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Autor Thema: Den Beitragsservice ärgern... Betrag auf mehrere Überweisungen aufteilen?  (Gelesen 7141 mal)

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  • Beiträge: 7
Angenommen, eine hypothetische Person A hat nach dem 15. Mai beschlossen, dass ihr die Kraft fehlt, weiter Widerstand zu leisten und daher notgedrungen den Beitrag bezahlen wird. Nun will diese Person A es dem Beitragsservice nicht zu leicht machen und daher den Betrag auf mehrere Überweisungen aufteilen, bei denen im Verwendungszweck die Beitragsnummer nicht enthalten ist.

Wenn der Beitragsservice nachfragt, wo das Geld bleibe, sendet Person A Kopien der Kontoauszüge und der Beitragsservice kann sich dann das ganze von Hand raussuchen. Ziel ist es, daß der Verwaltungsaufwand höher als der Gewinn aus den Beiträgen wird.

Nun steht aber in der Satzung des SWR, in dessen Einzugsgebiet Person A lebt, über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge und §10:
Zitat
Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsab-wicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
(Hervorhebung von mir)

Könnte der Beitragsservice oder der SWR aufgrund des fett markierten Teil Person A einen Strick daraus drehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2019, 01:51 von Bürger«

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  • Beiträge: 545
Ich denke mal wenn der BS behauptet, daß er kein Geld bekommen hat und Person A anhand der Kontoauszüge diese Behauptung wiederlegen kann, steht Aussage gegen Aussage. Vielleicht sollte Person A, wenn der BS rumspinnt, denen mitteilen, daß sie ja klagen können wenn ihnen die Zahlungsweise nicht passt.


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  • Beiträge: 3.238
Es muss in der Mitte eines Dreimonatszeitraums gezahlt werden. Deshalb wollen die am liebsten abbuchen, damit keiner nach wissenschaftlichen Methoden selbst ermittelt, wann das sein könnte. Wie das Geld kommt, wird denen ansonsten egal sein. Die Zuordnung ist sicherlich Aufwand, vor ca. 20 Jahren gab es mal einen Zeitungsartikel, dass das Abbuchen am günstigsten ist und jede eigene Überweisung einen Verwaltungsaufwand von 7 DM verursacht. Die GEZ bat damals darum, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um die Kosten niedrig zu halten.


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m
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@TE

Was ist drauß geworden? Ich befinde mich in der selben Situation. Wurden die Überweisungen gesplittet und den Verwendungszweck leer gelassen? Hat sich jemand beschwert?


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b
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Interessanter Ansatz.
Es fragt sich, welche Gebühren der Beitragsservice pro Buchung zahlen muss.
Ich zahle auf meinem Geschäftskonto 18Cent pro Gutschrift, auf dem Privatkonto idt das kostenlos.
Wenn man jetzt den Rundfunkbeitrag ordentlich splittet, dann fallen eventuell dementsprechend Gebühren an. 🤪


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  • Cry for Justice
Es fragt sich, welche Gebühren der Beitragsservice pro Buchung zahlen muss.
Gar keine..
Genauso wenig, wie wenn dir ein irgend jemand einen Cent auf dein Konto überweist.
Diese Fragestellung hat übrigens keinen gehaltvollen Hintergrund..
Selbst wenn ich dem Beitragsservice, also den Verwaltern der gierigen Geier jeden Tag per Dauerauftrag 58 Cent Zwangsbeitrag pro Tag überweise, interessiert die das herzlich wenig, weil mit keinen zusätzlichen Kosten für die verbunden.
Hauptsache Kohle fließt..


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Beiträge: 6
@tokiomotel:
Kennst Du das Kontenmodell des Beitragservice? Ich nicht. Und bei Geschäftskonten können durchaus pro Gutschrift Gebühren anfallen! Und dass der Beitragsservice kein Privatkonto führt, wird sicher jedem klar sein. Also ist dieser Ansatz sehr wohl eine Überlegung wert.
Und gern nochmal zum Verständnis:
Auf meinem Privatkonto sind Gutschriften ohne Gebühren, auf meinem Geschäftskonto zahle ich pro Gutschrift eine Nettogebühr in Höhe von 0,18 €!
Wenn Du kein Firmenkonto besitzt, kannst Du sowas natürlich nicht wissen.


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..nehmen wir mal an es ist kostenlos. Dennoch erschafft man damit einen gewissen Mehraufwand und wenn jeder das macht, dann macht Kleinvieh auch Mist.

Die Frage ist nur, ob die die *** dann einem extra irgendwelche Gebühren auflasten können / dürfen?


***Edit "Bürger":
Wortwahl entfernt! Bitte auf gesittete Wortwahl achten.
Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2019, 01:50 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dennoch erschafft man damit einen gewissen Mehraufwand und wenn jeder das macht, dann macht Kleinvieh auch Mist.

Die Buchungsdaten erhält der BS elektronisch und verarbeitet sie direkt und sicher vollautomatisch im Computer. Einzig Buchungen, die nicht einem Beitragskonto zuzuordnen sind, gehen ins Clearing. Der typische Mehraufwand liegt damit vermutlich pro Vorgang im Millisekundenbereich.

M. Boettcher


Edit "Bürger":
Dieser wieder aufgewärmte/ ausgebuddelte Thread anno 2014 wird geschlossen, da das Thema zudem mehrfach (und nie wirklich zielführend) behandelt wurde und für eine Diskussion derartig nicht wirklich belegter "Spielereien" im Forum keine Kapazitäten bestehen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2019, 01:56 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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