Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/medienpolitik.pngMedienpolitik.net, 30.01.2019
„Mit der Freiwilligkeit ist es nicht mehr weit her“Mitte Januar hat das Bundeskabinett den – überfälligen – Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung beschlossen. Die Bundesregierung sieht vor allem drei medienpolitische Schwerpunkte: „Erstens betrifft dies effektivere Maßnahmen in Bezug auf Hassrede, Desinformationen und Cyber-Mobbing in sozialen Netzwerken. Zweitens geht es darum, wie ein offener Zugang zu öffentlicher Kommunikation sichergestellt werden kann und wie die Regulierung Anreize zur Förderung bestimmter Medienangebote setzen kann. Drittens stellt sich die Frage, welche Aufgaben öffentlich-rechtliche Medien in Zukunft erfüllen sollen.“ Für Malte Krückels, Staatssekretär für Medien Thüringens ist die angedachte Regulierung von Intermediären vor allem deshalb problematisch, soweit ein so genanntes „allgemeines Diskriminierungsverbot“ und damit eine Einflussnahme auf die Auffindbarkeit auch von Medieninhalten erwogen werde. „Dabei wird oft vergessen, dass Intermediäre ja nicht nur den Zugang zu audiovisuellen Medien vermitteln, sondern auch zur elektronischen Presse und vor allem zu Nicht-Medien-Angeboten“, so Krückels in einem medienpolitik.net-Interview.Interview mit Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter Thüringens beim Bund
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Medienpolitik.net: Der Bericht schlägt „als weiteres Element einer konvergenten Medienordnung“ einen Medieninnovationsfonds vor, „durch den ein Teil des Rundfunkbeitrages auch für die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen eingesetzt wird.“ Was halten Sie von dieser Idee?
Krückels: Die Bundesregierung spricht zu Recht ein wichtiges Phänomen an. Insbesondere im lokalen und regionalen Bereich ist leider eine Erosion der Medienvielfalt festzustellen, ganz besonders in den weniger bevölkerungsdichten Ländern. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Thüringer Staatskanzlei gemeinsam mit der Thüringer Landesmedienanstalt dieser medienpolitischen und medienrechtlichen Themenstellung gewidmet und ein Gutachten zur lokalen Vielfalt beim Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten, dessen öffentliche Präsentation Anfang April 2019 vorgesehen ist, wird die künftige Finanzierung journalistischer lokaler und regionaler Qualitätsangebote intensiv erörtert werden. Ich gehe davon aus, dass mögliche Handlungsoptionen aus diesem Gutachten in die Beratungen der Arbeitsgruppe der Rundfunkreferenten der Länder zur „Regionalen Medienvielfalt“ und in die weiteren Gespräche zwischen den Ländern einfließen werden.
Medienpolitik.net: Der Bericht der Bundesregierung vertritt im Zusammenhang mit der Sicherung der Medienvielfalt und der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Positionen, die in die Kernkompetenz der Länder fallen. Überschreitet der Bund mit diesem Bericht seine Kompetenzen?
Krückels: Es ist durchaus üblich, notwendig und wünschenswert, wenn sich sowohl der Bund als auch die Länder zu Fragestellungen der Medienvielfalt positionieren. Insoweit besteht seit Jahrzehnten ein intensiver und bewährter fachlicher Austausch auf der Arbeitsebene zwischen den Ländern, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und anderen Bundesressorts. Die angezeigte enge Abstimmung zwischen dem Bund und der Ländergemeinschaft wird in diesen Bund-Länder-Gesprächen zu Medienfragen meist auch erreicht. Insoweit darf ich auf die kohärenten Regelungen von Bund und Ländern insbesondere in den Bereichen Jugendmedienschutz und Telemedien verweisen. Entscheidend ist allerdings, dass der Bund einmal getroffene Absprachen nicht einseitig aufkündigt und insbesondere die Zuständigkeiten der Länder im Bereich Jugendmedienschutz und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft respektiert. […]
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