Die Sache beginnt langsam spannend zu werden. Ob die Kläger wirklich vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, wie Herr Degenhart vermutet, ist für mich noch nicht ausgemacht.
Es stimmt, dass Karlsruhe die Gebührenpflicht immer sehr eng zugunsten der ÖRR ausgelegt hat. Wer ein Rundfunkgerät hatte, musste zahlen.
Hier haben wir aber eine ganz andere Situation. Wenn z.B. jemand klagt, der sich wegen des Rundfunkbeitrages das Zeitungsabo nicht mehr leisten kann, wird die Frage aufgeworfen, ob der Rundfunkbeitrag nicht auch ein Angriff auf die Pressefreiheit darstellt, weil dort nicht unerheblich Finanzmittel entzogen werden.
Ich halte es zumindest als nicht ganz ausgeschlossen, dass man mit diesem Argument in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung gegen den Rundfunkbeitrages durchbringt, weil hier ein Schaden für den Art. 5 Abs. 1 GG entstehen könnte, der nicht oder nur schwer zu beheben wäre.