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Autor Thema: Gesetzesentwurf NRW: Verbesserung der Transparenz und Staatsferne LfM & WDR  (Gelesen 1748 mal)

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Drucksache  17/2759
05.06.2018

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD
Gesetz  zur  Verbesserung  der  Transparenz  und  Staatsferne  der  Landesanstalt  für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen und des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR)

Zitat
A Problem
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. März 2014 (1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11, „ZDF - Urteil“) festgestellt, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffent- lich - rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsiche- rung auszurichten ist.

Der  Gesetzgeber  dürfe  zwar  festlegen,  dass  neben  M itgliedern,  die  von  gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch „staatliche oder staatsnahe Mitglieder“ den Aufsichtsgremien angehören, deren Einfluss sei jedoch „konsequent zu begrenzen“ (Grundsatz der „Staats- ferne“).

So dürfe höchstens ein Drittel der Mitglieder eines solchen Gremiums „staatlich oder staats- nah“ sein und der Einfluss der Exekutive auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder dürfe nicht bestimmend sein. Der Grundsatz der Staatsferne gilt nach herrschender Auffassung auch für die Lan desmedi- enanstalten, die mit der Aufsicht über den privaten Rundfunk betraut sind. Grundlage für dieses Urteil waren die Zustände im ZDF - Fernsehrat, wo sich zwei sogenannte „Freundeskreise“ etabliert hatten: Analog zu Fraktionen in einem Parlament trafen s ich diese informellen Vereinigungen jeweils vor den Sitzungen des Fernsehrats und legten ihr Abstim- mungsverhalten fest.

Von den beiden „Freundeskreisen“, denen fast alle Mitglieder des Fernsehrats angehörten, war jeweils einer SPD - und einer unionsnah. Ob die vom Bundesverfassungsgericht in diesem Urteil festgelegten Schranken ausreichen, um eine Staatsferne tatsächlich sicherzustellen, ist mehr als fraglich. Es ist überhaupt fraglich, wie  ein  Gremium  staatsfern  sein  kann,  wenn  ein  Landesparlament  bzw.  R egierungsstellen festlegen, welche Verbände Vertreter entsenden dürfen.

Tatsächlich ist allgemein bekannt, dass die politischen Parteien in Deutschland gewisse Ver- bände als ihren jeweiligen „verlängerten Arm“ betrachten und somit zumindest mittelbar die Wi llensbildung in den jeweiligen Gremien weit mehr beeinflussen, als das Urteil des Bundes- verfassungsgerichts es erlaubt.

Die Vertreter der alten Parteien in Deutschland machen aus diesem Umstand auch gar keinen Hehl.  Beispielhaft  hierfür  sei  der  Debattenbe itrag  des  CDU - Abgeordneten  Professor  Dr. Thomas  Sternberg  zu  einer  Novelle  des WDR - Gesetzes  durch  die  damalige  rot - grüne  Lan- desregierung zitiert (Plenarprotokoll des Landtags NRW vom 27. Januar 2016)

Zitat
„Mit Staatsnähe ist wohl vor allen Dingen die politisc he Einflussnahme auf die Aufsichts- gremien des WDR gemeint. Aber Einfluss, meine Damen und Herren, kann man nicht allein über die von den Landtagsfraktionen Gewählten nehmen. Einfluss kann man auch über die politische Ausrichtung der Verbandsvertreter nehme n.

Wir erleben hier ein Stück Medienpolitik als Macht - und Personalpolitik.

(Beifall von der CDU) [...]

Es geht ja schließlich darum, den Rundfunkrat irgendwie politisch auf die Linie zu krie- gen. [...] Aber  die  freien  Berufe,  Anwälte,  Architekten, Ingenieure,  Apotheker  mit  immerhin 274.000 Betrieben und 730.500 Beschäftigten in unserem Land müssen sich künftig ei- nen Sitz teilen. Das haben sie davon, wenn sie zumindest bisher einen CDU - nahen Ver- treter  im  Rundfunkrat  hatten.  Das  ist  die  Strafe  dafür. Künftig  nur  noch  einen  halben Sitz.“

Eine ausschließlich auf öffentlichen Quellen beruhende Betrachtung der Mitglieder des WDR - Rundfunkrats und der Medienkommission ergibt einen ähnlich eindeutigen Eindruck:
Ein Gut- teil, beim WDR sogar fast die Hälfte, is t klar einer politischen Partei zuzuordnen. Sehr viele Mitglieder sind ehemalige Parteifunktionäre, Parlamentarier oder sogar ehemalige Angehörige der Exekutive. Nach den gegenwärtigen Transparenzregeln muss hiervon nichts veröffentlicht werden.

Beim WDR - Rundfunkrat ergibt sich derzeit folgendes Bild: Von den 60 Mitgliedern werden 13 direkt von den Fraktionen im Landtag entsandt. Von den übrigen Mitgliedern sind mindestens folgende klar einer Partei zuzuordnen:

1. Die Vertreterin des Verbands der Bildenden Künstler gehört den Grünen an.
2. Der Vertreter des Beamtenbundes ist CDU - Funktionär.
3. Der Vertreter des DGB ist SPD - Mitglied.
4. Der Vertreter des Mieterbunds ist SPD - Mitglied.
5. Der Vertreter der nach § 12 Landschaftsgesetz NRW anerkannten Vereine hat ebenfalls e in SPD - Parteibuch.
6. Der Vertreter der Europa - Union ist Mitglied und früherer Funktionär der FDP
7. Die  Vertreterin  des  Humanistischen  Verbandes  war  früher  stellvertretende  Vorsitzende der SPD - Bundestagsfraktion und ist aktuell Vorsitzende des Kuratoriums der SPD - nahen Friedrich - Ebert - Stiftung.
8. Die Vertreterin der Familienverbände ist CDU - Mitglied und Funktionärin bei der Frauen - Union NRW.
9. Der  Vertreter  des  Landesintegrationsrats  ist  SPD - Funktionär  und  ehemaliger  Landtags- kandidat.
10. Der Vertreter des Landesjagdve rbands ist früherer Funktionär und Mitglied der CDU.
11. Die  Vertreterin  der  Landesseniorenvertretung  ist  frühere  Funktionärin  und  Mitglied  der CDU.
12. Die Vertreterin des Landessportbunds ist CDU - Mitglied und saß zweimal für die CDU im Landtag.
13. Der Vertreter des VdK ist SPD - Funktionär und ehemaliger Landtagsabgeordneter.
14. Der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ist CDU - Mitglied und war für die CDU - Landtagsfraktion tätig.
15. Der  Vertreter  der  freien  Berufe,  Familienunternehmer  und  Wirtschaftsjunioren  ist FDP - Funktionär.
16. Der Vertreter der Landwirtschaftsverbände ist ehemaliger Landtagsabgeordneter für die CDU.
17. Ein zusätzlich zu den Mitgliedern des WDR - Rundfunkrats entsandter Vertreter des Per- sonalrats mit beratender Stimme ist Mitglied und Funktionär der Gr ünen.

Bei der Medienkommission ergibt sich derzeit folgendes Bild:
Von den 41 ordentlichen Mitgliedern werden acht direkt durch die im Landtag vertretenen Par-
teien entsandt. Von den übrigen sind mindestens folgende klar einer Partei zuzuordnen:

1. Der Vert reter des Journalistenverbands ist SPD - Mitglied.
2. Der Vertreter der Arbeitgeberverbände und des Handwerks ist CDU - Funktionär.
3. Die Vertreterin des Kinderschutzbundes ist Mitglied der SPD und war bei einer SPD - Rats- fraktion beschäftigt.
4. Der Vertreter der Lande sseniorenvertretung war zwanzig Jahre Mitglied des Landtags für die SPD.
5. Der  Vertreter  des  Landessportbundes  ist  Mitglied  und  Kommunalmandatsträger  bei  der CDU.
6. Die  Vertreterin  des  Landesbehindertenrats  sitzt  für  die  SPD  in  einem  Kommunalparla- ment.
7. Die  Ver treterin  des  Landesintegrationsrats  kandidierte  kommunal  auf  einer  SPD - nahen Liste.
8. Der Vertreter der Alevitischen Gemeinde ist Mitglied und war Funktionär bei der SPD.
9. Der  Vertreter  des  Beamtenbunds  war  Funktionär  und  Kommunalmandatsträger  bei  der Union.
10. Der Vertreter der Europa - Union ist SPD - Funktionär und kandidierte für diese bei der letz- ten Europawahl.

In Anbetracht der zentralen Stellung, die die politischen Parteien in unserem Staatswesen ein- nehmen, können die hier aufgeführten Vertreter nur in den wenigsten Fällen als wirklich staats- fern angesehen werden. Die herrschenden Parteien sichern sich also ei nen Einfluss auf die Gremien des WDRs und der Landesanstalt für Medien, der weit über das im ZDF - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgegebene Höchstmaß hinausgeht. 

B Lösung
Es ist ein grundlegender Konstruktionsfehler des öffentlich - rechtlichen Rundfunks und der Me- dien aufsicht, dass die Zusammensetzung der jeweiligen Aufsichtsgremien maßgeblich durch die jeweiligen Parlamentsmehrheiten bestimmt wird. Im Falle des WDR und der Medienkommission NRW hat die Begrenzung der direkt vom Land- tag entsan dten Mitglieder kaum Einfluss auf die Staatsferne des Gremiums. Die Parteien um- gehen die Beschränkung einfach, indem sie über die ihnen wohlgesonnene Verbände eigene Mitglieder und Funktionäre entsenden. Eine umfassende Lösung des Problems ist innerhalb d er Grenzen des bisherigen Aufsichts- systems nicht möglich. Weitergehende Offenlegungspflichten werden aber zumindest für mehr Transparenz sorgen und damit öffentlichen Druck generieren. Politiker müssen dann zukünftig erklären, warum sich so viele ihrer Par teifreunde in den jeweiligen Gremien befinden.

C Alternativen
Keine

D Kosten
Keine

Gesetzesentwurf
[…]

Weiterlesen/Download des Originaldokuments (pdf, ~320 kb):
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/2759|00000|00000

Alternativ hier im Anhang


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Plenarprotokoll der Debatte vom 13.06.2018

Download (pdf, ~167 kb)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMP17/28|00095|00101

Zitat
Nordrhein-Westfalen - 1. Lesung Plenarprotokoll 17/28 13.06.2018 S. 95-101
Beschluss:  Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/2759 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Kultur und Medien - federführend - sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
[…]
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=NW_1702289_0000



Zitat
Nordrhein-Westfalen - Universität <Münster, Westfalen> Stellungnahme 17/1214 25.02.2019 (Umfang: 5 S.)
(Bisher?) nicht veröffentlicht

Verfolgen des weiteren Vorgangs:
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=NW_1783391_0000


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Weil Wiederholungen so toll sind:

und Staatsferne der Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen [...]
Die ist nicht staatsfern, weil eine Behörde gemäß EuGH.

Zitat
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Rechtssache T-2/08
[...]
Zitat
Somit ist die Klägerin als Behörde zu betrachten, die im Sinne von Art. 87 EG in die Verwaltungsorganisation des Landes Nordrhein-Westfalen und somit des Staates eingegliedert ist.

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html

Benötigt das Land NRW eine Strafzahlung seitens des EuGH wegen Mißachtung seiner Entscheidung?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Landtag NRW

Plenum: 28. Plenarsitzung vom 13.06.2018

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im Video ab ca. 08:11:45 (18:18 Uhr) > https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/video.jsp?id=1103121


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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