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Autor Thema: Wegen Facebook und Twitter: Zahnarzt verklagt öffentlich-rechtliche Sender  (Gelesen 1673 mal)

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Focus, 21.10.2019

Schleichwerbung für US-Konzerne?
Wegen Facebook und Twitter: Zahnarzt verklagt öffentlich-rechtliche Sender

Von Melchior Poppe

Zitat
[…] Jetzt will Wall die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland auf dem Gerichtsweg zu mehr Neutralität bei den sozialen Medien verpflichten. Konkret wendet er sich gegen die beiden süddeutschen Rundfunksender Bayerischer Rundfunk (BR) und Südwest-Rundfunk (SWR). Sie sollen per Unterlassungsklage dazu gezwungen werden, „Wettbewerbsverzerrung durch Schleichwerbung im Programm und Internetauftritt“ zu unterlassen. Weil es dabei um die Verwendung der Einnahmen aus Rundfunkgebühren geht, hätte eine Entscheidung der Richter deutschlandweite Relevanz.

„Einseitige und gesetzeswidrige Schleichwerbung“
Auf den offiziellen Seiten der Anstalten sowie im ausgestrahlten Radio- und TV-Programm würden Firmenlogos und Namen der Social-Media-Marktführer „wie selbstverständlich präsentiert und somit unterschwellig beworben“, heißt es in einer Mitteilung von Walls Social-Media-Firma Grappt GmbH, in deren Namen der Zahnarzt vor Gericht zieht. Grappts Dienste würden „durch die einseitige und gesetzeswidrige Schleichwerbung für jene amerikanischen, monopolähnlichen Konzerne im fairen Wettbewerb erheblich benachteiligt“, so das Unternehmen weiter.
Fakt ist: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren sich über eine Pflichtabgabe: den Rundfunkbeitrag, den jeder deutsche Haushalt zahlt. Werbung für Firmen ist deshalb im Rundfunkstaatsvertrag genau geregelt –– und Schleichwerbung tatsächlich verboten. […]

„Was ist, wenn jemand gar nicht Facebook nutzen will?“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/finanzen/steuern/schleichwerbung-fuer-us-konzerne-wegen-facebook-und-twitter-zahnarzt-verklagt-oeffentlich-rechtliche-sender_id_11247680.html


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Hier im Forum verstehen sowieso einige Leute nicht, was öffentlich-rechtliche Anstalten, die aus öffentlichen Geldern bezahlt werden, in privaten Webportalen zu suchen haben und womöglich dort sogar Gelder einzahlen für irgendwelche Spezialdienste (etwa schnellere Verfügbarmachung von Contents oder was auch immer es da so gibt).

Die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender dürfen maximal einen öffentlich nach Landesrecht gehosteten (z.B. beim Rechenzentrum einer Universität) Webauftritt haben, wo sie ihr lineares Sendeprogramm vorstellen und eine Kommunikationsmöglichkeit (Messenger, Mails) anbieten dürfen. Und vielleicht alles noch mit Trailern von 30 sec Länge angereichert. Jedenfalls keine Presse und keine Videothek - das gehört nicht zum Auftrag.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Der örR ist lästig und aufdringlich wie Sumsi, die Sch…….fliege, er dringt schon lange und zunehmend in Gefilde vor, in denen er absolut nichts verloren hat, er kapert rotzfrech technische Vorraussetzungen, welche andere geschaffen haben und an deren Rosinen er sich nun als Trittbrettfahrer dreist bedient. Der örR soll sich gefälligst auf seine alten Verbreitungswege aus Dinozeiten der Technik beschränken. Er ist in längst vergangenen Zeiten entstanden, er ist Geschichte. Durch ständiges Aufmotzen und Klammern an neue Verbreitungswege, damit ihn überhaupt noch jemand wahrnimmt, macht er sich auch nicht beliebter, besser, wertvoller.. Ganz im Gegentum, er wird immer mehr nur noch als mediale Sch…….fliege wahrgenommen..


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