Ich dachte eigentlich, inzwischen sei die Evolutionstheorie anerkannt? Oder wurde sie klammheimlich wieder gegen die "Intelligent Design"-Theorie ausgetauscht?
Dieser ist natürlich zu entnehmen, daß der Staat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schuf und er sah, daß er gut war. Und weil er so gut war, erteilte er ihm das Privileg der Bestands- und Entwicklungsgarantie auch auf Kosten der entscheidungsfähigen, aber ignorierten Bevölkerung.
Oder komme ich da jetzt durcheinander? Wer hat wem was zugestanden? Das politisch unabhängige BVerfG oder der Staat?
Naja, egal, jedenfalls nicht der mündige Bürger.
Und jetzt ohne Polemik: Es gibt da etwas, das nennt sich mediale Evolution. Das ist die Weiterentwicklung der Technik auch im Bereich der Medien. Wenn man sich dieser Weiterentwicklung rückständig in den Weg stellt, verbaut man sich die eigene Zukunft.
Von einer Bedrohung kann hier nicht die Rede sein. Altes wird einfach im Laufe einer solchen Weiterentwicklung zugunsten von Neuem aufgegeben. Es gibt Bereiche, in denen das tatsächlich nachteilige Folgen hat. In Bezug auf den Rundfunk hätte es aber die schöne Folge, daß man durch Verschlüsselung verbrauchsgerecht und ohne Verwaltungsaufwand bei den Nutzern abrechnen könnte.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.