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Autor Thema: Wie sich die Ministerpräsidenten ein lästiges Problem vom Hals schaffen wollen  (Gelesen 2774 mal)

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Süddeutsche Zeitung, 19.03.2019

Wie sich die Ministerpräsidenten ein lästiges Problem vom Hals schaffen wollen

Von Claudia Tieschky

Zitat
Seit drei Jahren ist bekannt, was 2021 passiert, wenn alles so weitergeht wie bisher. Und seit drei Jahren starren die für den Rundfunk zuständigen Ministerpräsidenten der Länder wie die Kaninchen auf die Schlange auf just den Tag, an dem sie den Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro erhöhen müssen, weil der Bedarf der Sender es erfordert. Schon wieder, wie einige sagen, auch wenn es die erste Erhöhung seit 2009 wäre (siehe Grafik). Die Landeschefs wissen, was dann kommt: laute Empörung der Kritiker von ARD, ZDF und Deutschlandradio, nicht nur, aber besonders in den ostdeutschen Ländern, womöglich sogar die Blockade des Staatsvertrags, der für die Erhöhung geschlossen werden muss, in einigen Landtagen.

Deswegen soll an diesem Donnerstag beim Treffen der Länderchefs in Berlin ein revolutionäres neues Modell beschlossen werden. Es würde das bisherige System auf den Kopf stellen und dient am Ende vor allem einem Zweck: Es soll die politische Diskussion um das Geld für den Rundfunk auf Dauer entschärfen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/politik/rundfunkbeitrag-neues-beitragsmodell-1.4374587


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K
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Wie sich die Ministerpräsidenten ein lästiges Problem vom Hals schaffen wollen

hmmm - der Titel stimmt doch nicht - er müsste so lauten:
Zitat
Wie sich die Intendanten lästige Ministerpräsidenten vom Hals schaffen wollen


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

o
  • Beiträge: 1.575
Die Landeschefs wissen, was dann kommt: (...) womöglich sogar die Blockade des Staatsvertrags, der für die Erhöhung geschlossen werden muss, in einigen Landtagen.

Ach, wieso jetzt auf einmal?  :o Das permanente Framing der paar GEZ-Boykottöre wird doch jetzt nicht Wirkung zeigen? Warum sollten die Landtagsabgeordneten nicht weiterhin nibelungentreu zum demokratierelevanten deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen? Eine Blockade der Staatsverträge ist doch völlig ausgeschlossen.

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  • Cry for Justice

Zitat
Wie sich das Volk besonders lästige Intendanten vom Hals schaffen kann
Der Möglichkeiten gibt es viele..


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Schrei nach Gerechtigkeit

W
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Dass die Ministerpräsidenten damit ein Problem haben, ist ein Frame. Als würde diese Männer ein wenig Empörung stören, als würde das irgend etwas maßgeblich an Wahlergebnissen ändern, auch sind sie ganz oben auf der Liste ihrer Partei - und was muss, das muss. Es sollte eigentlich inzwischen jedem aufgefallen sein, wie die demokratische Realität in Deutschland aussieht. Aber beim Rechercheverbund-Mitglied Süddeutsche Zeitung, große blaue Pillen Abteilung, wird die Sache natürlich so dargestellt.

Ansonsten ist der Rundfunk durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ohnehin der Gestaltung durch den Gesetzgeber dauerhaft entzogen worden. Wie soll unter diesen Rahmenbedingungen auch nur irgendwo irgendwas reformiert, oder gar wieder abgeschafft werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 17:48 von Bürger«
Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

  • Beiträge: 886
Hab ich das jetzt richtig verstanden wovon die Süddeutsche Zeitung da schreibt?
Das "lästige" Problem ist:
  • Der politische Diskurs?
  • Die Zustimmung des Volkes?
  • Die demokratische Legitimation?
Und die behüten zusammen mit den Öffis unsere Demokratie?
Na da haben sich ja welche gefunden. Gleich und gleich gesellt sich gern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 17:49 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

N
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Deswegen soll an diesem Donnerstag beim Treffen der Länderchefs in Berlin ein revolutionäres neues Modell beschlossen werden. Es würde das bisherige System auf den Kopf stellen und dient am Ende vor allem einem Zweck: Es soll die politische Diskussion um das Geld für den Rundfunk auf Dauer entschärfen.

"Revolutionär" wäre es schon mal zu erkennen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht so wichtig machen muss. Zu erkennen, dass hier eine notorische Selbstüberschätzung darüber vorliegt, was für einen Dienst man der Gesellschaft leistet, wäre der erste richtige Schritt, denn ansonsten kann es keine Revolution geben. Zumindest die Erkenntnis, dass ein neuer Rundfunkstaatsvertrag her muss, in dem Inhalte neu definiert werden, wäre das Minimalziel, würde man es mit diesem O-Ton ernst meinen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 18:45 von Bürger«

G
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Zitat
Die Landeschefs wissen, was dann kommt: laute Empörung der Kritiker von ARD, ZDF und Deutschlandradio, nicht nur, aber besonders in den ostdeutschen Ländern, womöglich sogar die Blockade des Staatsvertrags, der für die Erhöhung geschlossen werden muss, in einigen Landtagen.
Das wäre zu schön um wahr zu sein  ;)

Zitat
Deswegen soll an diesem Donnerstag beim Treffen der Länderchefs in Berlin ein revolutionäres neues Modell beschlossen werden. Es würde das bisherige System auf den Kopf stellen und dient am Ende vor allem einem Zweck: Es soll die politische Diskussion um das Geld für den Rundfunk auf Dauer entschärfen. […]

Haha, man darf gespannt sein, was das für ein revolutionärer Unsinn auf die braven Zahlschafe zukommt.
Aber der deutsche Michel wirds schon verkraften  ;D


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das "revolutionäre neue Modell" sieht ganz einfach aus:
  • Abschaffung der dualen Rundfunkordnung.
  • Komplette Privatisierung des Rundfunks.
  • Finanzierung durch die freiwillig am Rundfunk Teilnehmenden.

Die Vorteile:
  • Tatsächliche Verwaltungsvereinfachung.
     
  • Tatsächliche Kontrolle des Rundfunks durch die Bürger, die jederzeit die Teilnahme und damit die Finanzierung des jeweiligen Senders beenden können.
     
  • Tatsächliche Staatsferne durch entsprechende Gesetzgebung und Kontrolle durch den Bürger. Damit wird nicht nur das Interesse der Politiker gemindert, den Bürger durch den Rundfunk framen1 zu wollen, sondern durch die Vielfalt des Rundfunks zudem die politische Einflußmöglichkeit begrenzt.
     
  • Und last but not least: Die Gültigkeit des Grundgesetzes wird wieder hergestellt:
    - Art. 1 Abs. 1 GG: Wer sich ein Angebot nicht leisten kann, muß nicht trotzdem dafür zahlen. Befreiungsmöglichkeiten für finanziell leistungsschwache Teilnehmer können per Gesetz fair geregelt werden.

    - Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder Bürger hat wieder das Recht, selbst entscheiden zu können,
    a) wem er seine Daten mitteilen möchte,
    b) welche Rundfunkangebote er finanziell unterstützen möchte.

    - Art. 3 Abs. 1 GG: Wer seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann, hat gesetzlich Zugang zu einem Rundfunkangebot.

    - Art. 3 Abs. 1 GG: Es werden nicht diejenigen zur Zahlung verpflichtet, die nicht nutzen wollen, und gleichzeitig diejenigen von der Zahlung befreit, die zwar nutzen, aber nicht zahlen müssen, weil für ihre Wohnung schon gezahlt wird.

    - Art. 4 Abs. 1 GG: Kein Bürger wird mehr gezwungen, (öffentlich-rechtliche) Rundfunkanbieter unterstützen zu müssen, denen er kein Vertrauen entgegenbringt, deren Berichterstattung er für unglaubhaft hält, deren Staatsferne nicht gegeben ist usw.

    - Art. 5 Abs. 1 GG: Die Bürgern haben endlich wieder das Recht, sich die Informationsquellen ohne staatliche Bevormundung selbst auszusuchen und frei zu nutzen. Kein Bürger muß mehr auf Informationsquellen verzichten, die er sich deswegen nicht leisten kann, weil er gezwungen ist, für ein Rundfunksystem zu zahlen, dem er nicht vertraut.

    - Art. 20 Abs. 1 GG: Durch die wiedereingeführte Mitsprache und selbstverantwortliche Entscheidung hat das deutsche Volk die Chance, in einem demokratischen Staat zu leben. 


1 "Framing Manual": https://fragdenstaat.de/files/foi/157466/framing_gutachten_ard.pdf


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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