Der Fall ist doch viel einfacher, und man muss hier nicht so einen Krawall veranstalten.
Person A hat offenbar vom Beitragsservice eine eigene Beitragsnummer zugeordnet bekommen, weil der Beitragsservice aufgrund der Meldung vom für Ort Y zuständigen Einwohnermeldeamt der Meinung ist, es handele sich um einen Hauptwohnsitz.
--> Ist beim Einwohnermeldeamt die Wohnung in Y wirklich konkret als Nebenwohnsitz gemeldet worden? Müsste ja auf dem Bestätigungsformular des Einwohnermeldeamts draufstehen. Dieses Formular (natürlich in Kopie) ist tunlichst dem Intendanten der für Person A zuständigen Landesrundfunkanstalt vorzulegen (nicht beim Beitragsservice in Köln, da geht das sofort verloren und wird nicht bearbeitet).
Ja, wir empfehlen, stur nur mit der Landesrundfunkanstalt zu korrespondieren. Der Beitragsservice in Köln ist nur ein Sekretariat, das außerordentlich schlampig arbeitet.
Weiter:
Person A muss beim Intendanten drauf dringen, dass diese Beitragsnummer wieder gelöscht wird, denn die Beitragsnummer ist einer Person zugeordnet worden, die die Wohnung nur als Nebenwohnsitz innehat. Und Nebenwohnsitze sind seit dem BVerfG-Urteil vom 18.7.2018 beitragsfrei.
Der Beitragsservice will: Der Nebenwohnsitz muss auf dieselbe Beitragsnummer angemeldet werden wie der Hauptwohnsitz. -> Bitte auch das beim Intendant explizit veranlassen!
Wenn man keinen weiteren Streit haben will: einfach alle relevanten Beitragsnummern angeben. Datenschutz hin, Datenschutz her.
Und ganz wichtig: Keinen Cent bezahlen. Keinen. Absolut keinen.
Nein, der Gerichtsvollzieher kommt nicht. Auch kein Gefängniswagen. Bis es irgendwie "dringend" wird, dauert es viele Monate.
Ganz wichtig: Der Beitragsservice (nicht der Intendant, von dem liest man nie etwas) versucht nämlich Angst zu machen. Auch deswegen dauert es Monate, damit Person A schön in Y im Ungewissen schmort und mal endlich richtig Angst bekommt.
Der Beitragsservice benimmt sich wie ein ganz ordinäres Inkassobüro oder wie eine windige Anwaltskanzlei. Der Beitragsservice tut auf "Behörde" mit "Bescheid" und "Widerspruchsbescheid" und kann aber keine Staatsverwaltung.
--> Wenn trotz bemühter Korrespondenz nach einem halben Jahr ein Festsetzungsbescheid kommt: Widerspruch fristgerecht(!!!!) erheben (wieder an den Intendanten schreiben!) und Sachverhalt nochmals darstellen.
Wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird: Nochmals hierher kommen oder/und einen Runden Tisch aufsuchen.
Anmerkung:
Wir sehen hier erneut den dem RBStV zuwiderlaufenden Unfug, dass nicht 1 Beitragsnummer 1er Wohnung zugeordnet wird, sondern im "besten Fall" sogar N Nummern den N Innehabern dieser 1 Wohnung.
N-1 Innehaber müssen sich dann mit dem 1 übrigen Innehaber über dessen Einzelschuld verständigen, auch hier ein Widerspruch zum RBStV, Stichwort "Gesamtschuld". Übernimmt dieser 1 Innehaber die Beitragsschuld, werden die N-1 Innehaber sogar automatisch abgemeldet.