Zunächst einmal: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Auswirkungen von Gesetzen, einer meiner Lehrer hat das immer mit „Wenn ich jemanden umgebracht habe, kann ich vor Gericht nicht auf Freispruch plädieren, indem ich sage, ich wusste nicht, daß Mord strafbar ist.“
Aktuelle Rechtslage ist: Die Beiträge werden kraft Gesetz fällig. Sie nicht zu bezahlen ist ein Verstoß gegen geltendes Recht (ungeachtet der Qualität des Rechts). Daß Du Dich nicht selber angemeldet hast, ist ebenfalls ein Gesetzesverstoß. Wenn Du die Einrede der Verjährung stellst (was ich empfehlen würde), wird der Erfahrung nach jede Instanz die Verjährung aussetzen (gibt schon entsprechende Urteile).
Die vollstreckende Behörde bekommt für die Vollstreckung pauschal 20,00 € je Vorgang. Das ist auf jeden Fall ein Minus-Geschäft. Sie wird wahrscheinlich den Gesamt-Betrag vollstrecken, um einem zweiten Minus-Geschäft zu entgehen, für den noch nicht festgesetzten Teil kann ja auch jederzeit ein Festsetzungsbescheid kommen, vielleicht wird sie den auch gleich anfordern, um ganz sicher zu sein.
Daß man sich erst einmal selber in Verzug setzen muß, um Rechtsmittel einzulegen, ist eine Sauerei, wurde aber schnell legalisiert. Und: Du hättest die 18,00 € jeden Monat auf die Seite legen können, während Du auf den Festsetzungsbescheid wartest. Möglicherweise wird der 3-Monats-Festsetzungsbescheid sogar positiv für die LRA gewertet, da sich die Prozeßkosten nach der Höhe der Forderung richtet, die dadurch sehr klein ist.