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Autor Thema: Die neue GEZ: "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice"  (Gelesen 6610 mal)

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Mein feiert sich selbst und die eigene "Gerechtigkeit"

Medientreffpunkt: GEZ-Reform bietet "keine Fluchtmöglichkeit"

Die neue GEZ: "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice"

http://www.digitalfernsehen.de/Medientreffpunkt-GEZ-Reform-bietet-keine-Fluchtmoeglichkeit.86066.0.html


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K
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Die Sache beginnt langsam spannend zu werden. Ob die Kläger wirklich vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, wie Herr Degenhart vermutet, ist für mich noch nicht ausgemacht.
Es stimmt, dass Karlsruhe die Gebührenpflicht immer sehr eng zugunsten der ÖRR ausgelegt hat. Wer ein Rundfunkgerät hatte, musste zahlen.
Hier haben wir aber eine ganz andere Situation. Wenn z.B. jemand klagt, der sich wegen des Rundfunkbeitrages das Zeitungsabo nicht mehr leisten kann, wird die Frage aufgeworfen, ob der Rundfunkbeitrag nicht auch ein Angriff auf die Pressefreiheit darstellt, weil dort nicht unerheblich Finanzmittel entzogen werden.
Ich halte es zumindest als nicht ganz ausgeschlossen, dass man mit diesem Argument in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung gegen den Rundfunkbeitrages durchbringt, weil hier ein Schaden für den Art. 5 Abs. 1 GG entstehen könnte, der nicht oder nur schwer zu beheben wäre.


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K
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Da bin ich wirklich gespannt wie das ausgehen wird. Was wäre das den für ein Urteilsspruch, dass wenn man keine Empfangsgeräte bereit hält und trotzdem zahlen darf.


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Da bin ich wirklich gespannt wie das ausgehen wird. Was wäre das den für ein Urteilsspruch, dass wenn man keine Empfangsgeräte bereit hält und trotzdem zahlen darf.

Und weil er für eine Null-Leistung zahlen muss, bleibt ihm nicht genug, um sich die Tageszeitung zu bestellen. Toll! Gelle?!


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Zitat
Weiterhin sei es bedenklich, dass auch diejenigen zur Kasse gebeten werden, die überhaupt kein Rundfunkgerät besitzen. "Es geht um die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen", so Degenhart. Ferner prognostizierte er, dass es mit Sicherheit Kläger geben werde, die sich durch eine Verfassungsbeschwerde der Zahlungspflicht entziehen wollen. Die Wahrscheinlichkeit Recht zu bekommen, sei laut Degenhart sehr gering, da bereits in vergleichbaren älteren Urteilen immer im Zweifel für die Gebührenpflicht gesprochen wurde.
Bissl fragwürdig die aussage. Aber dass diese urteile nicht auch genannt werden bzw gesagt wird dass es sich um kläger OHNE geräte handelte, ist nicht gerade verwunderlich. Man will den leuten ja den mut nehmen, nicht ermutigen zu klagen.

Zitat
So würden ganze 90 Prozent des privaten Bereichs weniger oder gleich viel zahlen als bisher. 
Wieder eine fragwürdige aussage die man eigentlich sofort wiederlegen kann wenn man bis 2 zählen kann. Jeder der nicht den vollen betrag zahlt wird MEHR zahlen müssen. Wer den vollen betrag bereits zahlt, warum sollte der auf einmal weniger zahlen?? Was für ein schwachsinn soll das denn sein? Wo ist das beitragsgerechtigkeit? Totaler realitätsverlust?!

Zitat
Die Gebühreneinzugszentrale wird ab 2013 "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice" heißen. Ob man damit einen positiven Imagewandel erzielt und das Unternehmen in ein besseres Licht rückt, mag dahingestellt sein.
An dämlichen ideen mangelt es denen wohl nie...

Da bin ich wirklich gespannt wie das ausgehen wird. Was wäre das den für ein Urteilsspruch, dass wenn man keine Empfangsgeräte bereit hält und trotzdem zahlen darf.
Das ist doch genau das prinzip des beitrages. Man soll für etwas zahlen dass man nicht hat bzw nutzt. Wie ein auto das man nicht hat und für das steuern gefordert werden oder ein auto in der garage aber man hat selbst keinen führerschein, man könnte ja schwarz fahren damit  ::) Man wird kriminalisiert vom staat.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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