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Autor Thema: NDR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 130 Mio.€  (Gelesen 3010 mal)

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Presseportal, 27.09.2019

NDR Rundfunkrat genehmigt Jahresabrechnung 2018

Pressemitteilung NDR

Zitat
Die Jahresabrechnung des NDR für das Jahr 2018 schließt mit einem positiven operativen Ergebnis von 3,8 Mio. Euro. Dieser Überschuss liegt um 26,5 Mio. EUR über der Planung und steht dem NDR zur Deckung seiner Aufwendungen und zum Ausgleich des Erfolgsplans in der Beitragsperiode bis 2020 zur Verfügung. Die Verbesserung resultiert insbesondere aus der Entnahme der in den Jahren 2017 und 2018 gebildeten Rücklage aus Beitragsmehrerträgen. Die Entnahme dient der Finanzierung der Mehraufwendungen aus einem Vergleich mit den Kabelanbietern, die im Rundfunkbeitrag nicht enthalten sind.

Das handelsrechtliche Ergebnis, das sich als Differenz von Erträgen in Höhe von 1.090,0 Mio. Euro und Aufwendungen von 1.219,9 Mio. Euro ergibt, beläuft sich auf einen Fehlbetrag von knapp 130,0 Mio. Euro, der über das Eigenkapital des NDR ausgeglichen wird. Von diesem Ergebnis sind jedoch Sondereffekte abzuziehen, die insbesondere die kalkulatorischen Altersversorgungsaufwendungen und die Beitragsrücklage betreffen, und die weder vom NDR beeinflussbar noch dem operativen Geschäft zuzuordnen sind.

Die Erträge des NDR lagen um rund 3,6 Mio. Euro unter dem Plan, was vor allem auf geringere Beitragserträge, u. a. aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Befreiung von Zweitwohnungen, sowie auf niedrigere Kapitalerträge zurückzuführen ist. Auf der Aufwandsseite haben sich vor allem die neuen Richttafeln 2018G der Heubeck AG ausgewirkt, mit denen der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung getragen wird und die zu einer kalkulatorischen Höherbewertung der Pensionsrückstellungen führten.
Der NDR Rundfunkrat hat der Jahresabrechnung am Freitag, 27. September 2019, in Hamburg zugestimmt. Der Rundfunkrat befasste sich in seiner Sitzung des Weiteren mit der Bilanz und mittelfristigen Finanzplanung der vom NDR federführend betreuten Gemeinschaftsaufgaben (GSEA) und besichtigte das neue Nachrichtenhaus der Redaktion ARD-aktuell, die beim NDR in Hamburg-Lokstedt angesiedelt ist.

Dr. Cornelia Nenz, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Die Jahresabrechnung 2018 zeigt einmal mehr, dass der NDR seine Beitragsmittel verantwortungsvoll und effektiv einsetzt, um die Menschen im Norden mit informativen und unterhaltsamen Programmen zu versorgen. Der noch in diesem Jahr entstehende Newsroom als neue Nachrichtenzentrale für die ARD und das crossmediale Nachrichtenkonzept des NDR sind Schwerpunkte, die der Rundfunkrat mit Nachdruck unterstützt."

Der künftige Newsroom von ARD-aktuell wird die redaktionelle Kommunikation erleichtern und die Arbeit an den verschiedenen Formaten und für unterschiedliche Ausspielwege deutlich enger verzahnen. ARD-aktuell produziert hier die linearen Sendungen wie Tagesschau, Tagesthemen und den Nachrichtenkanal tagesschau24 sowie die Online-Angebote tagesschau.de und die Tagesschau-App.
Lutz Marmor, NDR Intendant: "Der NDR ist finanziell auf Kurs. Allerdings haben wir große finanzielle Herausforderungen vor uns. Unser Haushalt ist zusätzlich belastet, weil wir im NDR von der Beitragsbefreiung der Zweitwohnungen aufgrund vieler Ferienwohnungen in Norddeutschland überproportional betroffen sind. Zudem muss der NDR wegen Asbestbelastungen in Lokstedt einen Neubau finanzieren. Die dafür notwendigen Entscheidungen haben die Gremien des NDR bereits getroffen."

Am 21. November 2018 war auf dem NDR Gelände in Hamburg-Lokstedt ein Bürohaus aus den 1970er Jahren nach dem erstmaligen Nachweis von Asbestfasern in der Raumluft zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter komplett geschlossen worden. Von der Schließung des Gebäudes sind mehr als 300 Arbeitsplätze betroffen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind inzwischen u. a. durch die Nutzung von Konferenzräumen, das Zusammenrücken in anderen Gebäuden, durch mobiles Arbeiten sowie durch das Anmieten von Büroflächen in der unmittelbaren Umgebung provisorisch untergebracht. Der NDR hat nach den Asbestfunden einen Neubau auf dem Gelände in Hamburg-Lokstedt beschlossen.

Der Rundfunkrat befasste sich in seiner Sitzung am Freitag auch mit einer Programmbeschwerde zum Beitrag "Umgang mit der AfD: Schluss mit Verständnis" in der Sendung "Panorama" vom 13.6.2019. Die Beschwerde war zuvor im Programmausschuss behandelt worden. Der Rundfunkrat sah die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze nicht verletzt und wies die Beschwerde mit einer Enthaltung ab.

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/6561/4387601

siehe u.a. auch:
WDR Jahresabschluss 2018: Pensionäre kriegen so viel wie 15.878 Kölner Rentner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32037.0.html

BR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 88,5 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31721.0.html

MDR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 29 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31597.0.html

SWR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 100 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31543.0.html

HR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 76,5 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31542.0.html

Radio Bremen Jahresabschluss 2018: Handelsrechtl. Überschuss von 1,5 Millionen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32170.0.html


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DWDL, 28.09.2019

Jahresabrechnung genehmigt
NDR-Intendant Marmor sieht seinen Sender "auf Kurs"

von Alexander Krei

Zitat
Der NDR hat das Jahr 2018 mit einem positiven operativen Ergebnis von 3,8 Millionen Euro abgeschlossen. Dieser Überschuss liegt um 26,5 Millionen Euro über der Planung und steht dem NDR zur Deckung seiner Aufwendungen und zum Ausgleich des Erfolgsplans in der Beitragsperiode bis 2020 zur Verfügung. Die Verbesserung resultiert nach Angaben des Senders insbesondere aus der Entnahme der in den Jahren 2017 und 2018 gebildeten Rücklage aus Beitragsmehrerträgen. Diese diene der Finanzierung der Mehraufwendungen aus einem Vergleich mit den Kabelanbietern, die im Rundfunkbeitrag nicht enthalten sind.
Das handelsrechtliche Ergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von knapp 130,0 Millionen Euro, der über das Eigenkapital des NDR ausgeglichen wird. Von diesem Ergebnis seien jedoch Sondereffekte abzuziehen […]

Weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/74234/ndrintendant_marmor_sieht_seinen_sender_auf_kurs/


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Hmmm...da tun sich gleich weitere Fragen auf  >:D

Zitat
Fehlbetrag von knapp 130,0 Mio. Euro, der über das Eigenkapital des NDR ausgeglichen wird.

Wieviel "Eigenkapital" hat denn eigentlich der NDR bzw. jede einzelne LRA?

Und - nicht ganz unwichtig -
a) woher kommt dieses "Eigenkapital" einer LRA?
b) ist es statthaft, dass LRA'en "Eigenkapital" in solchen Höhen (bzw. mehr) vorhalten?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Hmmm...da tun sich gleich weitere Fragen auf  >:D
(...)
Wieviel "Eigenkapital" hat denn eigentlich der NDR bzw. jede einzelne LRA?
(...)

Interessante Frage, hier einwenig dazu:

Zitat
Aus der Prüfung der betriebswirtschaftlich diskutierten Eigenkapitalfunktionen werden Vorschläge für die Bemessung und Quotierung des Eigenkapitals abgeleitet.

Eigenkapitalausstattung der ÖR
Quelle:  https://www.jstor.org/stable/20763447?seq=1#page_scan_tab_contents


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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