Beispiel:
--------------
https://www.dwdl.de/nachrichten/78453/zdf_darf_kuenftig_inhalte_nur_fuers_netz_produzieren/"ZDF darf künftig Inhalte nur für's Netz produzieren!"
Meine eigene jeweilige Fassung des Briefbeispiel, das ich so verwenden will, sollte jedenfalls zu Beginn die einzige sein, um den Thread nicht zu verwässen. @pjotre fühlt sich gehalten, alle sinnvollen Vorschläge einzuarbeiten.
Wir machen weder "Mustertexte" noch Empfehlungen noch Beratung. Jeder kann und muss frei wählen, was er selber anders oder ähnlich oder gar nicht macht
Hier die ganz rudimentär ohne viel Nachdenken reingetippte eigene Erstfassung:
- und es wird schon klar, 1 Seite genügt zwar, aber nur bei kleiner Schriftgröße und alles recht kompimiert - Alle Stellen mit Ergänzungsbedarf sind kenntlich gemacht.
David Goliatod, Heerstr. 33, 9876 Rechtsstadt
30. Februar 2020 - per Einschreiben mit Sendungsverfolgung
An Herrn Dr. jur. Friedolin Kannichtmehr
in Staatskanzlei Baypfalzsachsingen
Kronleuchterstr. 66
12345 Schildastat
Rechtsverstoß: ZDF will Inhalte für "Nur-Internet" aus der Rundfunkabgabe finanzieren.
-------------------------------------------------------------------
Mein Antrag an Sie gemäß Artikel 17 GG lautet, hiergegen umgehend Ihr Veto einlegen und zu bewirken, dass die Landesregierung dies umgehend unterbindet (Rechtsaufsicht).
Sehr geehrter Herr Dr. Kannichtmehr, mitgteilt wird:
1a) Als Medienverantwortlicher sind Sie persönlich für die Rechtsaufsicht
----------------------------------------------------------------------------------
gegenüber "ARD, ZDF etc." mit verantwortlich. Sie werden auf den oben angegebenen Rechtsverstoß hingewiesen. Bitte teilen Sie mir umgehend das Aktenzeichens dieses meines Hinweises mit und bestätigen Sie bitte die Bearbeitung.
1b) Bitte bestätigen Sie mir sodann innerhalb von 1 Monat, dass Sie Ihrer pesönlichen Verantwortung entrsprochen haben, indem Sie ein Veto einlegten.
1c) Sofern das Veto von Ihrern Weisungsberechtigten verweigert wird, teilen Sie mir bitte mit, dass Sie sich persönlich durch des Verfahren der Remonstation von der persönlichen Mitverantwortung entlastet haben.
2) Die entgegenstehenden Rechtsgrundlagen sind:
-----------------------------------------------------------
2a) Die Rundfunkabgabe ist bisher nur für "terrestrisches Fernesehen und Radio"
------------------------------------------------------------------
nach einem "vorher festgelegten Programm" (Sendeplan) verfassungsrechtlich genehmigt.
BverfG AZ , BVerfG
Dies basierte auf dem "natürlichen Oligopol", bedingt durch die nur begrenzte Frequenzenspektrum, wodurch voller Medienpluralismus nicht möglich war.
2b) Im Internet besteht funktionierender pluralististischer Wettbewerb
------------------------------------------------------------------
für Medien und Meinungen und dies ohne technologisch-"natürliche" Mengenbeschränkung. Also gilt für das Intenet - so wie ja für die Druckpresse - ein Verbot für Wettbewerb aus Zwangsabgaben.
Rechtsgrundlagen: Artikel 5 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK,...
BVerfG AZ RN , BVerfG AZ RN , EuGH AZ RN , EGMR AZ RN
2c) Jede Internet-Aktvität von "ARD, ZDF etc." bedarf der EU-Genehmigung.
------------------------------------------------------
Eine Notifizierung genügt nicht. Diese Genehmigung ist bisher nicht erfolgt und ist im Hinblick auf die eindeutige Rechtslage auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlagen / EU:
EuGH AZ RN , EuGH AZ RN
3. Folgendes ist unzulässig:
---------------------------------------------------
3a) Ein entsprechender "Auftrag" für "Internet" durch Rundfunkräte, Verwaltungsräte, Fernsehräte ist nichtig, da diese Gremien nur Entscheide treffen dürften, die mit dem bestehenden Rechtsrahmen in Einklang sind. Das Monopol für Rechtsrahmen-Änderung liegt bei Beschlüssen der Landesparlamente.
3b) Ebenso nichtig sind Erlaubnisse oder Anweisungen durch: Landesregierungen / Ministerpräsidenten / Staatssekretäre / Medienbeauftragte der Landesregierungen. Die Exekutive darf dem Landesparlament das Verabschieden von Gesetzen vorschlagen, darf dem aber nicht vorgreifen.
3c) Eine Verwendung der Runfunkabgabe für Zwecke ohne gesetzlichen Auftrag wäre treuewidrig. Ich bin überzeugt, dass Sie, dass Ihre Kollegen, dass Ihre Vorgesetzen, dass die Intendanten, dass niemand beabsichtigt, für Veruntreuung kausal oder beihelfend zu wirken, und sei es auch nur in Form von Unterlassung des Eingreifens.
3d) Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen umgehend mit, damit die von mir hier eingereichte Mitteilung (Urkunde) jederzeit für den Nachweis von Bearbeitung und Verbleib ermittelbar bleibt.
Mit freundlichem Gruß
David Goliatod
Sobald sich wesentlich Neues ergibt,
---------------------------------------------------
insbesondere bezüglich der Rechtsgrundlagen, soll die komplette dann erweiterte Fassung meines Liebesbriefes an unsere netten Gegner neu eingestellt werden.
Und wer "seinem Intendanten den Gerichtsvollzieher senden will"?
----------------------------------------------------------------------
- da kam schon diese Idee per PM von einem Mitstreiter... - aber nein, @pjotre sagt NEIN!
Also, keine Empfehlung, so etwas tun anständige Leute nicht. Es sei denn, "was du nicht willst, dass man dir tu', das füg auch keinem andern zu."
Also schön, wem Rache süß ist, wie soll man es ausreden?
Leute, seid nett zu euren Intendanten, tut das nicht! Auch wenn es bei nur 1 Seite ganz wenig kostet, aber so etwas macht der brave Bürger nicht, weder bei Intendanten noch bei Leitenden der Staatskanzlei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Regel