Müssen sie, wenn ihr regelmäßiges Einkommen den einfachen Sozialhilfesatz übersteigt und wenn sie selbst etwas zum Empfang bereithalten.
Ersteres ist von der Gebührenmafia jedoch kaum, zweiteres (ohne Euer Zutun) nicht beweisbar. Ohne Rundfunkempfang gibt es auch keine Auskunftspflicht, und gegenüber solchen dahergelaufenen, freiberuflichen "Menschen" ohne Amtsstatus oder Hoheitsrechten schon gar nicht, höchstens gegenüber Behörden (nur Landesrundfunkanstalten, nicht jedoch die Eintreiberinstitution in Köln-Bocklemünd), wenn diese für den Rundfunkempfang "tatsächliche Anhaltspunkte" vorlegt - doch wie sollte das ohne Eure Auskunft möglich sein?
Warum also überhaupt noch einen einzigen Gedanken an Formulare, "Rundfunkgebührenbeaufttragte", Auskunft(spflichten) und Anmeldung(en) verschwenden? Macht Euch schlau und haltet gemeinsam dicht, dann ist das Bollwerk unbezwingbar!