Immerhin werden Zwangsbeiträge der IHK nicht pauschal erhoben, sondern "leistungsabhängig", d.h. bezogen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, vergleichbar mit der
Steuerlast, des jeweiligen Zwangsmitglieds.
Je höher der Gewinn eines IHK-Zwangsmitglieds, desto höher der Zwangsbeitrag.
Ferner besteht beim IHK-Zwangsmitgliedsbeitrag auch noch eine Ausstiegsoption, indem man das Gewerbe abmeldet oder sich in den Ruhestand begibt.
Beim Rundfunkbeitrag fehlen die genannten Eigenschaften. Pauschale Abgabe, lebenslang, in unbestimmter Höhe!
Dazu könnte man noch die Menge der IHK-Zwangsmitglieder zum Vergleich der Rundfunk-Zwangsmitglieder in ein Verhältnis setzen. Evtl. würde sich sogar eine Schnittmenge ergeben