Ich hab eine Frage:
Da ja die Rundfunkanstalten durch ihr Tun und Handeln den Anschein erwecken, eine Behörde zu sein - wäre es dann möglich die Intendanten/in im Zuge einer Klage mit einem Behördenleiter Gleichstellen zu lassen?
Der Hintergrund ist der: Sollte die Gleichstellung per Urteil Erfolg haben, müsste doch bei der Entlohnung der Intendanten/in das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zur Anwendung kommen.
Da nach dem BBesG ein Behördenleiter deutlich weniger verdient (nämlich
Durchschnittlich 58.700 € jährlich ) als die Intendanten/in der Rundfunkanstalten es tatsächlich tun z.B.
Karola Wille Intendantin des MDR rund
275000 € Jährlich
Tom Buhrow Intendant des WDR rund
368000 € Jährlich u.s.w.
Dadurch würden auch die Pensionsansprüche sinken und die damit verbundenen Einsparungen wäre meiner Ansicht nach schon eine enorme Entlastung der Zwangsgebührenzahler.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich
Fällt da jemanden was ein dazu???