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Autor Thema: Dringlichkeitsantrag BY: Keine Entmachtung des Parlaments durch Indexierung  (Gelesen 1239 mal)

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Bayerischer Landtag
Drucksache18/2347, 04.06.2019


Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Helmut Markwort, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)

Keine Entmachtung des Parlaments durch Indexierung des Rundfunkbeitrags

Zitat
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Juni 2019 in Berlin gegen eine Reform des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages zu stimmen, sollte diese einen Automatismus der Beitragsfestsetzung (Indexierung) vorsehen, unabhängig davon, an welcher Größe sich die Indexierung orientiert.

Das Recht zur Beitragsfestsetzung darf dem Landtag nicht genommen werden.

Begründung:
Die Rundfunkkommission der Länder soll bis Juni eine Neuregelung der Festsetzung des Rundfunkbeitrags prüfen und entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Auch in Zukunft - über das Jahr 2022 hinaus - muss der Landtag sein Mitspracherecht bei der Festlegung der Rundfunkbeiträge behalten, um die Belastung der Bürger so gering wie möglich zu halten.

Die Indexierung des Rundfunkbeitrags käme einem radikalen Modellwechsel gleich, da das mehrstufige „KEF-Verfahren" wegfallen würde. Anstelle der Prüfung und der Bewertung des Finanzbedarfs der Anstalten durch 16 Sachverständige der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) würde ein Automatismus das Finanzvolumen der Sender bestimmen. Landesregierungen und Landesparlamente würden ihres Mitsprache- und Entscheidungsrechts beraubt.

Die Indexierung des Rundfunkbeitrags, möglicherweise an die Verbraucherpreise, ist der falsche Weg, die Anstalten mit angemessenen Mitteln für zukünftige Herausforderungen auszustatten. Die Angst vor Ablehnung durch die Landtage wegen überzogener Forderungen rechtfertigt keine gedankenlose, mechanische Alimentierung. Rundfunk ist Ländersache und Recht der Parlamente.

Alle Sparpotenziale im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen im Vorfeld einer Neugestaltung der Rundfunkgebühren ausgeschöpft sein.

Download des Originaldokuments (pdf, ~209 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000001500/0000001905.pdf


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lex

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Witzig, wenn es nicht so traurig wäre, ist ja folgender Nebensatz: "um die Belastung der Bürger so gering wie möglich zu halten."

Möglichkeiten dazu gibt es zur Genüge, die Politik ist nur taub dafür.  ::)


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