Vergesst nicht, daß jedes Kreuz auf dem Antrag auch extra Geld kostet, was der Gläubiger im Regelfalle vorzustrecken hat. So ist es in Zivilsachen ja auch bei einem Mahnbescheid. Den kann man für schmalen Taler beantragen, wenn der Schuldner den Betrag durch Nichtstun anerkennt, kann man ihn später jederzeit vollstrecken, wenn er ihn zurückweist, dann endet das Mahnverfahren üblicherweise. Wenn man aber sein Kreuz für die gerichtliche Einforderung bei Rückweisung macht, wandert die Sache gleich zum Amtsgericht, wo entsprechende Gebühren anfallen, die hat der Kläger vorzustrecken, also der Gläubiger.)
Ebenso bei einer Vollstreckung eines Titels: Man kann den Gerichtsvollzieher für wenig Geld beauftragen, "Du, du!" sagen zu lassen oder für Aufpreis auch die Vermögensauskunft abzunehmen, für einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft dürften die Haftkosten für die Zeit X auch vorzustrecken sein, denn warum sollte der Staat mit seiner Arbeit (Knast und Kost für den Betroffenen) in Vorleistung gehen, wenn nicht sicher ist, ob er die Kosten auch bezahlt kriegt, genauso für den Schlosser, der die Tür aufmacht, um was zu pfänden, denn der Schlosser will bezahlt werden-und zwar gleich und das vom Auftraggeber, denn wenn es in der Wohnung nichts zu holen gibt, dann hat der Schlosser trotzdem sein Geld verdient.
Deshalb sind die Ankündigen meist leere Drohungen, genaues erfährt man erst bei Akteneinsicht, was der Gläubiger tatsächlich "bestellt" hat.
Umgekehrt kann ich mir auch nicht vorstellen, daß eine Stadkasse von sich aus Haftbefehl ohne Auftrag erteilt, wenn nicht durch ein Versehen oder Ahnungslosigkeit ob der Kosten.
Im Forum haben schon einige Mitstreiter berichtet, daß sie die Vermögensauskunft verweigerten und dann "Ruhe" war (wobei das Gefühl nicht so prickelnd sein dürfte, doch irgendwas durch Pfändung zu verlieren, wenn man denn noch was von Wert besäße...).
Die Ausgangsfrage, was der Satz denn tatsächlich bedeutet, beschreibt lediglich die Möglichkeiten, die es gäbe, und ich lese den Satz so, daß der Gläubiger eben noch nicht sein OK für die Erzwingungshaft (für die Vermögensauskunft) gegeben hat; daß er lediglich die Möglichkeit hätte, gegen Vorfinanzierung der anfallenden Kosten, diesen Antrag zu stellen (und damit auch erstmal zu bezahlen).
Daß das vorfinanzierte Geld später dem Schuldner in Rechnung gestellt wird und auf die Forderung obendrauf geschlagen wird, steht auf einem anderen Blatt.