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Autor Thema: Vorliegen der Anwalts-/Vertretungsvollmacht der ÖR-Rechtsvertreter prüfen?  (Gelesen 2864 mal)

D
  • Beiträge: 110
Man stelle sich vor, Verweigerer A verlangt vor dem Verwaltungsgericht die
Vorlage der Original-Vollmacht der ÖR-Anwälte.

Hat des schon einmal jemand gemacht?
Wurde diese von den Anwälten des ÖR vorgelegt?
Wer hat die erteilt?

Wenn das Gericht der Forderung nicht nachkommt, ist das ein Grund für einen Befangenheitsantrag?
Wenn keine Vollmacht vorgelegt werden kann, sollte doch das Verfahren für den ÖR verloren sein?

Wäre interessant, eure Ideen dazu zu lesen.
Habelange hier im Forum gesucht aber nichts gefunden...
(dafür allerding reichlich andere brauchbare Sachen  :) )

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2019, 02:01 von Bürger«
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Vertretungsvollmachten werden üblicherweise mit dem ersten Antwortschreiben der Gegenseite ans Gericht vorgelegt und dann in der Gerichtsakte abgelegt.

Bei Akteneinsicht wird man diese i.d.R. vorfinden.

Die Antwortschreiben der Gegenseite werden einem i.d.R. durch Gericht zur Kenntnis gegeben - allerdings i.d.R. ohne den Anhang mit der Vollmacht.

Darin steht dann zumeist ein Satz ähnlich diesem:
Zitat
[von Landesrundfunkanstalt]
[an Gericht]

In dem Rechtsstreit
[...]
zeige ich hiermit unter Berufung auf die in Kopie beigefügte Vollmacht des Unterzeichners die Vertretung des Beklagten an.
[...]
[Unterschrift Vertretungsbevollmächtigter]

Der in der Akte befinliche Anhang mit der Vollmacht lautet beispielsweise so
Zitat
[Landesrundfunkanstalt]

Untervollmacht

Hiermit erteile ich

[Vorname Nachname]
[Funktion]
[Stelle/ Abteilung der Landesrundfunkanstalt]
[Adresse]

Prozessvollmacht in allen gerichtlichen Verfahren, in denen [Landesrundfunkanstalt], gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, aktiv oder passiv legitimiert ist.

Die Bevollmächtigung umfasst auch die Befugnis, gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche zu schließen.

[Unterschrift]
Juristischer Direktor


Zuviel Hoffnung, dass aufgrund einer etwaig fehlenden Vertretungsvollmacht das Verfahren platzt, würde ich mir daher nicht machen, da dies wohl
a) kaum vorkommen dürfte ("Ausnahmen bestätigen die Regel") und
b) vmtl. nicht gleich das gesamte Verfahren zum Platzen bringen, sondern mglw. "geheilt" werden könnte durch Nachreichung der entsprechenden Vollmacht.

Etwas anders könnte es sein, wenn sich erst zur mündlichen Verhandlung herausstellt, dass z.B. die Anwesenden und/oder bisherigen Prozessvertreter keine Vollmacht nachweisen können. Dann dürfte wohl mglw. die Verhandlung aufgehoben werden oder - (mglw. wahrscheinlicher beim bisherigen Agieren der Gerichte) die Verhandlung ohne Anwesenheit des Beklagten fortgeführt werden - und wie wir wissen, zumeist ganz im Sinne des Beklagten - egal was vorgetragen wird... ::)


Da im Forum für spekulative Diskussionen die Kapazitäten fehlen, sei bitte abzusehen von einer Diskussion über mögliche Folgen einer möglicherweise nicht vorhandenen Vertretungsvollmacht, solange nicht sichergestellt ist, dass eine solche nicht vorliegt. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2019, 18:00 von Bürger«
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Z
  • Beiträge: 1.563
Aus diversen Prozessen kann ich berichten, daß eine Generalvollmacht der Rundfunkanstalt dem Gericht bereits vorlag bzw. beim letzten beobachteten Prozeß der Neuling des ÖRR dem Gericht vor der Verhandlung eine Vollmacht vorlegte.
Die Strategie der Hinterfragung von Vollmachten ist wohl eher bei externen Anwälten angesagt, aber ich denke durch Nachreichung könnte das geheilt werden.


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D
  • Beiträge: 110
Danke für die Antworten.

Nach ZPO lt. einschlägigen Internetetseiten ist fehlende Vollmacht wie nicht erschienen, und die Klage/ das Verfahren wird wegen Nichterscheinens normalerweise zu Gunsten des Anwesenden entschieden.

Aber bei Verfahren gegen WDR ist ja bekannt, wie die Richter agieren.
Wer Recht hat, hat noch lange nicht Recht oder so.

Also Danke noch mal.
Grüße


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Strategie der Hinterfragung von Vollmachten ist wohl eher bei externen Anwälten angesagt, aber ich denke durch Nachreichung könnte das geheilt werden.

Hierzu der Hinweis:

§ 67 Abs. 6 Sätze 1 ff VwGO
https://dejure.org/gesetze/VwGO/67.html
Zitat
Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass selbst nach einer mündlichen Verhandlung der Kläger das Gericht um eine Kopie der Vollmacht für den Vertreter des Beklagten gebeten haben könnte. Das Gericht könnte dem Kläger die Kopie mit der Unterschrift eines bekannten Justiziars gesendet haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2019, 02:41 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

b
  • Beiträge: 465
In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass selbst nach einer mündlichen Verhandlung der Kläger das Gericht um eine Kopie der Vollmacht für den Vertreter des Beklagten gebeten haben könnte. [...]

In einem fiktiven Fall könnte das Gericht darum gebeten worden sein, ohne darauf zu reagieren.
Was dann?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2019, 02:41 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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