Ich möchte einen Ansatz präsentieren, den ich vor Gericht versucht habe. Die Richterin meinte, es gehe sie alles nicht an, was ich für Forderungen jenseits des Verfahrens an meine Rundfunkanstalt habe.
Ich sehe das anders und ich glaube, dass das wichtig ist.
Einige glauben, man könne den Rundfunkbeitrag nicht entkommen, weil er unabhängig von der Leistung definiert ist (Das Motto kennen wir: "Du wohnst, Du zahlst").
Aber selbst wenn das so wäre, dann würde es den Rundfunk nicht vor der Aufrechnung bewahren:
Rechtlicher Hintergrund:
https://dejure.org/gesetze/BGB/395.htmlhttps://dejure.org/gesetze/ZPO/322.htmlVielleicht verstehe ich die Paragraphen auch falsch, aber ich verstehe sie wie folgt:
Ich habe ein Anrecht auf staatsfernen, pluralistischen Rundfunk im Wert von 17.50€ pro Monat. Dafür zahle ich 17.50€ pro Monat (verursacht durchs Wohnen).
Ich habe aber keinen staatsfernen, pluralistischen Rundfunk erhalten.
Ich habe auch keinen Beitrag gezahlt.
Die Differenz der Sendeleistung zu einem staatsfernen, pluralistischen Rundfunk fordere ich in € transformiert von der Rundfunkanstalt zurück. Mir ist leider völlig unklar, welcher Rechtsweg dafür zuständig ist, ABER das spielt keine Rolle, weil das VG diese Forderung mit der Forderung der Rundfunkanstalt bis zur Höhe der Forderung der Rundfunkanstalt aufrechnen muss.
Zusätzlich rechne ich meine Forderungen wegen Datenschutzverstößen etc. mit der Forderung der Rundfunkanstalt auf und will das in dem Urteil des Verwaltungsgerichts berücksichtigt wissen.
Habe ich diesen Sachverhalt richtig verstanden, oder hat die Richterin Recht? Wenn sie Recht hat, wie mache ich meine Forderung denn sonst geltend? Ist das weil Sie nicht über eine Forderung entscheidet, sondern über die Richtigkeit eines Feststellungsverwaltungsakt? Aber daraus wird ja immer sofort ein vollstreckbarer Titel!