Der Kern dieser Sache ist vielleicht ein ganz anderer?
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Das Folgende erscheint auf den ersten Blick vielleicht OFF TOPIC, ist jedoch wohl der Kern dieser Sache. Und zwar:
Verbraucherzentralen dürfen bei öffentlich-rechtlichen Abgaben ja wohl gar nicht beraten? Siehe das Gesetz über "vom Staat zuschussfähige" geeignete "gemeinnützige" Vereine, also ohne Gewinnerzielungsabsicht.
A) Wieso die in Hamburg: Nun wird der AHA-Effekt geliefert?
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Mal bei fragdenstaat verlangen: Publizierung des Vertrags zwischen NDR (öffentlich-rechtlich, also Offenlegungspflicht!) und Verbraucherzentralen für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, um abzulesen:
(1) Die Höhe von eventuellen jährlichen Zuwendungen des NDR an diese Zentralen
Und: Ob dies im Mittel der Fallzahl pro Jahr für die vergangenen Jahre in Größenordnung von 90 € pro Fall liege, (Also volle oder eher Gewinn abwerfende Deckelung der Kosten?)
(2) Ob aus der Rundfunkabgabe finanziert? (Woraus wohl sonst? Der Staat - Bund, Land - darf wohl nicht, weil ja Beratung bei öffentlich-rechtlichen Abgaben unzulässig wäre?)
(3) Ob der NDR von Bitte um Rat der NDR-Mitarbeiter die anfragenden Bürger an die Verbraucherzentralen verweise?
Ferner: Ob der NDR an seinen Standorten sogar einen entsprechenden Flyer bereithalte, wenn Ratsuchende dort einfach spontan vorsprechen; ob der NDR-Pförtner diese dann wegschicke? Obgleich "öffentlich-rechtlich", also insoweit eigenleistungs-verpflichtet für Bürgeranfragen - und zwar kostenfrei?
(4) Ob die Verbraucher-Zentralen auch im Fall von Einkommen unterhalb Existenzminimum den Hilfesuchenden sagen, sie seien gesetzlich zur Rundfunkabgabe verpflichtet?
(Anmerkung: Art. 1 GG "Menschenwürde" umfasst die absolut unabdingbare (!) Unzulässigkeit, übergeordnet allen Spezialgesetzen (!). Abweichende Gesetze wären insoweit nichtig anzusehen? Ein Jurist, der es besser weiß, bitte rechtlich nachvollziehbar erläutern - inklusive Namen und ladungsfähige Anschrift dieses Juristen.
(5) Ob den Verbraucherzentralen mit ihrem gesetzlich ausdrücklich abverlangten hohen juristischen Kompetenz-Niveau bekannt sei, dass es ein entsprechendes abweichendes Spezialgesetz aber auch gar nicht gibt, sondern BVerfG 1 BvR 665/10 über unabdingbare Schutzwirkung von Art. 1 GG, ausgestaltet über die Härtefall-Klausel der Beitrags-Staatsverträge. (§ 31 BVerfG - bindet NDR wie auch Verbraucherzentralen UNMITTELBAR zur Nicht-Abweichung.) - Wenn anders deutbar, dann "zurück auf vorstehen Feld (4)!
(6) Ob auf den Angebotsseiten bezüglich Rundfunkabgabe bei den Verbraucherschutzzentralen eingeblendet ist:
"Gefördert vom Bundesministerium für Verbraucherschutz" oder sonstige Behauptung der Verwendung von staatlichen Zuwendungen aus staatlichen Haushalten für diese Beratung.
(7) Ob auf den Angebotsseiten bezüglich Rundfunkabgabe bei den Verbraucherschutzzentralen eingeblendet ist:
"Die Beratung über die Rundfunkabgabe ist kostenlos." -
Siehe oben unter (1) und (2) - wie würde das zusammenpassen?
B. Die Frage, die wir uns nun auch noch stellen:
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Was tut man in einer Organisation, siehe auch die vielen Rechtsanwälte-Plattformen im Web,
wenn man nicht genug Kundschaft hat für das kostenerzeugend vorzuhaltende Personal? Man kommuniziert öffentlich:
(1) DAS PROBLEM: Da gibt es ja große Probleme.
(2) DIE LÖSUNG: Wir haben die Lösung. Kommt zu uns!
Wir wollen derartiges nicht unterstellen, sondern nur wissen, welche Fragen wir gerne beantwortet hätten. Also nichts Böses denken / vermuten, sondern sachlich neutral erfragen:
Die Verbraucherzentrale wäre zu befragen, ob nach ihrer publizierten Mitteilungen die personelle Kapazität für diese Themen mehr Auslastung erhielt und ob es zuvor nicht genug ausgelastet war.
C. Wer übernimmt es, da mal nachzuhaken?
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"TEAM"-Arbeit - "T_oll, wenn E_iner A_lles M_acht"...)
Nein, hierfür müssen mal andere ran. Wer es macht, bitte Mitteilung über PM, damit Doppeltbearbeitung vermieden wird.
"Willst du die Welt wandeln, musst du handeln". Diskutieren ist fein für die eigene Seele. Jedoch für das Seelenheil = Wohl der Allgemeinheit hilft Jammern und Klagen in einem "sozialen Resonanzkasten" (z.B. "Forum") absolut Nullkommanichts.
(Weitere solche Sprüche findet man im "Handbuch über die 100 Methoden, sich unbeliebt zu machen". Wird @pjotre vielleicht mal bald irgendwo anders ins Web setzen?)
D. Ach, fast ganz vergessen,
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nachdem jemand in einem Bundesland die entsprechenden Fragen stellte, wurde die Vereinbarung mit den Verbraucherzentralen im betreffenden Bundesland fast umgehend beendet - so dass der Vertrag nicht mehr publiziert wurde, weil nicht mehr in Anwendung. Noch ein AHA!
Siehe oben "TEAM", jetzt mal bitte ein anderer als der Ruhmreiche, der es dort machte - nein, nicht @pjotre , sondern jemand anderer aus unserer Familie der Streiter für den Rechtsstaat hier im Forum - "...2015" Jahre lang reiche sein Ruhm!
So kann ein einziges Brieflein einige 100 000 Euro Abfluss aus der Rundfunkabgabe sofort stoppen? (Ganz hohe Summe waren es im betreffenden Bundesland über mehrere Jahre lang zuvor.)
Wer hat jemals im Leben mit einem winzigen Brieflein einige 100 000 Euro für den Rechtsstaat ausgelöst? Also, Freiwillige an die Front!
Anm. Mod. seppl: eine Anfrage zu den Beratungskosten der Verbraucherzentrale HH an den NDR wurde schon vor längerer Zeit gestellt: https://fragdenstaat.de/a/25659