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Autor Thema: Parlamentarische Fragestunde ST: Indexmodell - MPK Anfang Juni 2019  (Gelesen 1843 mal)

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Landtag von Sachsen-Anhalt Stenografischer Bericht 7/74 19.06.2019

MPK Anfang Juni 2019 Indexmodell (S. 26 ff.)
Zitat
Markus Kurze (CDU):
Danke schön, Frau Präsidentin. Bis Ende April dieses Jahres haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf bei der KEF angemeldet. Mit dem neuen KEF-Bericht steht nun wieder die Frage über die Höhe des Rundfunkbeitrages an. In Deutschland zahlen wir derzeit 17,50 € pro Monat. Für die Zukunft steht hierfür auch ein Indexmodell im Raum, über das bereits seit Längerem diskutiert wird. Dabei soll der Rundfunkbeitrag mit der Inflationsrate verknüpft und vermutlich alle zwei Jahre automatisch angepasst werden. Die Intendanten gehen bei der Berechnung des künftigen Rundfunkbeitrages allerdings bereits von einem Basiswert von 18,35 € aus.

In der MPK Anfang Juni 2019 sollte unter anderem dieses Thema unter den Ministerpräsidenten besprochen werden. Eine Einigung hat es allerdings nicht gegeben. Zum einen soll es darum gegangen sein, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkreter zu gestalten, zum anderen spielte auch das angesprochene Indexmodell eine wichtige Rolle.
Daher frage ich nun die Landesregierung, wie sie sich in der letzten MPK zu dem Thema verhalten hat und welche Position die Landesregierung bezüglich eines solchen Indexmodells vertritt.

Präsidentin Gabriele Brakebusch:
Vielen Dank, Herr Kurze. Ich schaue zur Regierungsbank. Der Staatsund Kulturminister Herr Robra wird darauf antworten. Sie haben das Wort, bitte.

Rainer Robra (Staatsminister und Minister für Kultur):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Die Ministerpräsidentinnen und die Ministerpräsidenten haben sich in der Ministerpräsidentenkonferenz wider Erwarten mit dem Thema gar nicht befasst; denn schon auf der Ebene der Cheffinnen und Chefs der Staatsund Senatskanzleien, das heißt der sogenannten Rundfunkkommission, war keine Einigung zu Eckpunkten zu erzielen, die den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hätten unterbreitet werden können.
Man darf, ohne allzu sehr zu übertreiben, sagen, das öffentlich-rechtliche System war noch nie so nah an der Kernschmelze wie jetzt, weil zurzeit nicht abzusehen ist, wie die Kuh vom Eis zu bringen ist. Es gibt kein System für die Beitragsfestsetzung, auf das sich die Länder einigen konnten.

Überraschenderweise haben sich in der Sitzung der Rundfunkkommission einzelne Länder auch solche, die zu den Befürwortern eines indexgestützten Systems gehörten von ihren eigenen Vorschlägen distanzieren müssen. Das hängt damit zusammen, dass es dort Koalitionen mit der FDP gibt. Die Diskussion der Herr Abgeordnete hat mit Recht darauf hingewiesen dauert nun schon Jahre. Das Thema Index steht schon seit Jahren mehr oder weniger offenkundig im Vordergrund der Diskussion, aber die FDP hat sich offenbar erst sehr kurzfristig mit diesem Problem auseinandergesetzt und den Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Koalitionen die gelb-blaue Karte gezeigt.

Ich kann das Problem nicht auflösen. Wir näherten uns einem Kompromiss, der vielleicht darauf hinausgelaufen wäre, zunächst das KEF-Verfahren durchzuführen, das wir alle kennen, an dem die Landtage beteiligt sind. Dann hätte man sich möglicherweise der Überlegung des indexgestützten Verfahrens erprobungshaft nähern können, indem man es jeweils zwei Jahre über einen Index hätte laufen lassen. Dann hätte aber wieder die KEF das ganz normale bedarfsgestützte Verfahren durchführen sollen und sich zugleich in dem Zusammenhang dazu äußern sollen, ob der Index die Erwartungen, die viele an ihn stellen, erfüllt oder nicht.
Ich persönlich habe den Index nie mitgetragen, halte ihn nicht für die Lösung der Probleme des öffentlich-rechtlichen Systems.

(Beifall bei der CDU)

Denn es liegt auf der Hand: Dass mit dem Index eine auf den Bedarf orientierte Punktlandung gelingt, wäre ein statistisches Wunder. Wahrscheinlich führt er zur Überdeckung dann ist das nach europäischem Recht eine unerlaubte Beihilfe oder er führt zur Unterdeckung dann haben wir ein verfassungsrechtliches Problem.

Was passiert nun? Die KEF ist derzeit mit der Prüfung der Bedarfsanmeldungen der Anstalten befasst. Nach menschlichem Ermessen wird dieses Verfahren, wenn es so durchgeführt wird, wie es bisher immer durchgeführt worden ist, wie es sich aktuell noch aus dem Finanzierungsstaatsvertrag für das öffentlich-rechtliche System ergibt, zu einer deutlichen Erhöhung betragsmäßig kann ich sie nicht begrenzen des Beitrags führen.

Wir wissen, dass es nicht nur im Landtag von Sachsen-Anhalt in diesem unterhalten wir uns seit 2009 immer wieder aufs Neue über Beitragsstabilität und ich nehme immer wieder auch mahnende Worte entgegen, die ich auch beherzige, mich für Beitragsstabilität in diesem System einzusetzen -, sondern erkennbar nun auch in den Koalitionen, an denen die FDP beteiligt ist, keine Akzeptanz für das neue System gibt, und dann auch keine Akzeptanz für Beiträge, die sich in einer noch nicht absehbaren Höhe einpendeln könnten. Dann steht das öffentlich-rechtliche System ohne Finanzierungsgrundlage da. Das heißt, es bleibt bei 17,50 €. Ob das am Ende ausreicht oder nicht ausreicht, das kann ich nicht sagen.

Die Einsparungsnotwendigkeiten bestehen ohnehin. Das, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten bisher angeboten haben, bleibt weit hinter dem zurück, was wir in der Rundfunkkommission, was auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von den öffentlich-rechtlichen Anstalten erwarten.

Der MDR hat gemeinsam mit seinem Rundfunkrat einen durchaus bemerkenswerten Prozess zur Effizienzsteigerung eingeleitet. Das sollte beispielhaft sein, zumindest für alle anderen Anstalten der ARD. Ich setze sehr darauf, dass es dort zu ähnlichen Prozessen, getrieben auch durch die Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten, kommt. Das ZDF unterliegt ohnehin einer strengeren Begleitung, einem unmittelbaren Zugriff durch die KEF, und hat schon eine ganze Reihe von Sparrunden drehen müssen, vor allen Dingen im Personalbereich.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir sind selbst gespannt, wie die Kuh vom Eis herunterzuholen ist.
Download des Originaldokuments (pdf, ~966 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/plenum/wp7/074stzg.pdf


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Zitat
Man darf, ohne allzu sehr zu übertreiben, sagen, das öffentlich-rechtliche System war noch nie so nah an der Kernschmelze wie jetzt, weil zurzeit nicht abzusehen ist, wie die Kuh vom Eis zu bringen ist.

Tja es ist nur die Frage, welche Beitagshöhe sich der/die Deutsche sich noch gerade so gefallen lässt.

Ich denke da ist noch jede Menge Luft nach oben!  ;D

Das Zahlschaf lässt doch alles mit sich machen, solange man es ihm nur oft geng eintrichtert das der Beitrag des ÖRR richtig und wichtig ist.
Die paar Wölfe zwischen der Herde bringt man mit Beugehaft oder Androhung von Schufa-Einträgen zum schweigen.


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Landtag von Sachsen-Anhalt Stenografischer Bericht 7/74 19.06.2019
MPK Anfang Juni 2019 Indexmodell (S. 26 ff.)

Rainer Robra (Staatsminister und Minister für Kultur):
Ich persönlich habe den Index nie mitgetragen, halte ihn nicht für die Lösung der Probleme des öffentlich-rechtlichen Systems.

Wenn doch aber diversen Ministern Probleme bei den ÖffentlichRechtlichen bekannt sind,
warum wird dann nicht ersteinmal die Lösung dieser Probleme angegangen ?

Doch anstatt sich wirklich mit dem zu beschäftigen, was wichtig ist, redet man seit Jahren über eine vollkommen nutzlose Sache; nämlich wie der Beitrag möglichst optimal erhöht werden kann...

Tja.. und irgendwann wird die bereits begonnene Kernschmelze ihr übriges tun...

Grüße
Adonis


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn ich mir das Programm des MDR ansehe, dann muss die Effizienzsteigerung, von der Herr Robra berichtet, in der vollständigen Ausrichtung auf ein Trallala-Fernsehprogramm liegen. Das, was der MDR laut Programminformation bietet, wäre mir nicht einmal den Gegenwert eine halben, vertrockneten Brötchens wert. Wenn so das Programm des gesamten ÖR-Rundfunks aussehen soll, Tendenzen dazu sind durchaus erkennbar, wäre ich eher bereit monatlich 17,50 € für die Einstellung des Programms zu zahlen, auf dass die Verblödung großer Teile der Bevölkerung unterbleibt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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