Ich bin gerade bei einem rundfunkabhängigen Gastgeber im WLAN, so dass ich mal die kontaminierte Seite aufgerufen habe, ohne meine eigene IP an den örR zu prostituieren.
Ich habe den Text durchgelesen. Wie erwartet, wird geschwurbelt. Das können die Großdenker des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nämlich ziemlich gut. Es zeigt sich wieder einmal, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Beleidigung für nachdenkliche Menschen ist.
Im Text sind einige Begriffe fett hervorgehoben, die Zitate aus den diversen Medienstaatsverträgen sein sollen (die (Nicht)Fettierung ist nicht durchgehend plausibel, aber wie im Original):
(...) "unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung" (...) "Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit" (...) möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen (...)
gewissenhaft zu recherchieren (...) wahrheitsgetreu und sachlich sein (...) bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet."
Gábor Paál meint, dass "neutral" etwas Unklares, Nebliges, wenig Präzises sei, statt einfach zu erschließen, was denn die bösen Anderen immer meinen, der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk (dt. örR) würde nicht neutral berichten. Das Problem ist nicht, dass die Berichtserstattung nicht objektiv sei oder dergleichen. Ich könnte es näher benennen, aber das lasse ich hier - hier nur zwei Stichworte: "Machthaber" statt "Präsident", die Corona-Katastrophen-Berichtserstattung. Gibt noch mehr.
Die güldensten Worte hat nicht der Rundfunk gefunden, sondern - interessant und bizarr genug - das Bundesverfassungsgericht in seinem legendären Fehlurteil vom 18. Juli 2018:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.htmlRn. 80
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
Da steckt wesentlich mehr Nachdenklichkeit und Lebenserfahrung drin als in der geschwätzigen Glosse, die hier zur Debatte steht.
Paál bringt in kindlicher Naivität große Begriffe aus den philosophischen Jahrtausendwerken
Medienstaatsvertrag und
Rundfunkgesetze: Wahrheitstreue, Sachlichkeit/Objektivität, Überparteilichkeit.
Nietzsche irrte sich darin, dass er den Deutschen die tiefsten Bücher gegeben habe, die sie besitzen. Nein, die Menschheit musste noch ein paar Jahrzehnte warten, bis der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk errichtet wurde.
Platon, Hume, Kant,... Leute, die sich um Möglichkeiten objektiver Erkenntnis bemüht haben... Alle doof.
Philosophen der Welt, lest unseren Medienstaatsvertrag!