Die
Vertretungsvollmachten werden üblicherweise mit dem
ersten Antwortschreiben der Gegenseite ans Gericht vorgelegt und dann in der
Gerichtsakte abgelegt.
Bei Akteneinsicht wird man diese i.d.R. vorfinden.
Die Antwortschreiben der Gegenseite werden einem i.d.R. durch Gericht zur Kenntnis gegeben - allerdings i.d.R. ohne den Anhang mit der Vollmacht.
Darin steht dann zumeist ein Satz ähnlich diesem:
[von Landesrundfunkanstalt]
[an Gericht]
In dem Rechtsstreit
[...]
zeige ich hiermit unter Berufung auf die in Kopie beigefügte Vollmacht des Unterzeichners die Vertretung des Beklagten an.
[...]
[Unterschrift Vertretungsbevollmächtigter]
Der in der Akte befinliche Anhang mit der Vollmacht lautet beispielsweise so
[Landesrundfunkanstalt]
Untervollmacht
Hiermit erteile ich
[Vorname Nachname]
[Funktion]
[Stelle/ Abteilung der Landesrundfunkanstalt]
[Adresse]
Prozessvollmacht in allen gerichtlichen Verfahren, in denen [Landesrundfunkanstalt], gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, aktiv oder passiv legitimiert ist.
Die Bevollmächtigung umfasst auch die Befugnis, gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche zu schließen.
[Unterschrift]
Juristischer Direktor
Zuviel Hoffnung, dass aufgrund einer etwaig fehlenden Vertretungsvollmacht das Verfahren platzt, würde ich mir daher nicht machen, da dies wohl
a) kaum vorkommen dürfte ("Ausnahmen bestätigen die Regel") und
b) vmtl. nicht gleich das gesamte Verfahren zum Platzen bringen, sondern mglw. "geheilt" werden könnte durch Nachreichung der entsprechenden Vollmacht.
Etwas anders könnte es sein, wenn sich erst zur mündlichen Verhandlung herausstellt, dass z.B. die Anwesenden und/oder bisherigen Prozessvertreter keine Vollmacht nachweisen können. Dann dürfte wohl mglw. die Verhandlung aufgehoben werden oder - (mglw. wahrscheinlicher beim bisherigen Agieren der Gerichte) die Verhandlung ohne Anwesenheit des Beklagten fortgeführt werden - und wie wir wissen, zumeist ganz im Sinne des Beklagten - egal was vorgetragen wird...
Da im Forum für spekulative Diskussionen die Kapazitäten fehlen, sei bitte abzusehen von einer Diskussion über mögliche Folgen einer möglicherweise nicht vorhandenen Vertretungsvollmacht, solange nicht sichergestellt ist, dass eine solche nicht vorliegt. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.