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Autor Thema: Öffentlich-rechtlicher Mehr-Wert „Terra X“ wird Wikipedia  (Gelesen 1784 mal)

Uwe

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Tagesspiegel, 03.01.2020 von LEONARD DOBUSCH UND LUKAS MEZGER

Öffentlich-rechtlicher Mehr-Wert
„Terra X“ wird Wikipedia


Zitat
Vom öffentlich-rechtlichen Wert zum öffentlichen Wert: Beiträge von ARD und ZDF sollten für nichtkommerzielle Plattformen genutzt werden

[…] Das Erste und das Zweite Deutsche Fernsehen sind nicht nur die Namen der beiden größten öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland. Es beschreibt auch die prominente Position der beiden auf den allermeisten Fernbedienungen: Platz eins und Platz zwei. Im Internet hingegen ist die Reichweite öffentlich-rechtlicher Reportagen, informierender und einordnender Formate erst mal beschränkt.

Öffentlich-rechtliche Angebote haben dort keinen Startvorteil. Das liegt auch daran, dass digitale Potenziale eines öffentlich-rechtlichen Ansatzes kaum ausgeschöpft werden. Das Pochen auf besondere öffentlich-rechtliche Qualität alleine wird auf Dauer nicht reichen, Legitimität und damit auch nachhaltige Finanzierung öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz zu sichern.

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/oeffentlich-rechtlicher-mehr-wert-terra-x-wird-wikipedia/25383444.html


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o
  • Beiträge: 1.575
Der Titel des Tagesspiegels ist reichlich merkwürdig.

Es geht aber "nur" darum, dass örr Inhalte freier lizenziert werden - das Steckenpferd des Herrn Dobusch. Hier die m.E. für Fachkundige einzig interessanten Abschnitte aus dem Artikel:

Zitat
Die Redaktion von „Terra X“ hat schon einen wichtigen Schritt getan und versuchsweise Erklärvideos zu Wetter und Klima unter Creative-Commons-Lizenz (CC BY 4.0) veröffentlicht. Wikipedia-Freiwillige haben die guten Clips in Artikel eingebettet, die im November 500 000 Mal aufgerufen worden sind. Die offene Lizenz erlaubt auch, dass Freiwillige Untertitel in anderen Sprachen ergänzen, und leistet so einen Beitrag zu einer europäischen Öffentlichkeit, die immer eine mehrsprachige sein wird.

Wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine exklusive Finanzierung durch alle Mitglieder der Gemeinschaft verteidigen möchte, muss er zentralen Produktionen auch allen zugänglich machen, jedenfalls so frei wie möglich. Creative Commons, also das Einzahlen in die gemeinsame Wissensallmende, wäre der Weg dazu. Diesem können privatwirtschaftliche Akteure naturgemäß nicht folgen. Ihn zu gehen braucht es aber Überblick und einen klaren Arbeitsauftrag der Leitungsebene, damit die Muskeln im eigenen Haus endlich auf breiter Front Bewegung in die Sache bringen.
Quelle wie im Eingangsposting: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/oeffentlich-rechtlicher-mehr-wert-terra-x-wird-wikipedia/25383444.html


Wer diese "Wikipedia-Freiwilligen" sind, die örr Inhalte in Wikipedia einstellen: darüber kann jeder gerne selbst spekulieren.  ::)  ::)

So auf den ersten Zugriff finde ich es gar nicht mal völlig verkehrt, dass aus öffentlichen (und abgepressten) Geldern finanzierte Produkte öffentlich und ohne Barrieren (Bezahlschranken etc.) zugänglich sind. Im (deutschen) Wissenschaftsbetrieb stellen sich dieselben Fragen, u.a. ob Veröffentlichungen z.B. von Uni-Professoren grundsätzlich frei zugänglich zu sein haben.

Lizenzen im deutschen örR sind aber eine ganz andere Baustelle und betreffen mMn in keiner Weise das Kernanliegen dieses Forums.


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n
  • Beiträge: 92
Nach dieser Erklärung wird der Zwangseitrag also u.a. dazu genutzt, TerraX zu produzieren, diese Produktionen weltweit zur Verfügung zu stellen, damit diese in fernen Ländern wie z.B. Australien mit Untertiteln angeschaut werden können?

Da freuen sich sicher alle Zwangsbeitragszahler drüber.


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"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

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Zitat
Die Mediatheken machen die Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen auch im Netz zugänglich – alle können die Inhalte (bis zur Depublikation) jederzeit online abrufen, aber nicht herunterladen oder bearbeiten.
Quelle: oben verlinkter Artikel. Es gibt mit MediathekView (https://mediathekview.de/) sehr wohl die Möglichkeit in den Mediatheken verfügbare Filme herunter zu laden. D. h., dass Lehrer und -innen sehr wohl schon heute die Möglichkeit haben Sendungen von Interesse herunter zu laden und dann im Unterricht zu verwenden. Mit dem Tolol würde den beiden Herren auch sofort deutlich, dass es bis heute sehr viele Filme in den Mediatheken gibt, die länger als ein paar Tage verfügbar sind. Noch einmal sehen, was Vertreter der Parteien in der "Berliner Runde" nach der Wahl in Thüringen am 14.09.2014 gesagt haben, nachsehen, was in der Sondersendung des Weltspiegels am 07.08.2014 beschrieben wurde? Oder "Terra Xpress", gesendet im ZDF am 21.10.2012 über eine geniale Fälschung eines Kunstwerkes herunter laden? Einen Beitrag über "Das Wunder von Lengede" vom 06.10.2011 des gleichen Senders oder "Frag den Lesch" über die Geburt eines Sterns vom 12.07.2010? Kein Problem, Mediathekview macht es möglich; die Filme sind bis heute verfügbar.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
  • Beiträge: 1.548
Alle Videos, die auf einem Bildschirm dargestellt werden können, können auch heruntergeladen werden. Sie sind ja zumindest in Teilen geladen, sonst könnte man sie nicht auf dem Bildschirm darstellen. Es braucht nur eine Software, die daraus wieder eine zusammenhängende Datei macht.


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  • Beiträge: 1.575
Ihr vergesst, dass es um Lizenzfragen geht. Für Herrn D. und andere ist das eine ernste Schranke, so wie für uns Normalos es selbstverständlich ist, dass man nicht einfach einen Apfel aus der Straßenauslage eines Gemüsehändlers in den eigenen Jutebeutel herunterlädt (neudeutsch für: nimmt)  und aber nicht drinnen an der Kasse bezahlt.

Man kann ziemlich sehr viel herunterladen. Ob man das auch "darf", ist eine erste Grauzone. Meines Wissens besteht beim Herunterladen aber noch "wenig" Verfolgungsdruck von seiten der Urheber gegen den Benutzer.

Wesentlich heftiger aber wird es, wenn es um das Anbieten oder ein Weitergeben von heruntergeladenen Inhalten geht. Da hatte z.B. die Musikindustrie in den dafür noch virulenten Nullerjahren eine ganze Menge Kids in ziemlich ordentliche pekuniäre Haftung genommen. Es gab Anwälte, die dann mit dem Herauspauken dieser Kids (und deren Väter) Geld verdient haben.

Und heute gibt es fiktive Sites *hust* wo man sich eine Fernleihe (mit Wochen Wartezeit) fiktiv sparen kann, weil man das ersehnte fiktive Fachbuch ja in Sekundenschn*röchel* Ähm, ich habe nichts geschrieben.

Hier konkret: Der Lehrer mag gerne LunaY-Sendungen herunterladen, aber er darf sie nicht im Unterricht verwenden, wenn er keine Lizenz hat. Auch wenn der Unterricht staatlich ist.

Es gab letztes oder vorletztes Jahr an deutschen Hochschulen ziemliches Theater zur Praxis, dass Lehrende Fachtexte jahr(zehnt)elang ohne Lizenz in ihren Kursen/Modulen/... angeboten hatten. Es war irrelevant, ob diese Kurse nur mit Einschreibeschlüssel zugänglich waren oder nicht. Mittlerweile schließen die Hochschulen auch über Online-Texte Gesamtverträge mit VG Wort ab, und die Fachtexte dürfen wohl nur noch über die Hochschulbibliothek bezogen werden.

Ich glaube, der Thread hier ist nunmehr ausdiskutiert...


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Es gibt mit MediathekView […] sehr wohl die Möglichkeit in den Mediatheken verfügbare Filme herunter zu laden. D. h., dass Lehrer und -innen sehr wohl schon heute die Möglichkeit haben Sendungen von Interesse herunter zu laden und dann im Unterricht zu verwenden.

Es handelt sich hier um einen rechtliche Grauzone.
Das wird auch von den Machern der Software bekanntgegeben:
Zitat von: Administrator medithekview.de
Es ist eigentlich ganz einfach: Wir wissen nicht in welcher Rechtslage wir uns bewegen. Ich kann dir nur erklären wie wir das aktuell sehen:
Wir betreiben diese Plattform weiter weil sie schon Jahre geduldet wurde. Der Grund warum wir nur die öffentlich Rechtlichen Sender auslesen liegt eigentlich auf der Hand, da wir da keine Werbeeinnahmen behindern und es ein Programm ist welches wir so oder so schon bezahlt haben durch die tolle GEZ.


Dir steht es offen einen Rechtsanwalt diese Fragen zu stellen, wir können sie dir nicht rechtsverbindlich beantworten.
Ich weiß auch nicht wo das Problem ist, als User bist du eh so gut wie nicht angreifbar. Des Weiteren verlinken wir nur auf die Dateien, MediathekView dient zwar auch als Download Werkzeug, aber das können ja auch andere Softwareangebote.

Sollte sich mal ein Sender melden und uns rechtlich verbieten ihre Mediathek auszulesen und aufzubereiten fliegt der Sender zu 99,9% aus MediathekView raus.

Ich denke hier sind die Verantwortlichen in der Pflicht den Usern absolute Rechtssicherheit zu geben !

Nein sind wir nicht! Wir wollen und können es auch nicht. Es gibt einen netten YouTube Kanal der sich mit Rechtsfragen auseinander setzt, eventuell kann man den ja mal anpingen was er so dazu meint.

Ich hoffe ich konnte auch @Hank damit einwenig die Frage beantworten.
https://forum.mediathekview.de/topic/1150/ist-der-download-eigentlich-legal-bzw-wird-er-von-den-sendern-akzeptiert

Zur Verwendung von (örR-)-Filmen im Unterricht:
https://www.filme-im-unterricht.de

Die Themen Mediathekview und Filme im Unterricht bitte hier nicht weiter diskutieren und zurück zum Thema, das da lautet:
Öffentlich-rechtlicher Mehr-Wert  „Terra X“ wird Wikipedia


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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