Liebe Leserinnen und Leser,
das erste Quartal 2019 wird für jedes unserer 8 Telemedien und auch für diese Zeitschrift von elementarer Bedeutung sein, denn am 21. März endlich ist es soweit, daß das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht sprechen wird zu unseren seit 6 Jahren währenden Bemühungen, Presseauskünfte auf der Grundlage der geltenden Gesetze von den öffentlichen Auftraggebern zuerhalten, an welche Unternehmen Aufträge zu den von uns vorab publizierten Ausschreibungen vergeben wurden.
Quelle: https://www.bahnmarkt-vergabemonitor.eu/pdf/AVM-4-18.pdf Das Verfahren 7 C 26.17 hat nicht direkt mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun, allerdings könnten sich daraus bestimmte Anknüpfungspunkte für gezielte Anfragen an den örR hinsichtlich dessen Auftragsvergabe und Mittelver(sch)wendung ergeben.
z.B.: Wie vergeben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihre privaten Beteiligungsunternehmen ihre Aufträge?
Wer erhält die Zuschläge, Anzahl der Bieter, Auftragssumme (konkrete Anfragen zu bestimmten Ausschreibungen des ÖRR)?