Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 7/5345
29.11.2019
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift-lichen Beantwortung
Abgeordnete Sarah Sauermann (fraktionslos)
Kleine Anfrage - KA 7/3148
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Die Anfrage bezieht sich auf die Angelegenheit Jan Böhmermann [1], der nun hier in Sachsen-Anhalt auch Parteimitglied und Politiker ist, speziell darauf was von wem gesagt werden kann und was nicht.
Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Frage 1: Welche Form der freien Kunst und der Meinungsfreiheit im öffentlichen Recht-lichen gibt es in Sachsen-Anhalt auch für die Presse und wie werden diese ge-schützt?
Die genannten Freiheitsrechte und ihr Schutz ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und den sie konkretisierenden Gesetzen und Vorschriften.
Frage 2: Inwieweit gibt es eine Trennung von Politik und freiem Rundfunk und wer hat hierrüber die Aufsicht?
Für den Rundfunk gelten die Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes und der Verfas-sung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die konkretisierenden Gesetze und Vorschriften. Daraus folgt u. a. die staatsferne Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Frage 3: Wie erfolgt der Umgang mit Pressevertretern, auch durch Politiker, inwieweit darf deren Handeln durch diese frei interpretiert werden?
Bitte dazu eine Rechtsprechung beifügen. Der angefragte Umgang durch die Politik mit Pressevertretern ist durch die im Grundgesetz sowie in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verankerte Pres-se- und Meinungsfreiheit geregelt.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Jan_B%C3%B6hmermann
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