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Autor Thema: Landesrechnungshof NI: Kooperationen und Medienpartnerschaften des NDR  (Gelesen 2033 mal)

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Niedersächsischer Landesrechnungshof Jahresbericht 2019

37 Kooperationen und Medienpartnerschaften des NDR (S. 246 ff.)
Zitat
  • Die für Controlling und Steuerung durch Aufsichtsgremien erforderliche Kostenund Erlöstransparenz ist bei Kooperationen und Medienpartnerschaften des NDR und seiner Tochtergesellschaften zum Teil nicht gewährleistet.
  • Das Vergaberecht wurde nicht immer hinreichend beachtet.
  • Die Recherchekooperationen des NDR erfordern eine vertragliche Grundlage.

Allgemeines
Der NDR beteiligt sich zur Steigerung seines Bekanntheitsgrads und seiner Reichweite an Großveranstaltungen. Großveranstaltungen sind nach dem Verständnis des NDR Veranstaltungen, bei denen mehr als ein Programm (z. B. NDR 2 und 90,3) mitwirkt. Für Berichterstattungsrechte werden Medienpartnerschaften mit Sportvereinen im Sendegebiet und mit Festivalveranstaltern vereinbart. Zur Bearbeitung komplexer journalistischer Recherchen mit hohem personellen Aufwand bestehen außerdem Kooperationen mit Verlagen und anderen Rundfunkanstalten.

Die Rechnungshöfe Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg (federführend) haben in einer gemeinsamen Prüfung mehrere dieser Kooperationen und Medienpartnerschaften untersucht.

Kooperationen bei Großveranstaltungen
Die Rechnungshöfe haben für die Jahre 2013 bis 2015 beispielhaft die Kooperationen anlässlich des Hafengeburtstags in Hamburg, der Kieler Woche und des Plaza Festivals in Hannover geprüft.

Kosten und Erlöse für diese Veranstaltungen wurden sowohl direkt beim NDR als auch bei seiner Werbetochter NDR Media GmbH (NDR Media) gebucht. Darüber hinaus war die Buchungspraxis sowohl in den einzelnen Wirtschaftsjahren als auch jahresübergreifend uneinheitlich. Beträge für ein und dieselbe Veranstaltung wurden z. B. auf unterschiedlichen Kostenträgern erfasst. Dies hat dazu geführt, dass die Gesamtkosten für Veranstaltungen in der dem Verwaltungsrat vorgelegten Abrechnung des Wirtschaftsplans des NDR weder transparent noch vollständig dargestellt worden sind.

So ergaben sich Abweichungen zwischen dem Ausweis im abgerechneten Wirtschaftsplan und dem Gesamtbetrag der vom NDR erstellten Rechnungsübersichten, die sich z. B. bei den Kosten für die Kieler Woche gerundet für das Jahr 2013 auf 240.000 € und auf 105.000 € für das Jahr 2015 beliefen.

Kostentransparenz, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Daten sind für ein angemessenes Controlling und die Steuerung durch die Aufsichtsgremien unabdingbar. Die vom NDR vorgenommene Zuordnung derselben Veranstaltung zu verschiedenen Kostenträgern und die uneinheitliche Buchungsund Auswertungspraxis genügen diesen Anforderungen nicht.
Die Rechnungshöfe haben den NDR aufgefordert, Daten zu seinen Kooperationen und zu denen seiner Tochtergesellschaften konsistent zu erheben, transparent auszuwerten und darzustellen. Den Aufsichtsgremien sind vollständige und mit den Vorjahren vergleichbare Abrechnungen zuzuleiten.

Die im Prüfungsverfahren festgestellten Mängel bei der Darstellung der Kosten und Erlöse einzelner Kooperationsmaßnahmen im Wirtschaftsplan hat der NDR seinen Angaben zufolge nach Abschluss der Erhebung behoben. Die uneinheitliche Buchungspraxis will der NDR unter für ihn wesentlichen Transparenzgesichtspunkten beibehalten.

Die Rechnungshöfe halten daran fest, dass nur eine einheitliche Buchungspraxis, die die festgestellten Mängel abstellt, die für Controlling und Steuerung notwendige Transparenz schafft.

Vergabe von Leistungen bei Großveranstaltungen
Dem NDR werden von den Städten Kiel und Hamburg während der Kieler Woche bzw. des Hafengeburtstags Flächen zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser Fläche ist für Bühnen vorgesehen, auf denen der NDR sein Programm präsentieren kann. Die restliche Fläche wird durch den NDR insbesondere an Gastronomiebetriebe vergeben. Mit der Bewirtschaftung dieser Flächen hat er bis 2014 durch seine Werbetochter NDR Media und ab 2015 im eigenen Namen Unternehmen beauftragt.

In Bezug auf die Auftragsvergabe haben die Rechnungshöfe insbesondere festgestellt, dass der NDR und die NDR Media bei der Vergabe von Veranstaltungsdienstleistungen mehrfach gegen die Verpflichtung zur Anwendung des EU-Vergaberechts verstoßen haben.
Die Rechnungshöfe haben die festgestellten Vergabemängel beanstandet und den NDR aufgefordert, Leistungen künftig EU-vergaberechtskonform zu beschaffen.

Der NDR hat zugesagt, dass er und die NDR Media künftig den Forderungen der Rechnungshöfe zum Vergaberecht folgen werden.

Recherchekooperationen
Für journalistische Recherchen in mehreren Ländern und mit Auswertung von großen Datenmengen bestehen zwischen dem NDR und anderen Rundfunkanstalten und Verlagen Kooperationen.

Ein bekanntes Beispiel für eine solche Kooperation ist die Recherchekooperation mit dem WDR und der Süddeutschen Zeitung. Die Ausgestaltung dieser Kooperation ist nicht vertraglich geregelt. Insbesondere gibt es keine Regelungen zur Kostentragung für gemeinsame Recherchen. Der NDR hat lediglich eine Honorarvereinbarung mit dem Leiter der Recherchekooperation abgeschlossen, in der ausschließlich dessen Leistungsbeziehungen zum NDR geregelt sind.

Die Rechnungshöfe haben den NDR aufgefordert, Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Partnern aus Gründen der Nachvollziehbarkeit von Angemessenheit und Transparenz der finanziellen Beteiligung aller Kooperationspartner auf eine feste vertragliche Grundlage zu stellen.

Der NDR hält die Schaffung einer vertraglichen Grundlage für entbehrlich. Bei der Recherchekooperation gebe es keine gemeinsamen Beschäftigten oder gemeinsame Etats, jeder der Mitwirkenden habe volle inhaltliche und personelle Autonomie. Der Informationsaustausch beruhe auf dem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen den handelnden Personen.

Die Rechnungshöfe halten an ihrer Auffassung fest. Dies gebietet nicht nur der transparente Umgang mit dem anteiligen Einsatz von Rundfunkbeiträgen. Die Rechnungshöfe geben auch zu bedenken, dass ohne vertragliche Grundlage Risiken im Fall von personellen oder finanziellen Veränderungen bei einem der beteiligten Partner in Kauf genommen werden.

Schleswig-Holstein Musik Festival
Der NDR kooperiert zur Steigerung der Wahrnehmung seiner Musikensembles mit dem Schleswig-Holstein Musik Festival (SHMF). In einem Rahmenvertrag wurde die Zusammenarbeit gegen Zahlung eines Pauschbetrags durch den NDR und die Einbringung und Finanzierung von vier Konzerten als Eröffnungsund Schlusskonzert festgelegt. Darüber hinaus hat der NDR weitere Einzelverträge über die Einbringung von Sachund Geldleistungen abgeschlossen.

Die Rechnungshöfe haben festgestellt, dass die Gesamtkosten des NDR für seine Beteiligung am SHMF nicht ermittelbar sind, da u. a. nicht alle vertraglichen Leistungen bei Vertragsabschluss bewertet wurden. Sie haben den NDR aufgefordert, die Struktur seiner Kostenrechnung zu überprüfen und Kostentransparenz über seine Beteiligung am SHMF herzustellen.

Der NDR hat hervorgehoben, dass das Engagement beim SHMF nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen Aspekten zu betrachten sei, sondern der Erfüllung des Kulturauftrags im Sendegebiet diene.

Die Rechnungshöfe weisen darauf hin, dass die Erfüllung des Kulturauftrags nicht von dem Gebot der Kostentransparenz entbindet. Die so ermittelten Kosten sind auch eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für künftige Vertragsabschlüsse.


Medienpartnerschaften mit Sportvereinen
Der NDR hat mit dem THW Kiel, Hannover 96 und dem HSV Medienpartnerschaften vereinbart, um über die Heimspiele in seinem Sendegebiet berichten und den eigenen Bekanntheitsgrad steigern zu können. Im Rahmen dieser Medienpartnerschaften hat die NDR Media als Dienstleisterin des NDR für Werbetätigkeiten Verträge mit den vorgenannten Vereinen geschlossen.

In den Medienpartnerschaften mit dem HSV und Hannover 96 sind dem NDR u. a. Hospitality-Leistungen wie z. B. Freikartenkontingente und sogenannte Business Seats mit Catering und weiteren Nebenleistungen in den VIP-Logen gewährt worden. Die erhaltenen HospitalityLeistungen sind seitens des NDR u. a. zur Kontaktpflege und Kundengewinnung eingesetzt worden.

Die Rechnungshöfe haben festgestellt, dass zu den Nutzern auch NDR und NDR Media-Beschäftigte mit Begleitung gehörten, bei denen der Nachweis der dienstlichen Veranlassung nicht durchgängig vorgelegen hat.

Die Rechnungshöfe haben die unentgeltliche Abgabe von Freikarten und Business Seats an diesen Personenkreis, soweit sie ohne Nachweis der dienstlichen Veranlassung erfolgte, als nicht vereinbar mit der gebotenen wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel und den internen Vorgaben des NDR für die Gewährung privater Vorteile an Beschäftigte kritisiert.

Der NDR hat mitgeteilt, dass aus seiner und aus Sicht der NDR Media jedenfalls für Mitarbeiter, Repräsentanten und Aufsichtsgremien stets eine dienstliche Veranlassung bei der Überlassung von Freikarten vorgelegen habe. Gleichwohl würden sie erwägen, Kriterien für die Verteilung von Freikarten zu entwickeln und die Dokumentation über ausgegebene Karten zu verbessern. Die Inanspruchnahme von Business Seats hätten NDR und NDR Media zwischenzeitlich eingestellt.
Die Rechnungshöfe halten diese Maßnahmen für zielführend.

38 Besondere Prüfungsfälle gemäß Rundfunkstaatsvertrag (S.252 ff.)
Zitat
Der LRH kommt mit der Aufnahme der Hinweise auf Prüfungen anderer Rechnungshöfe seiner Berichtspflicht nach §14a Satz3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) nach. Danach wird das Ergebnis der Prüfung einer Landesrundfunkanstalt, des ZDF oder des Deutschlandradios einschließlich deren Beteiligungsunternehmen durch einen Rechnungshof in Form eines abschließenden Berichts mitgeteilt und veröffentlicht.

Cumulus Media GmbH
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat die Cumulus Media GmbH geprüft. Der NDR hält über die Studio Hamburg GmbH eine Minderheitsbeteiligung an dieser Gesellschaft. Gegenstand der Prüfung war ein Vertrag mit einem Dienstleister über die Erstellung von Wettersendungen.
Über die Ergebnisse dieser Prüfung berichtet der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem „Rundfunkbericht 2018“. Der Bericht ist im Internet abrufbar: https://www.orh.bayern.de.

ARD Werbung SALES & SERVICES GmbH
Der Hessische Rechnungshof hat die ARD Werbung SALES & SERVICES GmbH, ein Unternehmen aller ARD-Anstalten, geprüft. Gegenstand der Prüfung war die Wirtschaftsführung der Gesellschaft.
Über die Ergebnisse dieser Prüfung berichtet der Hessische Rechnungshof in seinem „Rundfunkbericht 2018“. Der Bericht ist im Internet abrufbar: https://rechnungshof.hessen.de.

ifs internationale filmschule köln gmbh
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat die ifs internationale filmschule köln gmbh geprüft. An dieser GmbH ist das ZDF beteiligt. Gegenstand der Prüfung war die Haushaltsund Wirtschaftsführung der Gesellschaft.
Über die Ergebnisse dieser Prüfung berichtet der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen in seinem Abschließenden Bericht nach § 46 Satz 3 WDR-Gesetz, § 14 a Satz 3 RStV. Der Bericht ist im Internet abrufbar: https://lrh.nrw.de.

Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat die Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH geprüft. An dieser GmbH ist das ZDF beteiligt. Gegenstand der Prüfung war die Haushaltsund Wirtschaftsführung der Gesellschaft.
Über die Ergebnisse dieser Prüfung berichtet der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen in seinem Abschließenden Bericht nach § 46 Satz 3 WDR-Gesetz, § 14 a Satz 3 RStV. Der Bericht ist im Internet abrufbar: https://lrh.nrw.de.
Download des Originaldokuments (pdf, ~ 3,2 mb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.landtag-niedersachsen.de/ps/tools/download.php?file=/ltnds/live/cms/dms/psfile/docfile/63/18_040005d132f1405455.pdf&name=18-04000.pdf&disposition=attachment



Edit "Bürger":
Thread musste moderiert/ bereinitg werden, denn das Kern-Thema lautet
Landesrechnungshof NI: Kooperationen und Medienpartnerschaften des NDR
Für das Durchdeklinieren von Einzelaspekten und Schlagabtäusche zu EU-Recht usw. bestehen hier keine Kapazitäten!
Danke für allerseitiges Verständnis und nunmehrige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2019, 16:59 von Bürger«
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