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Autor Thema: SWR-Intendant Boudgoust: Der Sprengmeister  (Gelesen 2698 mal)

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SWR-Intendant Boudgoust: Der Sprengmeister
Autor: 27. August 2019, 06:24

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpg

Süddeutsche Zeitung, 25.08.2019

Der Sprengmeister

Peter Boudgoust hat als Intendant den SWR reformiert und verschlankt - und er hat der ARD ein Jugendangebot verschafft. Anfang September hört er nach 13 Jahren auf. Ein Treffen zum Abschied.

Von Stefan Mayr

Zitat
Im Dezember wird Boudgoust 65 Jahre alt, Ende August hört er nach 13 Jahren als Intendant auf. Seine Bilanz?
"Es waren bewegte Jahre mit wirklich harten Perioden und Episoden."
Als Boudgoust anfing, lästerte Günther Oettinger, im SWR würde zu viel gekocht und gesungen

Er spricht über Fehler und Erfolge, über den weiteren Reformbedarf in der zweitgrößten ARD-Anstalt, über das von Kritikern geforderte Ende der öffentlich-rechtlichen Idee und über seine persönlichen Pläne für den Ruhestand. Das aber schonmal vorweg: Boudgoust hat den SWR umgebaut. Nicht komplett, aber kräftig. Und er hinterlässt Spuren, die weit über die Grenzen des Sendegebiets Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hinausgehen. Er hat ein spezielles Internet-Jugendangebot ins Leben gerufen, "Funk" richtet sich auf mehreren Online-Plattformen bundesweit die 14- bis 29-Jährigen.[…]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-der-sprengmeister-1.4575150


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Originalton des Intendanten (im drittletzten Absatz des Artikels):
Zitat
Der SWR hat nur dann eine Chance, wenn wir das bewusst annehmen und uns als agiles Unternehmen verstehen [...]

Ist diese staatsferne Behörde mit Selbsttitulierungskompetenzen nun etwa doch ein "Unternehmen"?


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: SWR-Intendant Boudgoust: Der Sprengmeister
#2: 01. September 2019, 11:06
(...)
Ist diese staatsferne Behörde mit Selbsttitulierungskompetenzen nun etwa doch ein "Unternehmen"?

JA und NEIN! (Quantenbit) ::)

Man(n), Frau würde schreiben, solange es nicht den "Einzug des Zwangsrundfunkbeitrages" betrifft, sind die LRAn ein "Unternehmen".

Sobald der "Rechtsweg" vom "Zahlschaf" bestritten wird, sind die LRAn "keine staatsferne Behörden mit Selbsttitulierungskompetenzen.
Deshalb auch der Weg zur "Deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit".

Weiterlesen: Selbsttittulierung
Qelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg156079.html#msg156079

Auch hier: Gründungsgeschichten der Rundfunkanstalten > Staatsferne? Staatsnähe?
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22776.msg145552.html#msg145552


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