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Autor Thema: FiAmt > BFH vs. OVG > substantiiertes Bestreiten des Zugangs mehrerer Schreiben  (Gelesen 36711 mal)

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  • Beiträge: 443
substantiierter Vortrag zum vorgeblichen Nichterhalt  ...( nicht so einfach den Richter zu überzeugen ... )

OVG 11 S 45.14
https://openjur.de/u/749172.html
Zitat
"Das schlichte Bestreiten des Betroffenen, der Verwaltungsakt sei ihm nicht zugegangen, reicht regelmäßig nicht aus, um die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG zu entkräften. Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren, dass zumindest ernsthafte Zweifel am Zugang begründet werden."

Ich habe Schreiben x / Verwaltungsakt y erhalten und darauf mit Rechtsmittel reagiert. Hätte ich den streitgegenständlichen Verwaltungsakt erhalten hätte ich mit Rechtsmittel reagiert .... konnte ich aber nicht ... da dieser offensichtlich weder erstellt, versand noch zugestellt wurde.
Die Beklagte bot auch keinen Beweis für die Erstellung oder den Versand des streitgegenständlichen Verwaltungsaktes an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2017, 22:01 von Bürger«

H
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"Das schlichte Bestreiten des Betroffenen, der Verwaltungsakt sei ihm nicht zugegangen, reicht regelmäßig nicht aus, um die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG zu entkräften. Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren, dass zumindest ernsthafte Zweifel am Zugang begründet werden."

Nach meinem Dafürhalten muss ein Gericht aber bereits in der Prozessvorbereitung darauf hinweisen. Denn nur wenn ich als Partei weiß, dass ein schlichtes Bestreiten nicht ausreicht, kann ich mein Bestreiten durch Beweise untermauern.

Dieser Hinweis fehlt bei uns am Düsseldorfer VG regelmässig. Man könnte meinen, die Richter möchten dass die Klage aufgrunddessen abgewiesen werden kann.... Denn dann kann nicht mehr über den eigentlichen Sachverhalt gestritten werden, weil die angeblich verschickten, aber nie angekommenen Bescheide rechtskräftig geworden sind....

Ein Schelm wer böses dabei denkt....


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aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html


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PersonX hat sich zu einem neuerlichen Beschluss des FG - welcher die Zugangsfiktion beinhaltet - sehr zutreffend geäußert - siehe unter
FG Berlin 11 V 11240/16 > substantiiert. Bestreit. d. Zugangs mehrerer Schreiben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23188.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23188.msg147705.html#msg147705

Bislang galt In dubio pro reo, also dass man so lange als unschuldig galt, bis der Nachweis für eine erfolgreiche Zustellung auch ausreichend erfolgte, um rechtskräftige Beschlüsse zu sprechen. Statt dessen wird man nun abqualifiziert und mit Unterstellungen konfrontiert.

Liebe Grüße


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