@boykott2015
Der Bund hat nicht die Kompetenz, den ÖRR zu finanzieren; er darf lediglich Kultur fördern und auch finanzieren. Deswegen darf der Bund bspw. Filmförderung betreiben.
Kultur ist mehr als Rundfunk; da sind Museen dabei, Theater, Tierparks wohl auch, etc.
Die Grenzen, die Europa und Bund hier für die Länder gesetzt haben, sind so eng, wie sie nur gesetzt werden konnten; Verbraucherschutz, Datenschutz und Wirtschaftsrecht, (bspw.), sind Bereiche, die den Ländern und ihren Gemeinden auch im Bereich Rundfunk nicht legal überschreitbare Greznen setzen.
Und, ja, die Länder dürfen keine allgemeinen Steuern einführen; das darf nur der Bund, weswegen der Rundfunkbeitrag ein Beitrag ist und national keine Steuer.
Daß der Rundfunkbeitrag eu-rechtlich eine Steuer ist, wurde vom EuGH noch nicht formal festgestellt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;