Ein derart automatisiertes Verwaltungsverfahren kennt keine Empathie!
Sie hat ärztliche Atteste, Formulare und Anträge bereits mehrfach eingereicht.
Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/muehlhausen/wiegleben-komapatientin-soll-rundfunkgebuehren-zahlen-id228167307.html,
Moment: http://archive.is/K4d2AWelche*r Sachbearbeiter*in liest "Koma" und vollzieht "munter" weiter?
[..] ab sofort von der Beitragspflicht befreit [..]
Und das für die Zeit davor, seit dem Beginn des Komas bezahlte Geld behält der "Beitragsservice"?
Ein automatisiertes Verwaltungsverfahren kennt keine Grundrechte!
Art. 1 Grundgesetzhttps://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.htmlArtikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
[...]
Anita Lifka aus Wiegleben kämpfte zunächst vergeblich für die GEZ-Beitragsbefreiung ihrer Tochter. Nach Anfrage unserer Zeitung rückte die Servicestelle von den Forderungen ab.
Durchstreichung von Service habe ich hinzugefügt.Wohl einer der unglaublichsten Fälle, von denen ich gelesen habe. Auch Komapatient*innen also!
in Deutschland leben schätzungsweise 8000 bis 10.000 Wachkomapatienten
Hervorhebung hinzugefügt.Quelle: https://www.welt.de/wissenschaft/article155842918/So-laesst-sich-vorhersagen-wer-aus-dem-Koma-erwacht.htmlMoment: http://archive.is/xI3yDNach seiner Schätzung liegen in Deutschland rund 7000 Patienten im Wachkoma.
Hervorhebung hinzugefügt.Quelle: https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/leben-in-bayern/detailansicht-leben-in-bayern/artikel/frau-erwacht-nach-27-jahren-aus-dem-koma.html#topPositionMoment: http://archive.is/EtLqYWir kennen ja die unmenschlichen Briefe, z.B.
- Sie wenden sich gegen ... Rundfunkbeiträge
- Überweisen Sie ...
- Zahlung ... verpflichtet
- Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gegeben ***
Unvorstellbare Kälte. Die Verwendung der Begriffe "Befreiung", "besonderer Härtefall" werde ich in diesen Zusammenhängen verweigern. Wie schrecklich das auf einen Menschen in dieser Situation wirken mag, der einen geliebten Menschen hat, der im Koma liegt. Meiner Meinung ist hier auch strafrechtliche Bedeutung gegeben. Jedoch dürfte es Angehörigen unzumutbar sein, sich damit auseinanderzusetzen. Das kann ich gut nachvollziehen.
Auf die letzten Mahnungen hat Anita Lifka nicht mehr reagiert [ *** ]. Ihr fehlt die Kraft dazu. [..] „Ich lebe nicht mehr, ich funktioniere nur noch“, sagt Anita Lifka
Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/muehlhausen/wiegleben-komapatientin-soll-rundfunkgebuehren-zahlen-id228167307.html,
Moment: http://archive.is/K4d2ANeben unserer rechtlichen Analyse dürfen wir die menschliche Seite des Falles nicht beiseite schieben. Mutter und Tochter haben größere Probleme als die Rundfunkabgabe.
Wahrscheinlich der Hauptgrund, weshalb wir so von solchen Fällen erfahren. Vorher hat beim Rundfunk niemand daran gedacht, das so etwas passiert!? Aber erstmal die Finanzierung mit Hilfe des BVerfG decken. Finanzierung vor Menschlichkeit, war die Devise der politischen Entscheidungsträger und des Rundfunks selbst. Diese Vorgehensweise ist historisch chronologisch belegbar. Erst fordern und danach gucken wer überfordert wurde. Rücksichtslose Gier - Finanzierung des Rundfunkbeitrags vor Würde und sozialer Gerechtigkeit. Gesunder Menschenverstand, Logische Argumente durch einen Verwaltungswall aus Automatisierung und Recht so lange wie möglich abhalten. Und selbst wenn es nicht gewollt wäre, das System Rundfunkbeitrag ist aber genau so konstruiert, dass es das tut. Dulden und klagen. Ein makaberes Verfahren auf Zeit und Geld beim Beitragseinzug. Ein Kampf ums Überleben, auf der anderen Seite.
Und das passiert bei einem hoch automatisierten Verwaltungsverfahren, bei dem noch Sachbearbeiter beteiligt sind. Schon die Idee ein vollautomatisches Verfahren für den Rundfunkbeitrag einzusetzen ist krank. Der Schutz von Art. 1 GG ist nicht länger garantiert. Die Ewigkeitsklausel ausgehebelt. Das zeigt dieses weitere (!) Beispiel deutlich.
Beitragsservice: Fehler lag in der Kommunikation
Nein, der Fehler liegt im System Rundfunkbeitrag!Dieser Einzelfall ist symptomatisch für den Bedarf der Neuordnung.