Autor: 01. Februar 2020, 06:47
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpgSüddeutsche Zeitung, 30.01.2020
Prozess in München
Autorin verlangt 35 000 Euro für eine Folge PumucklVon Stephan Handel
- Vor dem Landgericht München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchautorin um eine Pumuckl-Folge aus dem Jahr 1999.
- Die Klägerin geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte und fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von 35 790 Euro plus Zinsen - zu viel, findet der BR.
- Ein angestrebter Vergleich vor dem Landgericht München I ist nun gescheitert. Das Urteil soll nun am 12. März bekannt gegeben werden.
Nach 52 Geschichten aus der Widenmayerstraße wurde es dem Pumuckl zu langweilig im Lehel - und er fuhr zur See. "Pumuckls Abenteuer" brachten nicht nur einen Schauplatzwechsel, auch Meister Eder war nicht mehr dabei, vielmehr wird der Kobold nun vom Matrosen Odessy betreut. 13 Folgen strahlte der Bayerische Rundfunk (BR) erstmals von August 1999 an aus - und danach immer wieder. Um die letzte Wiederholung im April des vergangenen Jahres gibt es nun Streit. Und deshalb war, hurra, hurra, der Kobold mit dem roten Haar am Donnerstag Thema einer Verhandlung am Landgericht. […]
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