Sicherlich ein interessanter Ansatz. Nämlich insofern, dass bislang noch viel zu wenig in der Öffentlichkeit bekannt & herausgearbeitet ist, in wie vieler Hinsicht & in welchem Umfang der "öffentlich-rechtliche", ach so staatsferne® Rundfunk dieses Landes einen - nun ja - Haufen "Unrat" darstellt, und stattdessen die allgemeine Annahme noch immer weitestgehend dadurch geprägt ist, dass diese GEZ/ÖRR Gegner schlicht so ein bisschen spinnerte & oder (asoziale) "Korinthenkacker" o. ä. oder politische Wirrköpfe seien. Insoweit sicher wichtig, die Basis der Proteste gegen den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk stets breiter und so konkret wie angemessen öffentlich zu machen.
Aber bzgl. des Adressaten fragt sich ein fiktiver Besucher - wenn sich das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zu dieser "Anfrage" äußern sollte (was es u. U. auch bleiben lassen wird, wo es doch bekanntlich & gleich zweihundertprozentig "rechtsstaatlich" :->>>> selbst vollkommen korrekte Verfassungsbeschwerden völlig beliebig abblitzen lassen kann) - ob da etwas praktisch Verwertbares herauskommen mag.
Besucher rechnet ziemlich fest damit, dass dann schlicht scheinheilige Aussagen wie nachstehend kämen
1) dem BVerfG sei es grundsätzlich verwehrt, zu politischen Problemlagen Stellung zu nehmen. Es selber habe selbstverständlich nur Prüfungen auf Übereinstimmung mit dem Grundgesetz vorzunehmen und darüber zu entscheiden. Dass es selbst mit dem Urteil v. 18.07.2018, aber u. U. auch mit der Vielzahl nicht angenommener Verfassungsbeschwerden in höchstem Grade Politik betreibt - hätte denn da etwa jemand auch nur irgend etwas bemerkt, oder interessiert das jemanden:->>> ?!
2) es sei rein fachlich nicht in der Lage und befugt, inhaltliche Kritik an Form & Gestaltung der Programme des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks zu üben oder aufzunehmen, dafür seien die Rundfunk- und Fernsehräte mit dem Instrument der Programmbeschwerde verantwortlich. Dass die bekanntlich den Intendanten schlicht aus der Hand fressen & einen manifesten Teil des Systems bilden - hätte jemals jemand etwas davon gehört / gelesen, oder interessiert das jemanden :->> ?!
3) das, was ja eine Vielzahl von Verwaltungsrichtern schon heimlich grinsend ("mit tongue in the cheek") klagenden Beitragsgegnern mit auf den Weg geben, dann müßten sie sich eben "politisch" (genauso in "" wie die "juristischen" Urteile der Verwaltungsgerichte) für entsprechende Änderungen einsetzen. So wie die Gerichtsbarkeit es möchte, hieße das dann für den Bürger, die Frösche selbst mit der Trockenlegung des Sumpfes zu beauftragen.