielleicht sollte der Beitragsservice den Betrieben genau das schreiben, was sie schrieben:

Zitat
Der Antragsteller kann sich nicht deshalb mit Erfolg aufgrund seiner Einkommensituation auf eine besondere Härte berufen, weil er angehalten ist, zuerst sein erspartes Geld bis zur Vermögensfreigrenze aufzubrauchen und anschließend zeitgerecht erneut einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen, der dann auch zur Bewilligung von Sozialleistungen führen wird (vgl. bereits zum Rundfunkgebührenstaatsvenrag Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss vom 11.03.2013, Az. B 3 K 12.702).

Also, die Betriebe sollen zuerst Ihr Kapital den Rundfunkanstalten übertragen und danach beim Staat betteln (wenn sie noch existieren).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2020, 15:16 von DumbTV«

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wenn die Betriebe aufgrund der aktuellen "Corona-Krise" geschlossen sind, dann existiert auch der angebliche Vorteil, welcher mit dem Beitrag abgegolten werden soll, nicht mehr.
Kein Vorteil, kein Beitrag.


Edit "Bürger": Siehe und diskutiere zu konkreten Anträgen u.a. unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2020, 15:37 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich erlaube mir kurzes Eigenzitat aus
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33580.msg204842.html#msg204842
An alle Inhaber von Betriebsstätten - und seien diese auch noch so klein oder noch so groß:

Keine falsche "Bescheidenheit" oder Rücksichtnahme...

Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

...sondern einfach machen - allem voran die (in den Artikeln und Beispiel-Anträgen leider nicht erwähnte) sofortige Kündigung etwaiger Lastschrifteinzugsermächtigungen/ SEPA-Mandate für ARD-ZDF-GEZ sowie auch sofortiger Stopp etwaiger Daueraufträge an ARD-ZDF-GEZ, denn das Geld, was dort einmal eingeht ist quasi schon in diesem Moment "atomisiert" > Rückerstattung faktisch aussichtslos.

Siehe auch:
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
Die Anträge selbst bitte dort diskutieren - eingangs verlinkten Artikel hier.


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Aus
Rundfunkabgabe und Corona
Der Beitrags-Lockdown
Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
[...]
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712
ein weiterer Auszug:
Zitat
(...) Ebenso informieren sich Privatpersonen derzeit, ob sie die Abbuchungen stoppen können. "Wir haben viele Anfragen zum Thema Rundfunkbeitrag. Es wird uns sicherlich noch lange beschäftigen", sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Anders als bei Miet-, Strom- oder Handyrechnungen handelt sich hierbei aber nicht um ein Dauerschuld-Verhältnis", gibt Körber zu bedenken. Ob die Zahlungen gestundet werden, wird von Fall zu Fall entschieden. Anspruch besteht keiner. "Es geht vielmehr darum, beim Beitragsservice um eine Mahnsperre zu bitten", sagt die Verbraucherschutzexpertin. Folglich wird sich das Beitragsaufkommen für 2020 wohl anders entwickeln als noch zu Jahresbeginn gedacht. Nicht nur den Verbraucherzentralen, sondern auch den öffentlich-rechtlichen Sendern sowie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird das noch Kopfzerbrechen bereiten. (...)

Verstehe ich das richtig?

Grundversorgung für Privatpersonen alà
- Internet
- Handy-Verträge
- KFW-Kredite (wie im Falle von Person XY tatsächlich bereits bestätigt)
- Miete
können gestundet werden.

Rundfunk-Schutzgelder aber nicht?  :o


Edit "Bürger": Beitrag aus anderem Thread hierher verschoben.
Bitte bei der Erstellung von Beiträgen/ Verlinkung zu externen Quellen immer erst per Forum-Suche prüfen, ob der Artikel schon im Forum behandelt wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Da sich der Betrag der "öffentlichen Abgaben" nach der Leistungsfähigkeit der Betroffenen überhaupt richtet, können auch Rundfunkabgaben -Schutzgelder- auf Antrag gestundet oder der Vollzug ausgesetzt werden.
 Hat eine Person als Betroffener plötzlich durch externe Umstände kein Einkommen mehr oder ein stark verkürztes, dann ändert sich so gesehen auch die Last der Steuer -gesamte Abgabenlast z.B. Einkommensteuer.
Da laut Bundesverfassungsgericht der Beitragszahler neben der steuerlichen Last zusätzlich mit dem Beitrag belastet wird sollte dieser nicht vor Steuern anfallen.
Weiß eine Person jedoch aktuell noch nicht ob sie überhaupt z.B. Einkommensteuer zahlen wird müssen, so sollte der Antrag auf Aussetzung so gestellt sein, dass dieser zeitlich so bemessen wird, bis festgestellt worden ist, welche Steuerlast für das aktuelle Jahr anfällt. Erst mit dieser Feststellung kann Person U sicher sein, ob sie über genügend Einkommen verfügt haben wird um überhaupt einen Beitrag leisten zu müssen.
Stellt Person U fest oder ist eine Prognose möglich, dass dieses Einkommen von der Höhe geeignet ist befreit zu werden, dann sollte zusätzlich der Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Im Zweifelsfall sind eben rechtzeitig mehr Anträge notwendig. Möglichkeiten der zeitlichen Begrenzung der Anträge gibt es auch z.B. quartalsweise oder immer dann, wenn sich eine Änderung ergibt.
Zu prüfen sei, dass mögliche Unterstützung zum Lebensunterhalt nicht dazu gedacht sind als durchlaufender Posten abgeführt zu werden, denn die steuerliche Last bestimmt sich nur nach der eigenen Leistungsfähigkeit, nicht nach der Hilfe von anderen. Es sollte also gelten, dass Hilfe zum Lebensunterhalt nicht dazu verwendet werden kann öffentliche Abgabe zu befriedigen.


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Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
[...]
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712
ein weiterer Auszug:
Zitat
(...) "Anders als bei Miet-, Strom- oder Handyrechnungen handelt (es) sich hierbei aber nicht um ein Dauerschuld-Verhältnis", gibt Körber zu bedenken.

Ja was glaubt Frau Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen denn dann, um was es sich bei der Rundfunkabgabe handelt? Etwa um eine einmalige Leistung? :laugh:


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  • Beiträge: 7.386
Sorry für das Vollzitat des Vor-Beitrages:

Aus
Rundfunkabgabe und Corona
Der Beitrags-Lockdown
Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
[...]
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712
ein weiterer Auszug:
Zitat
(...) "Anders als bei Miet-, Strom- oder Handyrechnungen handelt (es) sich hierbei aber nicht um ein Dauerschuld-Verhältnis", gibt Körber zu bedenken.

Ja was glaubt Frau Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen denn dann, um was es sich bei der Rundfunkabgabe handelt? Etwa um eine einmalige Leistung? :laugh:
Dieser Satz war jetzt auch mir gerade aufgefallen; wenn es kein Dauerschuldverhältnis ist, muß man diesem die Würde wahrend entgehen können, gilt Art. 1 GG immerhin zur Einhaltepflicht für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die sich in eigener Sache nicht darauf berufen dürfen. (Als Querverweis siehe:

jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2020, 13:16 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.564
Die Stundung hat man ja sowieso automatisch, wenn man bisher brav bezahlt hat und damit einfach aufhört (oder aufhören läßt, indem man seine Einzugsermächtigung wiederruft).
Bis es zu einem Beitragsbescheid kommt, vergehen ja ein paar Monate und für diesen Zeitraum hätte man ja schon eine Stundung...
Bleibt nur noch der Säumniszuschlag, aber der wird ja öfter vor Gericht einkassiert.
Wenn man stattdessen Barzahlung anböte, die vorerst nicht entgegengenommen würde, könnte man sich auch diesen Zuschlag sparen.


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Querverweis aus aktuellem Anlass ::)
32 Bundestags-Unionsabgeordnete für Rdf.-beitragserhöhung – auch wg. Corona (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33760.0


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Passend zum Thema hier ein Verweis auf
Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33639.msg207562.html#msg207562
Zitat
Hierfür haben wir aufgrund der aktuellen Situation eine Frist von 3 Monaten vorgesehen.
Es ging dabei um einen Befreiungsantrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2020, 00:41 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
(Abo) Neue Osnabrücker Zeitung GmbH & Co. KG, 11.10.2022

Creditreform warnt: Zahlungsmoral in der Wirtschaft sinkt von Woche zu Woche

Steigt die Zahl der Insolvenzen?

Von Nina Kallmeier 

Zitat
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken. Doch bleibt das so? 

Seit Beginn der Corona-Pandemie wird eine Insolvenzwelle in der Wirtschaft erwartet. Bislang blieb sie aus, doch die Zahlungsmoral der Betriebe sinkt, warnt Creditreform. Wie geht es weiter?

(Abo) Weiterlesen auf:
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/insolvenz-creditreform-warnt-zahlungsmoral-der-wirtschaft-sinkt-43346130


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, 10.10.2022

Deutlich mehr Firmenpleiten im September

Berechnungen des IWH


Zitat
Im September ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften um 34 Prozent gestiegen. Ein Institut schreibt: Im Handwerk rolle wegen der Energiekrise eine Insolvenzwelle auf uns zu.


Die Firmenpleiten haben nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) im September deutlich zugenommen. Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften ist um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat auf 762 gestiegen, wie aus dem am Montag veröffentlichten IWH-Insolvenztrend hervorgeht. „Die Zahl der Insolvenzen wird in den nächsten Monaten weiter spürbar ansteigen“, sagte IWH-Experte Steffen Müller voraus.

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/rezession-bedroht-die-deutsche-wirtschaft-mehr-insolvenzen-18376363.html


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.




Der Beitrag bezieht sich nicht mehr auf die Ursache "Corona", sondern auf die Energiekrise und "Sparverordnungen" der Regierung. Wobei man hier gleiche Merkmale erkennen könnte.


Weitere Informationen wie im Startbeitrag seien noch einmal erwähnt:


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
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