@PersonX
Mir geht es mit diesem Thema darum, zu klären, ob die Konstruktion "9 LRA + ein alle diese 9 LRA verbindenden BS" unionsrechtsmäßig ist; immer mit dem Hintergrund, daß alle 9 LRA unions- und bundesfachgerichtlich eigenständige Unternehmen darstellen, die sich auch zueinander in Wettbewerb, bspw., um Werbekunden befinden.
Denn in dem Augenblick, wo Unternehmen einer Branche zum Nachteil der Verbraucher*innen bzw. nicht am Verbund teilnehmenden Wettbewerber zusammenarbeiten, wo sie doch in Wettbewerb zueinander stehen sollten, greift das Kartellrecht von Union wie Bund.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;