Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehe kein Anlass zur Abgrenzung gegenüber den Zeitungen", hieß es.
Ja, das ist so eine Sache mit der Abgrenzung. Wann ist ein Artikel zu presseähnlich und wann kann man ihn in direkter Konkurrenz, aber beitragsfinanziert, doch noch bringen?
Interessant finde ich aber auch die Wortneuschöpfung (?) von Kaiser Wilhelm: "Verantwortungsgesellschaft".
* Ja, was ist denn das? Eine Gesellschaft, in der diejenigen zur finanziellen Verantwortung gezogen werden, die überhaupt nichts mit einer Sache zu tun haben wollen?
Eine Gesellschaft, in der Politiker und Beamte faktisch tun und lassen können, was sie wollen, weil die Gerichte Beschwerden abweisen?
Eine Gesellschaft, in der Geringverdiener vom Staat gezwungen werden, die Luxusgehälter von Intendanten mitzufinanzieren, die ihre Verantwortung gleichzeitig mehr im Bau neuer Studios als in ihren eigenen Mitarbeitern und der Programmqualität sehen?
*Of Topic: Der Begriff der "Verantwortungsgesellschaft" ist keine Wortneuschöpfung. Rebecca Pfaffl: Die Grundzüge der Verantwortungsgesellschaft nach Amitai Etzioni, 2009
Einleitung:
Diese Seminararbeit beinhaltet die Grundzüge der Verantwortungsgesellschaft nach Amitai Etzioni. [...]
Im Anschluss daran wird das moralische Fehlverhalten im Management betrachtet, da dieses als Zeichen eines Werteverfalls in der Gesamtgesellschaft zu interpretieren ist. In diesem Kontext wird die aktuelle Entwicklung anhand kommunitaristischer Gesichtspunkte bewertet und auf Möglichkeiten eingegangen wie das Gleichgewicht zwischen Autonomie und Ordnung erreicht werden kann.
Hierbei stehen vor allem Unternehmen im Fokus der Betrachtung. Da sie in der heutigen Gesellschaft eine immer bedeutenderer und einflussreichere Rolle einnehmen, liegt es an ihnen die Diskussion und Reflexion von Grundwerten voranzutreiben.
[...]
2. Grundverständnis des Kommunitarismus
[...]
Die Idee ist, eine Gemeinschaft aus freien Individuen aufzubauen, deren Zusammenhalt nicht auf staatlicher Überwachung, sondern auf einem gemeinsam definierten und geteilten Wertesystem beruht (Etzioni, 1995, S. 18 f.). [...]
Quelle: https://www.grin.com/document/140314
Of Topic-Ende
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.