M1. Die Finanzierung von Kultur ist landespolitische Aufgabe - inklusive Kommunen-Haushalte. ------------------------------------------------------------------------------
Demnach hätte das Land Berlin 100 % zu tragen ("Stadtstaat", also Land + Kommune).
Die Sender - RBB und beliebige andere - hätten nur die viel niedrigeren Lizenzzahlungen für die tatsächlich benutzten Verbreitungen zu erbringen.
Die Sicherung des Wohlergehens der Musiker - als Motiv herausgestellt - ist schön, aber nicht aus der Rundfunkabgabe zu finanzieren, weil Kultur- !!_Subventionierung_!! nicht Aufgabe der Sender ist, sondern der Landespolitik.
M2. Praktisch 100 % der Kultureinrichtungen für "bürgerlichen Prestige-Kulturkonsum"
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(auf keinen Fall abwertend gemeint) wird nicht von den genießenden Besuchern finanziert - überwiegend Senioren, wie ein Blick auf den Publikumsverkehr jedenfalls in Berlin ganz klar zeigt - , sondern von der Gesamtheit der Bürger.
Wie wichtig es ist, dass Berlin rund 7 (oder mehr) derartige Einrichtungen für eine ganz kleine überwiegend nicht finanziell darbende Wähler-Klientel aufrecht erhält, die sich am allerwenigsten aus deren Eintrittsgeldern finanzieren?
M3. Man vergleiche mit Brandenburg: Dort finanzieren Bundesland und Kommunen.
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https://www.rbb24.de/kultur/beitrag/2019/02/brandenburg-finanzierung-orchester-theater.htmlSummen in ähnlicher Größenordnung wie für das Bundesland Berlin.
Dort aber nicht aus der Rundfunkabgabe quer-subventioniert, sondern aus dem Landeshaushalt (Land und Kommunen).
Man könnte argumentieren, die Rundfunkanstalten haben eben ihre eigenen Chöre und Orchester, die sie dann beim Senden privilegieren?
Aber nein, das geht erst recht nicht. Die Rundfunkabgabe verpflichtet zur Neutralität, gleiches Recht und gleiche Aussicht für alle Orchester und Chöre bundesweit, in den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Verbreitungs- und Lizenzbasis zu finden.
M4. Nun die Zahlen-Auswertung:
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Die Rundfunkabgabe für Berlin ist rund 400 Millionen Euro (rund 5 % von 8 Milliarden Euro "bundesweit").
Rund 15 Millionen Euro werden daraus abgeführt für die 4 Einrichtungen, nämlich knapp die Hälfte von deren Etat.
Also werden rund 4 % der Rundfunkabgabe dafür verwendet.
Bei reinen Verbreitungs-Lizenzgebühren, da dürfte man kaum auf mehr als 2 Millionen Euro kommen? -- Das wäre noch zu verifizieren nach den Lizenzgebühr-Gepflogenheiten.
Es werden also aus der Rundfunkabgabe hier zweckentfremdet rund 13 Millionen Euro?
Beim Berliner ARD-Budget ist zu beachten, dass von den 400 Millionen € für Berlin nur rund 200 Millionen für das Programm sind, wenn man anteilig abzieht:
- Gehaltshöhen zurück zu stauchen auf Niveau öffentlichen Dienst - 40 % also Ausgaben für Luft?
- Zur Zeit gewaltiges Aufstocken der ebenfalls viel zu üppigen Pensionskassen-Einstellung.
- Bisher: Sportrechte-Verschwendung.
- u.a.m..
M5. Vom "echten Maßhaltungs-Budget des RBB entfallen also rund 6 bis 7 % auf im Gesetz überhaupt nicht verankerte
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frei entschiedene Dauer-Subvention von Aufgaben des Bundeslandes Berlin, dessen Landeshaushalt also aus der Rundfunkabgabe insoweit quer-subventioniert wird?
Ist das zulässig oder darf die Frage der Veruntreuung gestellt werden?
Das alles bleibe hier völlig offen, weil bei Vorwürfen immer erst einmal die Gegenseite zu hören wäre, bevor Negatives gedacht werden darf.
M6. Die Rettung der Lebensgrundlage der Kulturschaffenden
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mag in der Übergangsphase um 1995 aus verschiedenen Gründen dies legitimiert haben, zumal Nichtzuschauer noch ein halbwegs effizientes Befreiungsrecht hatten, also ein hypothetisches opt-out.
Nur hypothetisch, weil die Behandlung von PCs als "Fernseh-Empfangsgerät" eine totale Absurdität darstellte.
Nun 20 Jahre später hätte dies längst ausgelaufen sein müssen. Die geretteten Musiker von damals sind nun überwieigend in Ruhestand und in Vorruhestand hinein gerettet. Des weiteren muss man wissen, die Gehälter dieser Gesicherten sind keineswegs im Niveau "brotlose Künstlerschaft", sondern ganz happig auf Niveau von produzierenden Arbeitnehmern mit mittlerer Verantwortung.
Wer weiß Genaueres? Kann das stimmen, 4 000 bis 5 000 Euro monatlich? Falls es das wäre, wäre es nicht weit entfernt vom Gehalt eines Amtsrichters?
M7. Wir haben hier also wohl einen Missstand?
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Diese Fakten und Erstmeinungen sind hier nun mit diesen Angaben intern archiviert. Vor Meinungsbildung höre man immer die Gegenseite. Also alles Vorstehende unter dem Vorbehalt "Erstmeinung - Irrtum vorbehalten".
Jedoch war dies Thema schon immer intern als eventuelle Vorwerfbarkeit vorgemerkt
- sowohl wegen der Rundfunkabgabe
- wie auch wegen der steuerlichen Quersubventionierung seitens der Geringverdiener zu Gunsten einer Staatsleistung, die überwiegend wohl von Besserverdienern in Anspruch genommen wird.
M8. Schön, dass nun der Zufall der Spürnasen im Forum
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hier eine Komplettierung mit konkreten Zahlen ermöglicht. Das ist nun in der Warteschublade für später, falls einmal konkret in Verfahren zu verwandeln.