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Autor Thema: Aufwand verursachen - Lastschriftmandat erteilen und wieder entziehen und ...?  (Gelesen 8303 mal)

h
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen,

zunächst hab ich wie gefordert die Suche bemüht, falls falsch eingestellt oder doppelt, bitte korrigierend eingreifen, danke!

Ich habe aktuell den Zahlungsstopp eingeleitet (Lastschriftmandat gekündigt).
Dabei ist mir aufgefallen, dass man eigentlich doch ganz einfach "seinen Widerstand" zeigen kann, oder?

ich hab das so gemacht:

Tag1 Lastschriftmandat gekündigt
Tag 3 Lastschriftmandat erteilt
Tag 5...  usw.

> Jeweils mit 2-3  Tagen Verzögerung die Bestätigung per POST erhalten.

Jetzt sind doch bereits 2 x 0,70 Ct  von meinem Beitrag an die Post gewandert, oder hat vielleicht die Rundfunk-Behörde einen Rabatt?

Ich plane das jetzt weiter durch zu ziehen und im Prinzip sind es nur ein paar Copy & paste Klicks (15 Sekunden aufwand)  Aber eigentlich ist es mir das wert.

Meine Frage (keine Rechtsberatung - wäre womöglich nicht erlaubt):

Hat das schon wer so gemacht und ist ihm etwas passiert?
Welche Bedenken hätte ihr?

vielen Dank für eure Antworten vorab schon mal:)

huberto


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich habe aktuell den Zahlungsstopp eingeleitet (Lastschriftmandat gekündigt).
Dabei ist mir aufgefallen, dass man eigentlich doch ganz einfach "seinen Widerstand" zeigen kann, oder?

ich hab das so gemacht:

Tag1 Lastschriftmandat gekündigt
Tag 3 Lastschriftmandat erteilt
Tag 5...  usw.
......
Hat das schon wer so gemacht und ist ihm etwas passiert?
Welche Bedenken hätte ihr?

Hallo Huberto,

solch einen enormen Aufwand -alle 2 Tage das Lastschriftmandat zu erteilen/wieder zu kündigen-
habe ich hier im Forum auch nicht weiter gefunden.

Pers. denke ich, dass das Aufwand/Nutzen-Verhältnis mglw. doch recht hoch ist. ( ? )
Eine einfache, ganz normale Lastschriftmandatskündigung führt ja dann zum gleichen Ergebnis.
-> Sie können so oder so kein Geld abbuchen. Und dann kein Geld zu erhalten -> das trifft sie ja am meisten.

Die Zeit könntest Du vielleicht lieber besser nutzen -> um schon einmal vorauszuplanen.
Bspw., wenn es um einen Widerspruch gegen einen Bescheid geht.
Oder mglw. sogar, Planungen für Vorsichtsmaßnahmen, für den ungünstigen Fall, wenn sie unberechtigterweise den Bescheid umgehen würden und gleich mit Vollstreckungsbegehren anfingen... ( P-Konto..., neue Bankverbindung...., usw. )

Kann mir gut vorstellen, dass sie beim Beitragss. sicher schon festgestellt haben, dass Du Dich gegen sie wehrst.
Keine Sorge. Die Möglichkeit, sich weiter gegen sie zu wehren, wirst Du auf jeden Fall noch bekommen.
Haben wir alle bekommen.

Es gibt in den Untiefen des Forum übrigens auch andere Alternativen, was gegen den Rundfunkbeitrag unternommen werden kann.
U. a.: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
( https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg112236.html#msg112236 )

Jedoch egal, für was Du Dich dann entscheidest. Freue mich natürlich, dass Du etwas unternimmst.
Kannst gerne dann über die weiteren Schritte von Person H (Huberto) berichten.

Markus


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S
  • Beiträge: 403
Keine Ahnung wie sehr die Strategie ...
[..]
Tag1 Lastschriftmandat gekündigt
Tag 3 Lastschriftmandat erteilt
Tag 5...  usw.
[..]
... an der Verwaltungsvereinfachung kratzt.

Ein wechselndes Lastschriftmandat vom gleichen Konto, welches dem Inkasso (BS) bereits bekannt gegeben wurde, könnte bei einer mögl. Vollstreckung nach Hinten losgehen.

Evtl. das Lastschriftmandat einfach kündigen und nach Alternativen suchen ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2019, 00:17 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 984
Wer so Sand ins Getriebe streuen will, sollte sich am Besten ein Fax anschaffen. Da bei einem Festnetzanschluss meist eine Festnetz-Flatrate inbegriffen ist, hat man selber dadurch keine Ausgaben für die Post. Das Fax sollte die Möglichkeit haben, einen Sendebericht mit Andruck des übertragenen Textes als Beweis für die Übermittlung auszudrucken.

Das Brother Laserfax 2820 mit Kopierfunktion gibt's z.B. gebraucht meist günstig bei Ebay für unter 100 Euro. So ein Gerät ist immer gut wenn man mit Behörden und Unternehmen kommuniziert.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2019, 17:01 von Bürger«

h
  • Beiträge: 5
Danke für eure Antworten, auf die ich kurz eingehen möchte:

- Aktuell teste ich gerade, ob bereits bei ÄNDERUNG der Zahlungsart ohne Kündigung der Lastschrift ein neuer Brief versandt wird:)


- FAX:
Da hab ich einen besseren Tipp: epost > anmeldung und kostenfrei unbegrenzt Faxe senden ;)
Aber für die Änderung der Lastschrift/ Zahlungsänderung ist doch gar kein  Fax notwendig? > geht ja alles online im Rundfunkbeitrag Formular?

- Ich sehe diese Lösung eher für die "Angsthasen" Fraktion, (evtl. eben angepasst siehe oben), die sich nicht mal die Lastschrifteinzug zu kündigen trauen.
Ehrlich: Die Rebellions-Energie ist doch hier ganz gut aufgehoben, weil der Betrag dann schon mal nicht in die Pensionskasse des Rundfunks fließt:)

Mir geht es dabei um eine "weitere Art der Protest-Zeigens aufzuzeigen" welche die anderen Wege (Briefkastenmethode/ Umzug etc./ rundunk-frei.de) nicht ersetzen kann und soll.

Ich bin gespannt auf weitere Eiwände/ Antworten!

VG!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2019, 17:04 von Bürger«

g
  • Beiträge: 368
- FAX:
Da hab ich einen besseren Tipp: epost > anmeldung und kostenfrei unbegrenzt Faxe senden ;)
Aber für die Änderung der Lastschrift/ Zahlungsänderung ist doch gar kein  Fax notwendig? > geht ja alles online im Rundfunkbeitrag Formular?
Das würde ich auch gerne so machen wollen.
Nur, auf der website bei der Anstalt meines Landes, der sog. LRA, auch Landesrundfunkanstalt, der ich bei Nutzung des Angebotes von der LRA mit Schickschuld verpflichtet wäre, finde ich ein derart Formular gar nicht.
Bei welcher LRA geht das denn?


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h
  • Beiträge: 5
Hallo,

ich kann Zahlungsart und auch Zahlungsweise hier online ändern: https://www.rundfunkbeitrag.de/


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f

fox

  • Beiträge: 437
Warum denn so umständlich?

Einfach auf eine Rechnung warten, die einen Rechtsbehelf enthält, und dann bezahlen
mit dem Hinweis : "Zahlbar unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit".
(Denn der EGMR hat ja noch kein Urteil abgegeben)

Dann wieder warten, bis die nächste Rechnung mit Rechtsbehelf kommt.

Soviel ich weiß hat jeder der eine Zahlung zu leisten hat, ein Recht auf eine Rechnung. :police:


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  • Beiträge: 368
ich kann Zahlungsart und auch Zahlungsweise hier online ändern:
Schon möglich, dass du das dort kannst.

Nur, wo finde ich das z.B. auf der Seite des Bayerischen Rundfunks? Also im Bayerischen Land mit Bayerischem Landesrecht?
Was interessiert den Bayerischen Bewohner eine website von NRW?


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Dieses Spielchen "rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" mag zwar lustig sein, generiert aber schon viel zu viel Aufwand für den Protestierenden. Zudem geht es dem Beitragsservice am Allerwertesten vorbei, wenn es ein paar Brieflein zusätzlich auf Kosten aller Beitragszahler in das Zahlschafland verschickt.
Man muss ja nun nicht den gewünschten Betrag im gewünschten Zyklus und in der gewünschten Höhe überweisen. Wenn man schon boykottiert und nicht zahlen mag kann man trotzdem noch zusätzlich seinem Widerstand etwas mehr Kommunikation mit dem BS verleihen. Man begnüge sich doch zum Beispiel mit einer monatlichen oder gar wöchentlichen Zahlung von einem CENT, das tut nicht weh und erfüllt den nervenberuhigenden Zweck einer gewissen Genugtuung. Kann man per Dauerauftrag wunderbar in den verschiedensten Variationen zusätzlich zur Zwangsbeitragsnummer in der zweiten Zeile im Verwendungszweck realisieren. Muster: Rundfunkluxuszusatzrentenversorgungsanstalt, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Gut macht sich auch ein wechselnder Verwendungszweck auf detaillierte persönliche Intendantengehälter. Zudem macht man damit eventuell auch die Bearbeiter seiner Hausbank hellhörig und animiert so zu internen weiteren Hinterfragungen und persönlich privatem Nachdenken dazu. Dem ganzen vorausgesetzt natürlich ein "Flatrate"Konto bezüglich beliebig vielen kostenfreien Kontobewegungen. Ist das Konto ständig gut gedeckt, wird sich die Bank in Diskretion üben und wohl kaum unbequeme Fragen stellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2019, 21:58 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

S
  • Beiträge: 403
Eine fiktive Person S, hat keine Erfahrung bzgl. der Änderung der Zahlungsweise des Zwangsbeitrags auf das Wohnen. Die einzige Zahlungsweise die eine fiktive Person S bisher kennt ist Nichtzahlen gegenüber des angeblichen Gläubigers (LRA).

Aber darum geht es dem Themenstarter (huberto) offenbar auch (noch) gar nicht. Er möchte offenbar zunächst die Reaktion des LRA-Inkassos (BS) bzgl. einer wechselnden Änderung der Zahlungsweise ausloten um die "Angsthasen"-Fraktion zum ersten Schritt (Lastschriftmandat kündigen) eines Boykotts zu bewegen.

Wie diesseits längst bekannt sein dürfte, handelt es sich beim BS um ein vollautomatisiertes Inkasso, welches Rechnungen (Bescheide, Mahnungen, …) verschickt, wenn ein (widerrechtlich) eingerichtetes Beitragskonto ins Soll läuft. Welche Zeitspanne zwischen Feststellung des Solls und Versand liegt, ist einer fiktiven Person S nicht bekannt. Evtl. möchte der Themenstarter (huberto) das herausfinden.

Betrachtet man jedoch
§7 Abs. 3 RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-7
Zitat
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
macht dbzgl. der tägliche Wechsel eines Lastschriftmandats keinen Sinn um eine Reaktion des BS hervorzurufen. Die sind schon froh, wenn sie relativ zeitnah an ein paar Cent gelangen.

Daher könnte sich eine fiktive Person S vorstellen, als Einstieg für die "Angsthasen"-Fraktion zunächst das Lastschriftmandat generell zu kündigen und auf Überweisung umzustellen. Idealerweise eröffnet der Angsthase zuvor ein kostenloses Girokonto welches nur für diesen Zweck (Überweisung des Zwangsbeitrags) dient. Das Guthaben auf diesem Konto sollte sich nie über der Pfändungsgrenze von 1139,99 EUR befinden. Damit könnte der sanfte Boykott beginnen, indem die Zwangsabgabe verzögert, nur teilweise, oder irgendwann gar nicht mehr entrichtet wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2019, 23:34 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

M
  • Beiträge: 44
  • befreit seit 02/2019, rückwirkend bis 2016
Daher könnte sich eine fiktive Person S vorstellen, als Einstieg für die "Angsthasen"-Fraktion zunächst das Lastschriftmandat generell zu kündigen und auf Überweisung umzustellen. Idealerweise eröffnet der Angsthase zuvor ein kostenloses Girokonto welches nur für diesen Zweck (Überweisung des Zwangsbeitrags) dient. Das Guthaben auf diesem Konto sollte sich nie über der Pfändungsgrenze von 1139,99 EUR befinden. Damit könnte der sanfte Boykott beginnen, indem die Zwangsabgabe verzögert, nur teilweise, oder irgendwann gar nicht mehr entrichtet wird.
Geht, wenn kein PKW vorhanden ist.
Geht, wenn nur ein P-Konto vorhanden ist.
Geht, wenn kein Lohn und/oder Gehalt vorhanden ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2019, 23:34 von Bürger«

h
  • Beiträge: 5
Danke für eure anregenden Antworten! Der Dauerauftrag wöchentlich mit 1Ct klingt auch gut (man sollte aber die Bankkosten, wenn eine Überweisung geld kostet) im Blick haben).

Ansonsten würde ich meine Anregung (z.B. online änderung der Zahlungszeiträume (monatlich, vierteljährlich) + bestätigung per Brief eher als UMLEITUNG der Zwansgebühren an die Post bezeichnen.

Aber es stimmt schon, es gibt wohl bessere möglichkeiten... die mehr Aufwand bei der GEZ verursachen und sogar noch günstiger sind (keine Zahlungen).


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  • Beiträge: 984
Der Titel des Threads lautet:

Aufwand verursachen - Lastschriftmandat erteilen und wieder entziehen

Wer alles online selbst macht, verursacht keinen Aufwand - außer bei sich selbst.

Nur handschriftliche Schriftstücke (auch Faxe) verursachen Aufwand, wenn sie manuell bearbeitet werden müssen. Das ist der Fall, wenn die Handschrift nicht ganz sauber erkennbar ist und damit das gescannte Schriftstück nicht maschinell bearbeitet werden kann, sondern von einem Mitarbeiter ausgewertet werden muss. 

Allerdings ist dies keine Problemlösung gegen den Zwangsbeitrag, sondern schafft und sichert Arbeitplätze beim Beitragsservice.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2019, 23:50 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Allerdings ist dies keine Problemlösung gegen den Zwangsbeitrag, sondern schafft und sichert Arbeitplätze beim Beitragsservice.

Richtig !

Die beste Option ist, das Lastschriftmandat zurückzuziehen und nur auf Rechnung zu bezahlen!
Das verursacht deutlich mehr Aufwand als das Spielchen mit der Lastschrift.
Und das hat noch mehr Vorteile:
- Man ist in der Statistik der "säumigen Zahler" des Beitragsservice dabei.
- Es kommt dem Bürger wieder zu Bewusstsein, dass er ständig bezahlt.

Aktiv werden und alle Mitbürger auffordern, das gleiche zu tun!
Die Mitbürger sind leider so träge und haben so viel Angst vor dem Staat, dass der Aufruf zum Boykott nicht durchdringt.

Daher ist die Kündigung der Lastschrift eventuell ein erster Schritt in den Boykott.
Weitere können dann folgen - Schritt für Schritt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2019, 23:49 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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