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Autor Thema: Zweitwohnungen: Gebührenbescheid sorgt für Ärger  (Gelesen 1326 mal)

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New online, 13.01.2020

Gebührenbescheid sorgt für Ärger


Von Jörg Jung

Zitat
Es klang so einfach und selbstverständlich: Besitzer von Zweitwohnungen müssen ab sofort keine doppelten Rundfunkgebühren mehr zahlen, hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 entschieden. Doch das Urteil ist nur auf den ersten Blick eindeutig.

Schon bald habe sich gezeigt, dass die Richter die Vielfältigkeit des modernen Zusammenlebens nicht auf dem Schirm hatten, als sie den Text verfassten, sagt Kathrin Körber. Die Juristin ist Expertin für Rundfunkgebühren bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Lief der Gebührenbescheid für die Hauptwohnung beispielsweise auf den Mann und die Zweitwohnung auf den Namen der Frau, mussten Ehepaare weiterhin zweimal Rundfunkgebühren bezahlen. Und auch eingetragene Lebenspartner wurden weiterhin doppelt zur Kasse gebeten.

16-monatige Wartezeit
[…] Rein rechtlich sei die Vorgehensweise der Rundfunkanstalten einwandfrei, räumt Körber ein. Tatsächlich habe sich das Verfassungsgericht mit Ehepaaren gar nicht befasst und stattdessen durchgehend von einer „personenbezogenen Gebühr“ gesprochen. Die Folge davon sei „total absurd“. Während alle anderen Regelungen für Ehepaare gelten, werden sie beim Rundfunkbeitrag wie Einzelpersonen behandelt. „Schon ein Nebensatz hätte geholfen, aber der stand leider nicht im Urteil.“ […]
Viele Betroffene
[…] Über Monate habe das Thema Zweitwohnung im vergangenen Jahr die Arbeit der Verbraucherberater bestimmt, erinnert sich die Juristin.
[…]
Um diesen Personenkreis überhaupt befreien zu können, habe es eine gesetzliche Grundlage gebraucht, beteuert auch Christian Gärtner vom Beitragsservice. Und die sei erst Ende Oktober 2019 mit der Unterzeichnung des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch die Regierungschefs der Länder geschaffen worden.

Dass dies trotz der offensichtlichen Ungerechtigkeit nicht schon viel früher geschah, liege an den vielen Landtagswahlen des vergangenen Jahres, so Körber. Die Politik sei in dieser Zeit schlicht nicht handlungsfähig gewesen.

Weiterlesen auf:
https://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/im-nordwesten-rundfunk-gebuehrenbescheid-sorgt-fuer-aerger_a_50,6,4059410072.html


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Zitat von: NWZ, 13.01.2020, 08:15
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2020, 08:33 von drone«

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Frau Körber will, wie alle Gerichte bis zum BVerfG, nicht erkennen, dass das Problem die Bindung an die Wohnung ist, und nicht, dass das BVerfG es als "personenbezogene Abgabe" sah. Ebenso die Bindung an Zusammenleben oder an modernes Zusammenleben ist absurd. Rundfunk hat weder mit Wohnung noch mit Zusammenleben zu tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2020, 01:47 von Bürger«

  • Beiträge: 7.388
Frau Körber will, wie alle Gerichte bis zum BVerfG, nicht erkennen, dass das Problem die Bindung an die Wohnung ist,
Das Problem ist das Nichterkennen, daß es sich um einen Beitrag handelt, der kein Wohnungsbeitrag ist, sondern ein Rundfunkbeitrag und die vom Bundesverfassunsggericht für die Abgabeart "Beitrag" aufgestellten Kriterien darauf lauten, daß nur Interessenten der mit einem Beitrag finanzierten Dienstleistung abgabepflichtig sind.


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