Manchmal frage ich mich, ob die Grundrechte eigentlich eine Bestands- & Entwicklungsgarantie haben. In den letzten Jahrzehnten wurden sie immer weiter eingeschränkt.
Auch durch die Ö-R-Zwangsfinanzierung, die auch von denjenigen zu leisten ist, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Ist die "Bestands- & Entwicklungsgarantie" von Rundfunkunternehmen wichtiger als die der einzelnen Bürger? Bedeutet "Bestands- & Entwicklungsgarantie" nicht viel eher, daß der Staat nicht in den Bestand und die Entwicklung von Bürgern und Unternehmen eingreifen darf. Woraus abgeleitet wird, daß der Staat die Pflicht hat, bestimmte Unternehmen auf Kosten der Bürger und der Grundrechte zwangsweise zu finanzieren und ihren Bestand zu garantieren, obwohl ein solcher Bestand vom Interesse der Nutzer abhängig sein sollte, erschließt sich mir noch immer nicht.
Was hier inzwischen abläuft ist gerade das krasse Gegenteil zu dem, was sich die "Väter" des Grundgesetzes gedacht haben dürften. Presse und Rundfunk sollten vor staatlicher Einflußnahme geschützt werden und zwar jeder Anbieter. Daß nun der örR deutlich auf Kosten privater Anbieter von Print- und Rundfunkmedien und auf Kosten des Bürgers zwangsweise finanziert werden soll, ergibt sich keinesfalls aus dem Grundgesetz.
Auch sagt das Grundgesetz nicht, daß ein Rundfunkanbieter auch dann noch bestehen muß, wenn er keine Nutzer mehr hat. Nur der Staat darf ihn nicht abschaffen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.