Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/netzpolitik.org.jpgNetzpolitik.org, 14.05.2019
Neues aus dem Fernsehrat (40) auf der #rp19: Von Sender-Silos zum öffentlich-rechtlichen ÖkosystemDank neuer gesetzlicher Regeln dürfen Öffentlich-Rechtliche im Netz künftig mehr verlinken. Mit dieser kleinen Änderungen sind große Chancen für den Aufbau eines öffentlich-rechtlichen Ökosystems verbunden. Dazu das Video, die Folien und eine Zusammenfassung meines Vortrags bei der re;publica 2019.Von Leonhard Dobusch (ZDF-Fernsehrat)
Seit 1. Mai 2019 gelten neue Regeln für öffentlich-rechtliche Anbieter im Netz. Und auch wenn Anachronismen wie das Verbot presseähnlicher Angebote weiterhin Teil des sogenannten „Telemedienauftrags“ sind, gibt es doch auch große Verbesserungen im neuen Rundfunkstaatsvertrag. Zum Beispiel dürfen ab sofort auch ARD, ZDF und Deutschlandradio reine Online-Angebote unabhängig vom linearen Programm entwickeln. Bislang durfte das nur das öffentlich-rechtliche Jugendangebot funk.
In meinem diesjährigen re:publica-Vortrag (Video) beschäftige ich mich jedoch quasi ausschließlich mit einer anderen kleinen Änderung, die große Potentiale für ein zeitgemäßeres Angebot der Öffentlich-Rechtlichen im Netz liefert: ab sofort gibt es mehr Verlinkungsfreiheit. […]
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