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Autor Thema: Rechnungshof RLP: Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF  (Gelesen 828 mal)

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Rechnungshof Rheinland-Pfalz, 10.12.2019

Pressemitteilung
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF insbesondere unter Aspekten der Nachhaltigkeit

Der Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz und der Intendant des ZDF haben sich mit Zustimmung der Gremien des ZDF 1995 darauf verständigt, die Öffentlichkeit über die wesentlichen Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF zu unterrichten. Der folgende Text ist vereinbarungsgemäß zwischen dem Präsidenten des Rechnungshofs, Jörg Berres, und dem Intendanten des ZDF, Dr. Thomas Bellut, abgestimmt.

Zitat
Wesentliche Ergebnisse der Beratenden Äußerung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF für die Geschäftsjahre ab 2014, insbesondere unter Aspekten der Nachhaltigkeit

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat dem ZDF am 8. November 2018 die Beratende Äußerung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF für die Geschäftsjahre ab 2014, insbesondere unter Aspekten der Nachhaltigkeit, zugeleitet. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die regelmäßig den Maßstab einer Prüfung des Rechnungshofs bilden, beinhalten, nach modernerem Verständnis, insbesondere auch ein Element der Generationsgerechtigkeit, also eines Wirtschaftens, das die aktuellen Bedürfnisse nicht auf Kosten nachwachsender Generationen erfüllt. Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF erstmals unter dem Leitprinzip der Nachhaltigkeit mit ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen untersucht. Aus dieser alle drei Dimensionen umfassenden Perspektive hat der Rechnungshof konkret die übergeordnete Unternehmensführung des ZDF sowie auf operativer Ebene einzelne seiner Geschäftsfelder, namentlich in den Bereichen Beschaffung, Produktion und Personal, näher untersucht.

Im Einzelnen ergaben sich folgende wesentliche Ergebnisse:

Der Rechnungshof empfahl, die Aufgaben und Zuständigkeiten des bestehenden Nachhaltigkeitsteams in das ZDF-Regelwerk aufzunehmen und die Bestellung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten zu prüfen. Er regte an, bei der beabsichtigten Entwicklung medienspezifischer Indikatoren auch andere Rundfunkanstalten anzusprechen, um gemeinsame Kriterien zu erarbeiten. Der Intendant teilte mit, dass das ZDF zum 1. Januar 2019 eine neue Stelle für die Nachhaltigkeitskoordination eingerichtet habe. Das vom Rechnungshof angeregte Entwickeln von Zeitreihen und die Nutzung von Indikatoren werde eine wichtige Aufgabe des Nachhaltigkeitsmanagements sein.

Der Rechnungshof regte an, eine eigenständige und übergreifende Nachhaltigkeitsleitordnung aufzustellen oder die bisherigen ZDF-Regelungen um Nachhaltigkeitsaspekte zu ergänzen. Der Intendant sagte zu, dass die Nachhaltigkeitskoordination die ZDF-Regelwerke überprüfen werde.

Der Rechnungshof untersuchte das Finanz- und Beschaffungswesen des ZDF auf Nachhaltigkeit. Er empfahl, im Haushaltsplan, im Jahresabschluss, bei der Kapitalanlage und in der Kostenrechnung das Ziel Nachhaltigkeit ausdrücklich aufzunehmen. Das ZDF sollte als öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe eines Auftrags nach den neuen Beschaffungsvorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen neben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit auch soziale und umweltbezogene Belange in jeder Phase des Vergabeverfahrens berücksichtigen. Der Rechnungshof regte an, neben den wirtschaftlichen auch umweltbezogene und soziale Kriterien in die Beschaffungsordnung aufzunehmen, einen Nachhaltigkeitsleitfaden für die internen Beschaffer zu erarbeiten und einen Verhaltenskodex für Lieferanten zum nachhaltigen Einkauf zu erstellen. Der Intendant teilte mit, dass das ZDF in den genannten Bereichen Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen werde.

Der Rechnungshof stellte fest, dass bei der Programmbeschaffung Nachhaltigkeit bisher eine geringe Rolle spielte. Er empfahl, dass das ZDF verstärkt zum einen selbst nachhaltig produziert und zum anderen Aufträge für Green Production vergibt. Er regte an, die wichtigsten Prinzipien für nachhaltige Produktionen in einem Handlungsleitfaden festzulegen. Nachhaltige Aspekte könnten dabei u. a. sein: Green Consulting, CO2-Rechner, Datenbanken für Green Production, nachhaltige Aspekte im Drehbuch, Nachhaltigkeit bei der Wahl des Drehorts, nachhaltiger Einsatz von Energie (Licht, Transport), Catering sowie Entsorgung nach Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit. Eigen- und Auftragsproduktionen erhielten damit ein Referenzsystem. Der Rechnungshof empfahl weiter, dass das ZDF seinen Einfluss auf die Filmfördereinrichtungen dafür einsetzt, Green Production zu fördern.

Der Intendant betonte, dass das ZDF nunmehr nachhaltige Aspekte in die Herstellungsordnung aufgenommen habe.

Der Rechnungshof untersuchte auch, inwieweit der Personalbereich nachhaltige Maßnahmen ergreift. Er empfahl, ein nachhaltiges Personalmanagement unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Anspruchsgruppen langfristig und am Grundsatz der Ressourcenbalance aufzubauen. Ziel sollte es sein, das notwendige, optimal passende Personal bereitzustellen und dieses durch Maßnahmen der Leistungserhaltung sowie durch Weiterentwicklungsmöglichkeiten an sich zu binden. Bereiche des nachhaltigen Personalmanagements sind u. a. Personalführung, Personalplanung, -entwicklung und -controlling. Der Intendant bemerkte, dass das ZDF die Hinweise berücksichtigen werde.

Abschließend empfahl der Rechnungshof dem ZDF, Ziele und Anforderungen für ein Nachhaltigkeitskonzept zu formulieren und Maßnahmen und Ressourcen sowie mögliche Mehraufwendungen zu bestimmen und mit den zuständigen Gremien zu erörtern. Er wies darauf hin, dass dabei stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sei. Mögliche betriebliche Mehrkosten durch die auf Nachhaltigkeit zielenden Maßnahmen sollte das ZDF vorrangig durch Einsparungen oder Umschichtungen im Haushalt erwirtschaften. Der Rechnungshof regte ferner an, in den Vorlagen für die Gremien neben den Aspekten der Wirtschaftlichkeit regelmäßig auch auf mögliche ökologische und soziale Belange und deren Bedeutung für nachhaltiges Wirtschaften hinzuweisen. Der Intendant bestätigte, die Gremien entsprechend zu informieren.

Insgesamt stellte der Rechnungshof fest, dass das ZDF seit vielen Jahren die gesamtgesellschaftliche Nachhaltigkeitsaufgabe wahrnimmt und die Anregungen aufgreift. Weitere Anstrengungen würden erheblich erleichtert, wenn der Rundfunkstaatsvertrag eine entsprechende Ergänzung erhielte.

Weiterlesen auf:
https://rechnungshof.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/pressemitteilung-pruefung-der-haushalts-und-wirtschaftsfuehrung-des-zdf-insbesondere-unter-aspekten/

Abschließender Bericht nach § 14a Satz 3 RStV über die Beratende Äußerung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF für die Geschäftsjahre ab 2014, insbesondere unter Aspekten der Nachhaltigkeit
https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Rundfunk-_und_Fraktionspruefungen/ZDF_Abschliessender_Bericht_ueber_die_Beratende_AEusserung_2019.pdf


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