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Autor Thema: Wer bei den Eltern auszieht, muss sich ums Ummelden kümmern  (Gelesen 1144 mal)

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Augsburger Allgemeine, 28.01.2020

Ratgeber
Wer bei den Eltern auszieht, muss sich ums Ummelden kümmern

von Tatjana Halm

Zitat
[…] Rundfunkbeitrag: Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit kommt sie um den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht herum. Die Anmeldung funktioniert online, das Formular dazu findet sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Als Auszubildende verdient sie kein großes Geld, ist aber trotzdem nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Das geht nur, wenn sie Unterstützung bekommt, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III. Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auch diese Anträge gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de. Wenn sie den Antrag stellt, muss Laura nachweisen, dass sie eine der genannten Leistungen bezieht, zum Beispiel mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt. Am besten reicht sie keine Originale ein, sondern vom Amt beglaubigten Kopien.

Zur Autorin: Tatjana Halm ist Anwältin und Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.

Weiterlesen auf:
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Wer-bei-den-Eltern-auszieht-muss-sich-ums-Ummelden-kuemmern-id53320681.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2020, 17:51 von Bürger«
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PersonX denkt, auch hier ist immer noch das aktuell:
Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28414.msg178941.html#msg178941
Was Laura jetzt noch lernen muss ist, dass nur Steuerzahler mit dem Beitrag belastet werden, das ergibt sich schlüssig aus der Entscheidung. Deswegen würde Laura Widerspruch einlegen mit dem Verweis, dass noch nicht klar ist ob sie Steuern zahlen wird, weil das Einkommen gering ist. Der Beitrag aber erst nach Steuern anfällt, weil das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass der Steuerzahler über die Steuern hinaus mit Beiträgen belastet werden darf.
Und wieder: Natürlich gibt es keine grundsätzliche Befreiung, wozu auch.
Der Staat erlegt eine Beitragspflicht auf das Wohnen auf. ;)

Ganz ohne einen Grundlagenbescheid! Das ist ja auch nicht notwendig, es wird ja per Gesetz fällig.

Die zwei nachfolgenden Links führen zu Angaben von Personen, welche den gleichen Namen wie die Autorin führen:
https://blmplus.de/author/tatjana-halm/
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/tatjana-halm-jbjj5

Gegebenenfalls einfach einmal die Rechtsgebiete prüfen.

Wann hören Verbraucherzentralen auf, Rechtsberatung zu Beiträgen mit Bezug zum Rundfunk zu machen?
Das ist doch kein Verbraucherthema oder doch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2020, 16:09 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.152
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Augsburger Allgemeine? Wohl eher Augsburger Puppenkiste.

Zitat
[...] nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. [...]
Zur Autorin: Tatjana Halm ist Anwältin und Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.
Weiterlesen auf:
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Wer-bei-den-Eltern-auszieht-muss-sich-ums-Ummelden-kuemmern-id53320681.html

Also ich frage mich gerade, für was Frau Halm Rechtsexpertin ist? Vielleicht für einen Hühnerstall? Wenn eine angebliche Anwältin und Rechtsexpertin nicht soviel Allgemeinwissen besitzt, um zwischen einer Gebühr und einem Beitrag zu unterscheiden, dann scheint bei ihrem Studium wohl einiges schiefgelaufen zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2020, 17:55 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

Z
  • Beiträge: 1.552
Hat die Rechtsexpertin wieder mal rinks und lechts verwixelt?

Wenn Laura Azubi ist, dann wäre eine Berufung auf das aktuelle Urteil der Zweitstudentin hilfreich:
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32804.0.html

Aber da wir ja wissen, daß die Verbraucherzentralen von ÖRR geframt und gesponsort werden, hat Protest sowieso keine Folgen.

Und müssen muß man sowieso nichts, durch den automatischen Meldeabgleich und die darauffolgende Zwangsanmeldung macht das der Beitragsservice nämlich vollautomatisch...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2020, 17:58 von Bürger«

 
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