In Hessen wurde nun zugunsten eines Schuldners geurteilt, dass eine Vollstreckung unzulässig ist wegen fehlender vorangegangener Mahnung.
Vollstreckungsankündigung Main-Taunus-Kreis (MTK) > Was tun?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23004.msg189624.html#msg189624Analog dazu die Vorschrift in Baden Württemberg:
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG
§ 15 a Abs. 4 Nr. 6 LVwVG - Beitreibung durch Gerichtsvollzieher -
"Das Vollstreckungsersuchen nach Absatz 3 Satz 2 muß mindestens enthalten:
6. die Angabe, wann der Pflichtige gemahnt worden ist oder aus welchem Grund die Mahnung unterblieben ist."
https://dejure.org/gesetze/LVwVG/15a.htmlIn einem fiktiven Vollstreckungsersuchen könnte sich eine Vielzahl von angeblichen Bescheiden ohne entsprechende Mahnung vorfinden.
Edit "Bürger":
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Hinweis: Die Entscheidung des AG bezieht sich nicht auf eine mglw. nicht zugegangene Mahnung, sondern darauf, dass im Vollstreckungsersuchen selbst nicht angegeben sei, dass/ wann gemahnt wurde - insofern ein inhaltlicher Fehler des Vollstreckungsersuchens. Das ist jedenfalls ein kleiner feiner Unterschied - womit auch der hiesige Thread-Betreff nicht ganz korrekt wäre.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.