@pinguin,
der von Dir eingefügten Beitrag und zitierte Text ist eine falsche Darstellung des Sachverhaltes aus Datenschutzbericht der LDS-Beauftragten aus Niedersachsen.
Der Sachverhalt auf Seite 101 des DSB bezieht sich auf die Datenauskunft aus den Meldebehörden an andere Behörden, aber nicht die vollständige Datenübermittlung von Personen älter 18 Jahren von den Meldeämtern an den Beitragservice in Köln.
Diese Datenübermittlung ist und wird im RBStV. geregelt.
Diese von Dir zitierte Passage für die Datenübermittlung zum Meldedatenabgleich von Beitragspflichtigen aus den Meldeämtern an die LRA/BS ist rechtlich ein ganz anderer Sachverhalt und darf so wie von Dir nicht herangezogen werden.
@ChrisLPZ hat hier die Auszüge richtig wiedergegeben unter
Punkt 2.5 Rundfunk und die DS-GVO – der NDR-Datenschutz-Staatsvertrag, aus dem Datenschutzbericht.
@pinguin, deine Auslegung bezieht sich auf
Punkt 4.7 Melderegisterauskunft – Behörden kommen ihrer Pficht nicht nach, aus dem Datenschutzbericht.
Das ist ein ganz anderer Sachverhalt und damit ist nicht der Meldedatenabgleich nach dem RBStV gemeint, denn hier unter Punkt 4.7 heißt es
Meldebehörden dürfen eine einfache Melderegisterauskunft zu einer Person nur erteilen, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle versichert, dass sie die Daten nicht für Werbung oder zum Adresshandel verwendet wird. Ausnahme: Die Person, deren Daten erfragt werden. hat in eine entsprechende Verwendung eingewilligt. Das müssen die Behörden überprüfen, tun sie häufig aber nicht
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) darf eine anfragende Person oder Stelle nur eine Melderegisterauskunft erhalten, wenn
- sie eine Erklärung abgibt, dass sie die erfragten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird oder
- versichert, ihr liege von der Person, deren Daten erfragt werden, eine Einwilligung vor, dass ihre Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden dürfen.
Das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt und hat mit der Datenübermittung zum RBStV nichts zu tun.