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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Auftritt der GEZ-Sender zur Buchmesse Leipzig  (Gelesen 1983 mal)

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Sächsischer Landtag
Drucksache 6/17158, 26.03.2019

Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke AfD-Fraktion

Auftritt der GEZ-Sender zur Buchmesse Leipzig

Zitat
Vorbemerkung:
Zur Buchmesse 2019 in Leipzig waren von den gebührenfinanzierten Sendern die ARD, das ZDF, der MDR, 3sat und Arte mit eigenen Ständen vertreten; teilweise sogar doppelt (Glashalle und Messehallen).

Fragen an die Staatsregierung:
1. Welchen Umfang (in qm) beanspruchten die Sender in den letzten 10 Jahren, und wie hoch war die Standmiete? (Bitte jahres-, sender- und hallenweise aufführen.)

2. In welche Haushaltsposten der Finanzpläne der Sender sind die Mietkosten eingestellt?

3. Inwieweit wurden diese Kosten subventioniert, bspw. über das sächsische Landesmesseprogramm? (Bitte jahres- und senderweise aufschlüsseln.)


update (Antwort der Landesregierung):
zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:

Von einer Beantwortung wird abgesehen:

Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

Letzteres ist hier der Fall. Die Leipziger Messe GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Teilnahme der Fernsehsender ARD, ZDF, 3Sat, Arte und MDR an der Leipziger Buchmesse von der Leipziger Messe GmbH mit den jeweiligen Vertragspartnern individuell vereinbart wird. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fernsehübertragungsrechte. Die Vereinbarungen sind mit den standardisierten Mietverträgen über Standflächen nicht vergleichbar.

Die staatliche Aufsicht im Bereich des Rundfunks ist aufgrund des in Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen verankerten Grundsatzes der Staatsferne des Rundfunks auf die Rechtsaufsicht begrenzt. Diese Rechtsaufsicht ist auch nur im eingeschränkten Umfang zulässig und erstreckt sich nicht auf Programmangelegenheiten. Frage 1, die auf den Umfang der Messeteilnahme und die dafür aufgewendeten Kosten abzielt, weist einen Programmbezug auf. Selbst wenn die Frage 1 nicht als Programmangelegenheit im engeren Sinne angesehen werden sollte, könnten In- formationen nur über das Institut der Rechtsaufsicht erlangt werden.

Über ZDF, 3sat, Arte und eine der weiteren in der ARD zusammengefassten Rundfunkanstalten stehen der Staatsregierung keine rechtsaufsichtlichen Befugnisse zu. Über den MDR steht der Staatsregierung derzeit ebenfalls keine Rechtsaufsicht zu. Diese wechselt zwischen den MDR-Staatsvertragsländern und lag in den letzten zehn Jahren in den Zeiträumen von Juli 2009 bis Juni 2011 und Juli 2015 bis Juni 2017 bei der Sächsischen Staatsregierung.

Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht kann die Rechtsaufsichtsbehörde von ihrem Informationsrecht allerdings nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhalts- punkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Hinsichtlich der Messepräsenz der Sendeanstalten sowie den Details zu Messeständen bzw. der in den Finanzplänen eingestellten Mietkosten lagen der Staatsregierung in der Zeit der Rechtsaufsicht keine Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vor. Im Übrigen weist die Leipziger Messe GmbH darauf hin, dass sie über Inhalte und Konditionen der Verträge mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Verschwiegenheitsobliegenheiten keine Auskunft geben kann.

Frage 3: Inwieweit wurden diese Kosten subventioniert, bspw. über das sächsische Landesmesseprogramm? (Bitte jahres- und senderwei- se aufschlüsseln.)
Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich und lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fällt. Die Staatsregierung muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen .
Letzteres ist hier der Fall, denn Adressaten der Förderung der Teilnahme an Messen in Deutschland sind nach der sächsischen Mittelstandsrichtlinie KMU und nicht öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.

Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Dr. Eva-Maria Stange
(Markierungen nicht im Original)
Download des Originaldokuments (pdf, ~121 kb) / Alternativdownload im Anhang
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_art=Drs&dok_nr=17158&leg_per=6
update 28.04.2019: Kleine Anfrage mit Antwort der Landesregierung (pdf, ~114 kb) / Alternativdownload im Anhang
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=17158&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=255652

Bilder der Messepräsenz des öffentlich rechtlichen Rundfunks bei der Buchmesse Leipzig unter
"Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" im öffentlichen Raum (Sammlung)
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faust

... naja, das einzige Buch das sie bislang rausgebracht haben, war wohl der jährliche Geschäftsbericht, aber das "Framing Manual" einer aufstrebenden Jungautorin könnte 2019 durchaus ein Renner werden!

Und jetzt mal im Ernst:

Haben die sie noch alle? - Ein Witz, dass ausgerechnet die AfD da mal nachhakt, wo sind denn die anderen demokratischen Penner ("Schläfer" wäre hier möglicherweise etwas deplaciert  (#)) ?


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update 28.04.2019: Kleine Anfrage mit Antwort der Landesregierung
> siehe Eingangsposting

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